Diskussion:Kostenfestsetzungsbeschluss
Der Artikel bedarf mE der Überarbeitung: Der KfB ist Ergebnis eines Kostenfestsetzungsverfahrens (§§ 104 ff ZPO) , welches auf Betreiben der Partei(en), also nicht etwa von Amts wegen, stattfindet. Daher scheint mir das Lemma nicht geeignet. --Zollwurf 4. Jul 2005 07:03 (CEST)
Ich denke schon, dass der KFB einen eigenen Artikel verdient, da er schließlich einer der häufigsten Vollstreckungstitel darstellt.
Ich habe einige kleinere Details und ein paar sinnvolle links eingefügt, denke aber, daß der Artikel insgesamt inhaltlich korrekt und für juristische Laien jedenfalls ausführlich genug ist. Den Status "bearbeitungswürdig" habe ich daher entfernt.
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Der in den letzten Tagen immer wieder eingestellte Weblink führt auf ein Forum und ist schon deswegen ungeeignet, vgl. WP:WEB. Der verlinkte Aufsatz vertieft außerdem nicht das Wissen über den Artikelgegenstand, sondern stellt eine Arbeitshilfe für ReNo-Angestellte dar. --Bubo 容 18:11, 6. Feb. 2008 (CET)
FORTNITE IST BESSER ALS WIKIPEDIA
[Quelltext bearbeiten]SUUUUUUUUI --212.86.32.213 10:16, 17. Apr. 2023 (CEST)