Diskussion:Kratombaum

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Saidmann in Abschnitt Entzugssymptome
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Diskussionsseite

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Ich habe mir erlaubt die Diskussionsseite aufzuräumen bzw. den Content inhaltlich zusammenzufassen, da ein Großteil der Beiträge sich auf alte Artikelelemente bezogen.

Konsens bestand darin, dass "laut aktueller forschungslage eine (körperliche) abhängigkeit nicht möglich ist" nicht im Artikel zu stehen hat, sofern nicht eine entsprechende (vertrauenswürdige) Quelle zitiert werden kann. Es gibt die nachfolgenden Studien, die dieser Aussage entgegenstehen:

(1) http://cat.inist.fr/?aModele=afficheN&cpsidt=17209182
(2) http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&db=pubmed&dopt=Abstract&list_uids=16169018
(3) http://research.i2r.a-star.edu.sg/DRAGON/ME2/examples/Pharmacology/Abstracts.txt

Es wurde erwähnt das es mehrere Kratomarten gibt. Der Artikel allerdings bezieht sich auf Mitragyna speciosa. Laut einem UN-Bericht sind Sorten wie M. javanica wirkungslos. E.J. Shellard: The alkaloids of Mitragyna with special reference to those of Mitragyna speciosa, Korth. UNODC, Bulletin on Narcotics, 1974. S. 41-55. Online-Version

Kratom ist, was im aktuellen Artikel (Stand 12. März 2011) auch belegt ist, ein Opioid und Analgetikum. Dies wurde vorher angezweifelt.

Der Abschnitt "Rechtliche Situation" blieb unverändert. Manj 23:51, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Habe mir erlaubt ein paar Ergänzungen vorzunehmen. Hoffe dass ich keine Gepflogenheiten missachtet habe. Ich wollte gerne über folgenden Satz diskutieren: "Es gibt drei Sorten von Kratom: mit weißen, roten und mit grünen Blattvenen." Soweit mein Studium der Literatur vollständig ist gibt es keine wirklichen Quellen für diese Behauptung. Soweit ich informiert bin gibt es keine offiziellen Varietäten oder Unterarten. Mir scheint "red/gren/white vein" auch kein Kultivar zu sein. Eigene Züchtungen für meine M.A. Arbeit haben Exemplare hervorgebracht die Blätter mit verschiedenen Venenfarben an einer Pflanze produzieren. Weiterführendes: Chittrakarn, S., Keawpradub, N., Sawangjaroen, K., Kansenalak, S., & Janchawee, B. (2010). The neuromuscular blockade produced by pure alkaloid, mitragynine and methanol extract of kratom leaves (Mitragyna speciosa Korth.). Journal of Ethnopharmacology, 129(3), 344–349. https://doi.org/10.1016/j.jep.2010.03.035

Ich würde den Part gerne verbessern, möchte den vorigen Verfassern aber nicht auf den Schlips treten. Hoffe auf Kontaktaufnahme! ;) 22:29, 13. Jan. 2020 (CET)

Da ich ursprünglich den Vermerk mit den Blattvenen irgendwann eingetragen habe, finde ich den Part mit unterschiedlichen Venenfarben an einer Pflanze allein schon erwähnenswert. Das ist aber nur meine Meinung (nicht signierter Beitrag von 84.185.117.194 (Diskussion) 07:44, 25. Feb. 2020 (CET))Beantworten


MGM-9

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Hat jemand Zugang zur Studie des Schmerzmittels MGM-9? Vielleicht findet sich ja dort Relevantes. "MGM-9, a derivative of the indole alkaloid mitragynine: a novel dual-acting mu- and kappa-opioid agonist with potent antinociceptive and weak rewarding effects in mice." ist gemeint. (nicht signierter Beitrag von 90.136.80.237 (Diskussion) 23:42, 5. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Rechtliche Situation

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"Es gibt allerdings Bestrebungen, dieses Kraut wieder freizugeben." Bestrebungen von wem, der Regierung, den Konsumenten, den Händlern, den Teletubbies? Von Seiten der Regierung sicher nicht, der Satz ist mehrdeutung, werd ihn daher rausnehmen. Falls er wieder reingestellt werden soll, wäre eine Quelle sehr hilfreich.. 213.47.54.201 09:53, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Weiters interessiert mich (wieder mal) die Rechtslage in anderen Ländern des deutschen Sprachraums, insbesondere in Österreich. Die deutschsprachige Wikipedia wird nun mal auch von SChweizern und Österreichern benutzt, da ist der Status in Deutschland zwar interessant, aber nicht hilfreich. -- MIB4u 20:04, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

