Diskussion:Kreissynodalvorstand
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Docmaster VKG in Abschnitt Amtsdauer im Kreissynodalvorstand
Amtsdauer im Kreissynodalvorstand
[Quelltext bearbeiten]"Die Amtsdauer beträgt acht Jahre, wobei alle vier Jahre entweder der Superintendent und der Skriba oder der Assessor sowie jeweils die Hälfte der Synodalältesten neu gewählt werden." in Westfalen: Artikel 10857 Kirchenordnung ( 1 ) 1 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Kreissynodalvorstandes werden von der Kreissynode für acht Jahre gewählt. 2 Wiederwahl ist zulässig. 3 Bei der Wahl ist eine gleichmäßige Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben.
https://www.kirchenrecht-westfalen.de/document/5732#s1860003 --Docmaster VKG (Diskussion) 10:45, 23. Sep. 2020 (CEST)