Diskussion:Kreisgericht (DDR)
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2001:A61:556:9B01:A5C4:E3F6:67E6:9A4F in Abschnitt Wirksamwerden, Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassung ?
Wirksamwerden, Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassung ?
[Quelltext bearbeiten]Wäre für die Einrichtung der Kreisgerichte usw. nicht die Regelung in § 69 GVG-DDR 1952 mehr in den Blick zu nehmen ? Das heißt: "mit Wirkung vom 15. Oktober 1952" traten die Kreisgerichte [DDR] an die Stelle der alten Amtsgerichte" --2001:A61:556:9B01:A5C4:E3F6:67E6:9A4F 17:29, 12. Mär. 2024 (CET)