"Unabhängig davon können pharmakologisch wirksame Stoffe als sog. Funktionsarzneimittel nach § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) angesehen werden. Der Stoffbegriff des Arzneimittelgesetzes umfasst nicht nur chemisch synthetisierte Stoffe, sondern auch Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenextrakte usw. (vgl § 3 AMG). Der Handel oder die Abgabe von Kratom könnte deshalb als verbotener Handel oder Abgabe nach den §§ 95, 96 des Arzneimittelgesetzes strafbar sein, wobei bisher keine Urteile dazu vorliegen"

Für mich Theorienfindung -- DrLee 21:14, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das ist keine "Theorienfindung", sondern entspricht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Vergleiche dazu den Fall des unerlaubten Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL). Zu Konsumzwecken ist dies nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09 -; abrufbar unter www.bgh.de). Auch GBL fällt zur Zeit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, trotzdem ist das Inverkehrbringen zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. Es der Tatsache, dass ein Stoffe (= Pflanze, Chemikalie etc vgl. § 3 Arzneimittelgesetz) nicht unter das Betäubugnsmittelrecht fällt, heißt noch lange nicht, dass das Invekrhbringen straffrei ist. Die Rechtsordnung und insbesondere das Strafrecht bestehen halt nunmal nicht allein aus dem Betäubungsmittelrecht. (nicht signierter Beitrag von 89.204.130.69 (Diskussion) 21:30, 22. Jul 2010 (CEST))

Nach dem neuesten Urteil des EuGH bezüglich "Legal Highs" dürfet die rechtliche Lage sich ja geändert haben, oder? --93.216.33.101 20:21, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Richtig, nach aktuellem Stand ist die Anwendung von nicht dem BtmG unterstehenden Substanzen nicht illegal. Die Bestrafung über den Umweg des AMG ist laut EuGH nicht zulässig. Nachzulesen beispielsweise hier: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c35813-c18114-legal-highs-kein-arzneimittel-strafbar-amg-btmg/ (nicht signierter Beitrag von 79.224.10.3 (Diskussion) 10:40, 9. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Anscheinend sind seit Anfang 2020 die Inhaltsstoffe von Kratom in Frankreich illegal. https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000039726774&categorieLien=id#JORFARTI000039726777 Der Wiki-Artikel sollte vielleicht entsprechend angepasst werden. --2A02:8070:27A6:3600:84D3:2D38:68A7:E8EB 14:06, 9. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Seit Jahresbeginn 2019 ist die medizinische Verwendung von Kratom im traditionellen Verwendungsgebiet (Thailand) wieder legal. https://www.aljazeera.com/news/2018/12/thailand-legislature-legalises-medical-cannabis-kratom-181226010249208.html Deshalb müsste der Abschnitt "Thailand, Malaysia, Myanmar und Australien" im Bereich "Rechtsstatus" eigentlich angepasst werden. Gibt es dazu Kritik, oder wurde das bisher nur nicht in die Diskussion eingebracht? Druidfox (Diskussion) 19:51, 9. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Quellenangaben

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Lemma

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Mitragyna speciosa ist der wissenschaftliche Name der Pflanzenart, deren Droge u.a. Kratom genannt wird. Bitte nach Mitragyna speciosa verschieben. Hab es versucht zu verschieben - geht aber leider nicht - ist wohl schon hin und her verschoben worden. geht wohl nur noch mit Adminrechten zu verschieben. Die Pflanzenart hat nicht den deutschen Trivialnamen Kratom und der ist auch nicht allgemein bekannt, deshalt sollte das Lemma sinnvollerweise der wissenschaftliche Name sein. --BotBln 19:58, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

"Intrahepatic cholestasis following abuse of powdered kratom (Mitragyna speciosa)."

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Ich war mal so frei und arbeitete folgendes in den Artikel ein: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21528385 -- Kraligor 23:11, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Entzugssymptome

