Diskussion:Kreissparkasse Stade

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Markus Schulenburg in Abschnitt Nachweis zur Angabe des Geschäftsgebietes
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Nachweis zur Angabe des Geschäftsgebietes

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Im einleitenden Absatz steht, dass das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Stade der Landkreis Stade wäre. Gleichzeitig wird auf einzelne Gemeinden eingegangen, welche nicht dem Geschäftsgebiet zuzurechnen sind.

Mich würde interessieren, wieso die Stadt Stade in der letzten Rubrik genannt wird, obwohl die Kreissparkasse auch dort eine Filiale betreibt, die zugleich dem Hauptsitz entspricht (vgl. Filialfinder und Angabe im Impressum).

Welcher Definitionsbegriff beruht auf der Angabe im WP-Artikel. Ansonsten würde ich diese Formulierung wegnehmen. Zudem verweise ich auch auf die wirtschafts- und sozialgeschichtliche Studie von Bernd Kappelhoff. Sofern keiner Widerspruch äußert, werde ich die Angaben in einer Woche entfernen.--goegeo 22:33, 28. Sep. 2012 (CEST)

Hallo goegeo, die Antwort steht doch schon in der Einleitung. Es gibt zwei Sparkassen mit Sitz in Stade, die Kreissparkasse Stade und die Sparkasse Stade-Altes Land. Die eine hat ihr Geschäftsgebiet in der Stadt Stade, in der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe. Die Kreissparkasse Stade hat ihr Geschäftsgebiet im Landkreis Stade ohne die vorher aufgelisten Kommunen. Und dann gibt es anscheinend noch eine Besonderheit mit der Stadt Buxtehude. --WHVer (Diskussion) 14:15, 30. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo WHVer, also gelesen habe ich die Einleitung auch. Somit sind mir die von Dir genannten Fakten auch bekannt. Wenn man sich die Einleitung durchliest, so steht dort geschrieben, dass die Kreisstadt Stade gerade eben nicht Teil des Geschäftsgebietes der Kreissparkasse Stade ist. Diese Behauptung zweifele ich an, da, nach Recherche auf deren Website, sie ebenfalls durch die Institutshauptstelle in Stade im Kundenverkehr vertreten ist. Insofern bedürfte die Behauptung, dass die Stadt Stade nicht Teil des Geschäftsgebietes ist, einem weitergehenden Nachweis, der in meinen Augen beizubringen wäre. Sofern ein solcher Nachweis nicht möglich ist, würde ich diese Aussage aus dem Artikel entfernen.--goegeo 23:47, 2. Okt. 2012 (CEST)
Das Stadtgebiet von Stade gehört nicht zum Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Stade, selbst wenn der Hauptsitz der Kreissparkasse in Stade liegt. Ähnliches findest Du auch bei ehemaligen Sparkassen: Die Kreissparkasse Kassel hatte ihren Hauptsitz in Kassel. Aber zu ihrem Geschäftsgebiet gehörte nicht das Stadtgebiet von Kassel, dieses "gehörte" der Stadtsparkasse Kassel. Solche Konstrukte findest Du massenhaft. Von daher ist das Löschen dieser Tatsache nicht gerechtfertigt. --Markus S. (Diskussion) 05:28, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Markus, ich danke für Deinen Diskussionsbeitrag. Dein Einwand mag auf den ersten Blick natürlich berechtigt sein. Das Beispiel mit der Kreissparkasse Kassel ist vielleicht auch gut gewählt. Und es gibt auch weitere vergleichbare Beispiele. Allerdings habe ich in der Vergangenheit eine wissenschaftliche Arbeit zu Sparkassen geschrieben. In diesem Zusammenhang habe ich auch die Geschäftsgebiets-Statistik ausgewertet. Hierin wird das Geschäftsgebiet einer jeden Sparkasse gemeindescharf abgegrenzt. Die Aussage in der Einleitung beruht aber in meinen Augen aus dem irrtümlich Schluss, dass es in Stade eine Stadtsparkasse gibt und deshalb die geographisch übergeordnete Kreissparkasse die Stadt nicht im Geschäftsgebiet haben kann. Dies ist aber ein unzulässiger Schluss. Schließlich gehört die Stadt Stade auch dem Landkreis Stade an. Vielmehr lässt der Name der Sparkasse (Gemeinde- oder Kreis-S.) lediglich einen Rückschluss auf den Betreiber/Inhaber (früher: Gewährträger) zu, aber keinen auf das Geschäftsgebiet. Im Übrigen verweise ich darauf, dass Sparkassen grundsätzlich nur in Ihrem Geschäftsgebiet Filialen eröffnen dürfen. Die Hauptstelle ist in der Filialliste aber als Filiale (sogar mit vor Ort ansässigen Beratern) aufgeführt, so dass die Stadt Stade ebenfalls dem Geschäftsgebiet der Kreissparkasse zuzurechnen sein müsste. Insofern ist die derzeitige Behauptung nicht zulässig.--goegeo 21:52, 4. Okt. 2012 (CEST)
Aufgrund dessen, dass e skeinen weiteren Widerspruch gtab, habe ich die Ändeurngen jetzt vorgenommen.--goegeo 20:57, 1. Nov. 2012 (CET)