Diskussion:Kostenanschlag
Lieber Omniavincit, bitte gib doch konkret an, in welchen Bereichen eine Überarbeitung erforderlich ist! Wo sind Fehler, was ist unklar? MfG RSDDRS -- Rsddrs 17:46, 30. Nov. 2007 (CET)
- Sachlich scheint die Sache für mich als Laien in Ordnung. Nur: ihmo macht jeglicher Handwerker einen Kostenanschlag. Dies jedoch geht aus dem Artikel nicht hervor. Allein das Spezialgebiet "Bauwesen" scheint hier verhandelt. Das sollte sachgemäß allerdings bereits aus dem Titel hervorgehen.--Omniavincit 17:59, 30. Nov. 2007 (CET)
HOAI 2013
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
ich habe geändert, dass das "bepreiste LV" seit 2013 auch Teil der Grundleistungen nach HOAI ist. Kann jemand bitte den gesamten Artikel anhand der neuen HOAI prüfen?
Danke!
Viktor (nicht signierter Beitrag von 88.153.241.192 (Diskussion) 14:13, 6. Apr. 2014 (CEST))
Kostenanschlag in Leistungsphase 4 nicht leistbar
[Quelltext bearbeiten]Die im Artikel ausgeführte (teilweise?) Erstellung des Kostenanschlages nsch DIN 276 in der Leistungsphase 4 nach HOAI ist sachlich falsch und praktisch auch nicht ausführbar. In der Leistungsphase 3 ist die Kostenberechnung als dem Kostenanschlag vorausgehende Kostenermittlung geschuldet. Gegenüber der Leistungsphase 3 bringt die Leistungsphase 4 der HOAI jedoch keinerlei Zugewinn in der Planungstiefe, Planungsgenauigkeit oder Detailierung. Daher ist der Kostenanschlag in Leistungsphase 4 weder lieferbar noch sinnvoll. Im Artikel wird zu dieser falschen Aussage auch keinerlei Quelle genannt. Soll ich die Aussage richtigstellen? (nicht signierter Beitrag von 94.223.32.93 (Diskussion) 11:29, 2. Mai 2022 (CEST)) Ergänzung: Schon der 1.Einleitungssatz ist falsch und irreführend und steht außerdem noch im Widerspruch zum 2. Satz. Der gesamte Abschnitt Definition in D ist sachlich falsch und bedarf dringender Überarbeitung. (nicht signierter Beitrag von 94.223.32.93 (Diskussion) 11:41, 2. Mai 2022 (CEST))