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Würde gerne die Symptome beim Entzug bearbeiten, ohne dass sie gleich danach wieder entfernt werden. Ich glaube ich weiß wovon ich spreche, zumal ich nunmehr 3 Entzugsversuche und nun einen erfolgreichen Entzug hinter mir habe. Ich habe mit Kratom angefangen, als u.a. hier auf Youtube noch stand, dass es zu keiner Abhängigkeit kommen kann. Im Zuge meines Entzugs habe ich mich erkundigt und viele Quellen aufgetan und Berechte gefunden, die sich mit meinen Symptomen decken. Was ja auch wissenschaftliche nachgewiesen ist, da Kratom an Opioidrezeptoren andockt. In Kurzform: es sind allen anderen Opiatentzügen ähnliche Entzugserscheinungen. Viele Gelegenheitsuser lachen darüber. Aber es gibt nunmal auch Menschen, die Kratom über Jahre in Mengen zw. 50 und 100g pro Tag konsumiert haben. Noch Fragen? Wer eine potenzielle Sucht bestreitet, hat sie nicht mehr alle... (nicht signierter Beitrag von 91.22.216.13 (Diskussion) 22:31, 17. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen, ich habe 1 Jahr täglich 2 gehäufte Esslöffel als gefilterten Tee konsumiert, die Wirkung ist bei mir milde, Entzugserscheinungen sind einige Tage innere Unruhe und Nervosität. Ungefiltert führt es bei mir zu starker Verstopfung. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:96C0:F2F:C15E:AD5D:5AB2:E022 (Diskussion) 10:49, 1. Sep. 2020 (CEST))Beantworten
Wenn du gute aktuelle wissenschaftliche Studien dazu kennst, dann arbeite die dort aufgeführten Gefahren mit ein. Auf Erfahrungsberichte etc. am Besten verzichten, weil das leichter angreifbar ist. So kam auch das hier mit der angeblich nicht möglichen Abhängigkeit nämlich zustande. ~Manj (nicht signierter Beitrag von 83.181.72.143 (Diskussion) 13:42, 16. Mai 2012 (CEST)) Beantworten
Das ist mal wieder typisch für die deutsche Wikipedia. Verdammter deutscher Perfektionismus! Nur weil es für gewisse Dinge keine wissenschaftlichen Quellen gibt, werden Beiträge einfach gelöscht! Mensch, war das damals schön, als die Erde noch eine Scheibe war, und man alles verboten hatte, was etwas anderes aussagte... gab ja auch damals keine Studien dazu. Armes Deutschland! -.- -- 2a02:810d:ec0:35ac:b5a0:f8e9:27e8:8248 17. April 2017, 16:33 Uhr
Als Signatur kannst du vier Tilden benutzen ( -- ~~~~), das Wiki ersetzt das dann beim Speichern deines Beitrags automatisch.
Schlimm zu hören, dass du solche Erfahrungen gemacht hast. Demzufolge müsste in der Wissenschaft auch etwas beschrieben sein. -- Grigorowitsch (Diskussion) 10:11, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Eine anonymisierte Patientenaktie wird sicherlich nicht als repräsentativ angesehen mangels Überprüfbarkeit der Richtigkeit und fehlender eindeutiger Kausalität bzw. Allgemeingültigkeit. Zitierfähig scheint z. B. http://uka.org/wp-content/uploads/2015/09/Kratom-Mitragyna-speciosa-dependence-withdrawal-symptoms-and.pdf zu sein. Wären die wissenschaftlichen Standards eingehalten worden, hätte in der Wikipedia nie gestanden dass Kratom nicht abhängig macht, weil es dazu keine Quellen gab. Manj (Diskussion) 23:28, 13. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hätte in der Wiki gestanden, DASS es abhängig macht, hätte ich damals die Finger davon gelassen. Ich habe mich, dank der absolut falschen Informationslage zu Kratom als Schmerzmittel entschieden, weil opiode ja abhängig machen.... Wie ich heute weiß, war das eine super gute Entscheidung und hat mir zudem gezeigt, dass man trotz aller Qualität das Wiki bestenfalls nur als Anhaltspunkt für weitere wissenschaftlich fundierte Recherche nutzen kann. --108.171.129.168 07:00, 9. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Danke. Eingearbeitet, Text ergänzt, und zusätzlich sek Lit als Beleg. --Saidmann (Diskussion) 13:06, 14. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Kann ich nur bestätigen... Habe auch mehrmals gelesen (nicht nur hier auf Wiki), dass es nicht abhängig macht, einer der Gründe wie auch die Annahme es hätte nur eine milde Wirkung, es als harmlos anzusehen. Finde diese Angaben eher bedenklich weil man das frei erwerben kann... (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:9880:857:5522:7BB7:2BEB:9D4 (Diskussion) 02:10, 29. Apr. 2020 (CEST))Beantworten


Nachdem auch meine Änderung erst aufgrund des Hinweises auf eine mögliche Abhängigkeit revidiert wurde, habe ich jetzt mehrere wissenschaftliche Quellen hinzugefügt, die diesen Umstand belegen. Ich find es grob fahrlässig, hier zu behaupten, Kratom mache nicht abhängig. Die ursprünglich als Quelle verlinkte Studie, doi: 10.1016/j.neubiorev.2012.11.012, sagt zudem gar nicht aus, dass Kratom keine Abhängigkeit verursache, sondern bloß, dass der Wirkmechanismus, welcher die körperliche Abhängigkeit verursacht, noch nicht vollständig bekannt ist:

