Diskussion:Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt
Rechtliche Grundlagen
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel konnte ich keinen Hinweis auf die rechtliche Grundlage von KFAs finden. Ich vermute, dass jede Gebietskörperschaft, die ein KFA einrichtet, dies mit einem Gesetz, einer Vorordung oder einem Statut tut. Ich vermute aber auch, dass es als allgemeine Grundlage ein Bundesgesetz geben muss, dass die Gebietskörperschaften und Gemeinden ermächtigt, KFAs einzurichten. Falls diese Rechtsgrundlage bekannt ist, ersuche ich um Aufnahme in den Artikel.--Peter-8010 16:06, 6. Mai 2009 (CEST)
- Ich vermute, dass die meisten KFAs älter sind als die zweite Republik. Die hat es also schon gegeben, bevor das ASVG überhaupt geschrieben worden ist. Hier zum Beispiel die Geschichte der KFA Salzburg. --El bes (Diskussion) 00:48, 7. Jul. 2012 (CEST)
Rechtsgrundlagen
[Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich kommt gem Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG dem Bund die alleinige Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz im Sozialversicherungswesen zu. Die Zulässigkeit der Einrichtung von Krankenfürsorgeanstalten gründet sich jedoch auf Art 21 Abs 1 B-VG (bzw. der Auslegung dieser Bestimmung durch den VfGH; siehe VfGH in seinem Erkenntnis vom 11.12.2002, GZ V 104/01 festgehalten; für den Bereich der Unfallfürsorge siehe VfSlg 11.557/A). Ferner ist noch die Ausnahme der Landes- und Gemeindebediensteten aus dem ASVG zu nennen und sodann die Ausnahmeregelung des § 2 Abs 1 Z 2 B-KUVG, welche bestimmte Landes- und Gemeindebediensteten auch vom Geltungsbereich des B-KUVG ausnimmt). Die weiteren Rechtsgrundlagen sind von KFA zu KFA verschieden. Einerseits wären die einschlägigen Landesgesetze zu erwähnen, andererseits Gemeinderatsbeschlüsse (mit welchen zB Satzungen erlassen wurden). (nicht signierter Beitrag von Perseus0 (Diskussion | Beiträge) 20:34, 16. Jan. 2016 (CET))