Diskussion:Kraftfahrzeuganpassung für körperbehinderte Menschen
Kraftfahrzeuganpassung für behinderte Menschen
[Quelltext bearbeiten]Mir fällt auf, dass nur über Hilfen und deren Finanzierung für Menschen im Arbeitsleben gesprochen wird. Dies auch mit dem Hinweis, dass Krankenkassen in keinem Fall dafür zuständig seien. Was ist aber mit schwerbehinderten Rentnern, die viele Wege zu Therapien, Ärzten und natürlich auch zu ihrem sozialen Umfeld zu bewältigen haben und ein angepasstes Kfz auch dann benötigen, wenn sie nicht mehr selbstständig ein Kfz steuern können? Die Rentenversicherung hält sich da raus, weil Rehabilitation nur für den Arbeitnehmerbereich gilt. Und die Krankenkassen lehnen alles ab, was nicht in ihrem Hilfsmittelkatalog steht, mit der Argumentation, dass der behinderte Mensch sich sein soziales Umfeld (sprich Teilhabe am öffentlichen Leben)mit seinem Rollstuhl erschließen könne. Auch die Pflegekassen sehen sich nicht als Ansprechpartner. Leider ist diese Sichtweise auch bei Sozialgerichten vorhanden, die lediglich nach der Bedürftigkeit eines Klägers gehen. Andererseits wird es als normal angesehen (und unabhängig vom jeweiligen Einkommen), wenn eine Krankenkasse in kurzem Abstand zwei Rollstühle in hohem Gesamtwert bewilligt. Wo bleibt hier der gesetzliche Anspruch auf Benachteiligungs-ausgleich? Roger Gehm (nicht signierter Beitrag von 79.232.176.218 (Diskussion) 18:01, 7. Jan. 2012 (CET))
- Ein "gesetzlicher Anspruch auf Benachteiligungs-ausgleich" wäre wohl nicht nur bei Kraftfahrzeuganpassungen ein Diskussionsgegenstand, sondern auch bei vermutlich vielen anderen Dingen. Dieser Aspekt überschreitet daher den enzyklopädischen Themenbereich zu diesem Lemma. Sinnvoll wäre allenfalls, auf ein dazu passendes Schlagwort bzw. Lemma zu verlinken, wo dieser Sachverhalt ("Gesetzlicher Anspruch auf Benachteiligungs-Ausgleich") in sich geschlossen behandelt wird. --DIAS 10:54, 9. Jan. 2012 (CET)