On the other hand, an uncontrolled consumption of both, plant preparations as well as mitragynine, may escalate upon tolerance development and yield aversive withdrawal effects upon abstaining from consumption. Although the available data may still show a lack of power and systematic approach, available evidence points towards an addiction potential of mitragynine and M. speciosa preparations. However, the mechanisms of action in the brain are still poorly understood. --Zlois (Diskussion) 17:53, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Eine bessere und aktuellere Quelle ist PMID 37266191. ".... there are signals that kratom can produce dose-dependent withdrawal [23–31]." --Saidmann (Diskussion) 20:54, 2. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Inhaltstoffe

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"Neuerdings werden in Asien auch Drogencocktails mit Namen "4x100" hergestellt. Dabei wird ein Kratomsud mit morphinhaltigem Hustensaft, Cola, Tramadol und weiteren mitunter auch sehr schädlichen Bestandteilen wie Pestiziden zu einem potenteren Drogencocktail kombiniert."

Mal ganz im ernst, gibt es zu den "Pestiziden" eine belastbare Quelle? Das hört sich an wie aus der BILD kopiert... (nicht signierter Beitrag von 109.91.176.223 (Diskussion) 22:02, 12. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Rechtliche Situation nach EuGH-Urteil

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M.E. ist das BGH-Urteil zu GBL nicht mehr einschlägig, da dies auf dem AMG a.F. beruhte und Kratom, GBL und andere NPS nicht mehr unter dem Arzneimittelbegriff des AMG n.F. zu subsumieren sind und damit der Umgang mit diesen Substanzen (zumindest solange keine Aufnahme in die Anlagen des BtMG erfolgt zumindest vorübergehend) legal (vgl. BGH, 28.05.2013 - 3 StR 437/12 und EUGH-Urteil v. 10.07.2014 - C‑358/13 und C‑181/1). Dies müsste nicht nur in diesem Artikel, sondern auch in den entsprechenden Artikeln anderer Substanzen, deren Umgang nach bisheriger h.M. nach dem AMG unter Strafvorschriften steht (sogenannte Legal Highs u.a.) ergänzt werden. (nicht signierter Beitrag von 95.91.227.177 (Diskussion) 15:23, 31. Jul 2014 (CEST))

Das stimmt. Jedoch scheint es, als würde Wikipedia in diesem speziellen Fall die Beibehaltung einer Unwahrheit bevorzugen. Die Passage, die auf die eventuelle Anwendung des Arzneimittelgesetzes verweist, zieht sich durch die halbe Wikipedia und wenn man diese Passage zurecht entfernt, wird sie wiederhergestellt. (nicht signierter Beitrag von 79.234.34.145 (Diskussion) 17:18, 11. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Warum wird die Korrektur des Abschnittes "Rechtslage" hier verhindert? Bei http://de.wikipedia.org/wiki/Legal_Highs beispielsweise wurde sie zeitnah durchgeführt. --79.224.2.186 10:03, 30. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Angepasst. --DrLee (Diskussion) 19:29, 4. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Folgender Absatz ist m.E. falsch:
"Es könnte jedoch bei Anwendungsbestimmung am Menschen dem AMG unterliegen, da Kratom anders als die erst kürzlich vom EuGH als "nicht gesundheitsnützlichen" eingestuften Legal-Highs ( in diesem Fall ging es um synthethische Cannabinoide mit gefährlichen Nebenwirkungspotential) sehrwohl eine der Gesundheit zuträgliche Wirkung, nämlich beispielsweise die Schmerzlinderung und auch entzündungshemmende Eigenschaften aufweisen. Eine Gleichstellung wirksamer Naturdrogen mit den im EuGH-Urteil gemeinten synthetischen und auch nachweislich gefährlichen Designerdrogen wäre also schon rein sachlicher Sicht nicht nachvollziehbar."
Ob eine Substanz schmerzlindernde oder entzündungshemmende Eigenschaften besitzt, ist völlig irrelevant. Es geht einzig darum, ob eine Substanz eine Zulassung als Medikament besitzt oder nicht. Da Kratom keine Zulassung als Medikament besitzt, wird sie eben NICHT vom AMG erfasst. Nebenbei bemerkt haben auch die synthetischen Cannabinoide neben den gesundheitsschädlichen, auch schmerzlindernde u.a. der Gesundheit zuträgliche Wirkungen und dennoch gilt das AMG für diese Substanzen nicht. Das Urteil bezieht sich eben nicht ausschließlich auf die berühmt-berüchtigten Cannabinoide. Deshalb bitte ich um Löschung dieses Abschnitts, der schlichtweg eine persönliche Einschätzung darstellt. Ferner ist der obige Abschnitt voller Rechtschreibfehler.--79.234.7.16 21:15, 23. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich bin ebenfalls für eine Löschung des benannten Abschnittes, denn mehr POV geht ja wohl kaum noch ("könnte", "gefährlich", "sehr wohl", "wäre", "rein sachlicher Sicht"...). Schrecklich, nicht zuletzt aufgrund der Rechtschreibfehler, bitte weg damit. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1463:7BC0:DCFB:C8E2:DF9D:2B22 (Diskussion | Beiträge) 13:14, 3. Dez. 2015 (CET))Beantworten
Ich habe den Abschnitt gelöscht. Selbst im Artikel zu Mitragynin, dem Wirkstoff des Kratoms, steht, dass er weder dem BtmG, noch dem AmG unterliegt, was auch korrekt ist. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Mitragynin --2A02:908:1463:7BC0:E160:A8A7:AD39:2BBC 18:50, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 17:16, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Pharmazeutische Geschichte

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Folgender Satz ist falsch:

"Arbeiter und Bauern konsumierten die Blätter oder das Harz des Baumes."

Es wird nicht das Harz des Baumes verwendet, dieser Baum produziert kein Harz. Es handelt sich bei den fälschlicherweise als Harz bezeichneten Produkten lediglich um Blattextrakte. Ähnlich wird beispielsweise auch frisch geschütteltes Haschisch in ungepresster Form als "Pollen" bezeichnet, was natürlich ebenfalls Quatsch ist.--2A02:908:1463:7BC0:A0B6:2239:731D:3CFD 12:11, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Rauschmittel" ist nicht korrekt

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Unter "Rauschmittel" entwickelt der Leser falsche Vorstellungen vom Kratom. Es berauscht keinesfalls, spielt eher in der liga eines subtilen Stimulanzium bzw Seditativum wie Kaffee bzw KavaKava. Berauschend suggeriert einen Zustand wie unter Alkohol oder Cannabis, der aber nicht unter Kratom zu erreichen ist. Daher sollte das geändert werden bzw in "Seditativum und Stimulanz" spezifisiert werden. (nicht signierter Beitrag von 88.217.45.194 (Diskussion) 21:58, 25. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Natürlich ist Kratom ein "Rauschmittel". Es ist ein Opioid und in entsprechender Dosierung erfährt man einen Rausch. Amphetamin ist ein Stimulans und ebenfalls ein Rauschmittel. Das schließt sich nicht aus. Es ist alles eine Frage der Dosierung, ob etwas subtil oder eben tiefgreifend wirkt. So kann beispielsweise ein Cannabispatient sein Cannabis in solchen Mengen nutzen, dass er im Alltag funktioniert und keine auf das Rauschmittel/Medikament zurückführende Nebenwirkungen/Rauschwirkung erfährt, während sich eine andere Person zum Feierabend einen Joint gönnt, der ruhig etwas stärker sein darf. Weiterhin kann man zum Essen ein Glas Rotwein trinken oder aber sich an Silvester komplett wegballern. In anderen deutschsprachigen Ländern nennt man es "Suchtgift", ziemlich wertend und in negativer Hinsicht kaum zu toppen, finde ich. Das Wort "Rauschmittel" ist im Gegensatz dazu doch recht objektiv und neutral, oder?--2A02:908:1463:7BC0:A0B6:2239:731D:3CFD 11:24, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Also bei Kratom nicht von einem Rauschmittel zu sprechen, zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit! Ich bin seit 1 1/2 Jahren Dauerkonsument. Glaub mir... Das Zeug macht süchtig, man hat einen Entzug, und man nimmt es, weil es ballert. Und zwar nicht wie eine Tasse Kaffee! -- 2a02:810d:ec0:35ac:b5a0:f8e9:27e8:8248 17. April 2017, 16:33 Uhr
Es gibt etwas feinere Einteilungen. Im engeren Sinne, ein Halluzinogen ist Kratom nicht.
Ein Suchtpotential dürfte vorhanden sein, aber mal anderes gefragt: gibt es bei Kratom Entzugserscheinungen? Nachtrag: wie ich weiter oben sehe, sprichst du oben so etwas an. -- Grigorowitsch (Diskussion) 10:05, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten