Diskussion:Kriminalfall Maria Bögerl

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Buchbibliothek in Abschnitt Podcast
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Fortgang

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Ende 2011 wurde die Sonderkommission "Flagge" verkleinert und nach Stuttgart verlegt.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über den so genannten Bundestrojaner wurde bekannt, dass "o_zapft_is" auch zur Überwachung der Familie Bögerl eingesetzt worden war.

Im März 2012 wurden Politiker aus Thüringen, mit denen Thomas Bögerl vor dem Verbrechen Kontakt gehabt hatte, um freiwillige Speichelproben gebeten.

Im April 2012 wurde der Bereich um den Leichenfundort abgesucht, um Aufenthaltsspuren oder evtl. die Tatwaffe (das Messer, mit dem Frau Bögerl erstochen worden war) oder den Schlüssel zu ihrem Fahrzeug (Mercedes A-Klasse) zu finden.

Vielleicht ist jemand so freundlich, diese Dinge mit Belegen zu versehen und in den Artikel einzufügen. --178.1.143.154 10:27, 28. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Laut Der Süddeutschen (Quelle Nr. 9) erfolgte die Geldablage nur 27 Min. zu spät, nicht 90 Min. - was stimmt nun?--77.0.198.35 00:53, 14. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"Im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Maria Bögerl hat die Soko „Flagge“ Anfang dieser Woche auch einen Hubschrauber eingesetzt." Gmünder Tagespost 23.07.2013 [1]--Chianti (Diskussion) 08:23, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

SOKO Flagge wurde ab Sept. 2012 montelang in die Irre geführt - Hinweise auf Spielkasinomilieu waren erfunden. Der "Hinweisgeber" wurde vom Amtsgericht Heidenheim zu 3 Jahren Haft verurteilt. Schwäbische Post, 5.11.2013 --Awaler (Diskussion) 02:09, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Im August 2014 wurden zwischen 400 und 500 männliche Personen, die zur fraglichen Zeit in einem Wohnviertel von Giengen wohnten, zur Abgabe einer Speichelprobe gebeten. Südwestpresse vom 9.8.14 [2] --Awaler (Diskussion) 00:11, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Verschiebung

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Ob die Mordmerkmale hier vorliegen wissen wir nicht. Deshalb sollte der Artikel nach Fall Maria Bögerl oder Kriminalfall Maria Bögerl verschoben werden. Vgl. dazu auch Diskussion:Kriminalfall_Maria_L.#Merkmal_des_Mordes und Diskussion:Kriminalfall_Li_Yangjie#Mordmerkmale. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:10, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachtrag: "Diskussion:Kriminalfall_Li_Yangjie#Mordmerkmale" wurde nach Diskussion:Mordfall_Li_Yangjie#Mordmerkmale verschoben. --Kolja21 (Diskussion) 00:40, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Ist verschoben--Qaswed (Diskussion) 16:48, 13. Apr. 2017 (CEST)

Selbstjustiz

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Woher weiß Wikipedia, dass es sich um Mord und nicht um ein anderes Tötungsdelikt handelt? 80.187.118.141 07:51, 7. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das Frage ich mich auch. Im Abschnitt drüber habe ich mich deshalb für die Verschiebung nach Fall Maria Bögerl oder Kriminalfall Maria Bögerl ausgesprochen. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:51, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Ist verschoben--Qaswed (Diskussion) 16:48, 13. Apr. 2017 (CEST)

Unverhältnismäßig?

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Den Ermittlern wird weiterhin vorgeworfen, unverhältnismäßig vorzugehen. Ein Bürger, der die DNA-Probe verweigerte, wurde mit großem Aufwand ausgespäht, ohne dass vorher das – einwandfreie – Alibi geprüft worden war.[14]

Das würde voraussetzen, daß das Ziel auch hier ausschließlich das Finden des Täters war. Wenn das Ausspähen nur zum geringen, allerdings den Vorwand liefernden Teil auf Grund des schwachen Verdachts erfolgte, vor allem aber der (Neben-)Effekt einer (rechtstechnisch notwendig verdeckten) Strafmaßnahme für die unbestreitbar begangene Tat, die DNA-Probe verweigert zu haben (die ja, wenn sie wirklich und nicht nur, wie tatsächlich der Fall, pro forma freiwillig ist, nicht funktionieren könnte), bewirkt werden sollte, muß das nicht unbedingt unverhältnismäßig sein. Es ist ja schließlich (auch wenn das ein paar Nummern kleiner ist) auch nicht unverhältnismäßig, das Auto von einem, der den pro forma freiwilligen Atemalkoholtest verweigert, genauestens auf Verkehrssicherheit und die Vollzähligkeit der vorgeschriebenen Ausrüstung zu prüfen.--2001:A61:209F:2501:5C2F:1E5D:7B1E:2CD9 12:50, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Zustimmung. An dem Zitat ist unter anderem zu kritisieren: Der Vorwurf des unverhältnismäßigen Vorgehens wird unzulässig verallgemeinert. In dem zitierten Textstück wird suggeriert, der Vorwurf sei jedermanns Gedanke gewesen. In Wirklichkeit wurde er nur (oder hauptsächlich) von dem Betroffenen und seinem Anwalt erhoben.
Der Betroffene konnte laut Referenz bei dem Besuch der Polizisten spontan kein Alibi vorweisen und verweigerte zugleich die DNA-Probe. Die Polizei wird natürlich nicht einfach diese Spur als erledigt einstufen, nur weil der Mann nicht kooperiert. Im Gegenteil. Es ist der Polizei nicht vorzuwerfen, wenn sie dann erst einmal versucht, Informationen über den Mann zu beschaffen und zu prüfen, ob es weitere verdächtige Merkmale gibt. Und die gab es, vor allem: Schulden in Millionenhöhe sowie Handy-Telefonat im Funkzellenbereich des späteren Leichenfundorts am Tag der Tat. Es ist der Polizei nicht vorzuwerfen, daß sie dann an die DNA des Mannes gelangen will und entsprechende Maßnahmen einleitet.
Weiterhin suggeriert das Zitat, der Betroffene sei überhaupt nicht nach seinem Alibi gefragt worden. Das trifft aber nicht zu. Die Polizei hatte sehr wohl nach dem Alibi gefragt. Der Vorwurf des Betroffenen lautet denn auch nur, die Polizei hätte ein zweites Mal nach dem Alibi fragen müssen, dann hätte sie sich die restlichen Ermittlungen schenken können. Vielleicht hatte die Polizei aber auch Gründe für ihren Versuch, die DNA zu beschaffen – unter anderem gerade deshalb, weil der Mann sich durch seine Weigerung überhaupt erst verdächtig gemacht hatte (Anfangsverdacht). Wir wissen nicht genug, um das beurteilen zu können, weil die Polizei sich nicht zu dem Fall geäußert hat (laut Referenz).
Meine Meinung: Der Mann ist ganz schön naiv. Erst die DNA-Probe verweigern und sich nachher darüber beschweren, daß die Polizei seine Spur umfangreich abzuklären versucht, ohne ihn über eine zweite Rückfrage wegen des Alibis sozusagen frühzeitig zu warnen. Wenn der Mann der Täter gewesen wäre, hätte eine zweite Rückfrage wegen des Alibis ihn vielleicht motivieren können, mögliche Spuren zu verwischen. Wer will das im vorhinein schon alles wissen? Nachher ist man immer klüger. Formaljuristisch kann der Mann mit seiner Beschwerde recht haben, aber den Ärger kann er mindestens zur Hälfte seinem eigenen Verhalten zuschreiben.
Es ist ganz normal und auch richtig und vorbildlich, daß die Polizei einen unglaublich hohen Aufwand treibt, um möglichst jede Spur gewissenhaft zu prüfen, obwohl bei den allermeisten Spuren am Anfang nur ein ganz loser Verdacht besteht, wie auch hier. Ob der Polizei in diesem einen Fall Unverhältnismäßigkeit oder Schludrigkeit vorzuwerfen ist, nur weil der Betroffene das so sieht? Möchte ich bezweifeln. Das geht aus dem Zeitungsbericht nicht eindeutig hervor. Dort ist ja auch treffend von dem „subjektiven Empfinden des Betroffenen“ die Rede.
Also, jedenfalls ist das Zitat in mindestens zweierlei Hinsicht nicht in Ordnung (unzulässige Verallgemeinerung des subjektiven Vorwurfs, falsche Angabe zur Alibi-Prüfung). Nicht die Polizei hat in diesem Fall schludrig gearbeitet, sondern das Textstück in dem Wikipedia-Artikel wurde schludrig geschrieben. Ich habe es deshalb gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 04:51, 11. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Satz in der Einleitung - Öffentlichkeitsfahndung

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Bei diesem Satz in der Einleitung weist die Quelle m.E. nichts nach - ist schon entsprechend kommentiert: "Die Ermittlungsbehörden setzen auf eine deutschlandweite [[Öffentlichkeitsfahndung]].<ref>[http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/03/verbrechen-mordfaelle-ungeklaert/mirco-maria-boegerl-anette-l-2011.html Werden diese Verbrechen 2011 endlich aufgeklärt?] Bild.de, 3. Januar 2011.</ref><!--ausgerechnet Bild, gibts keine seriösere, weniger boulevardeske Quelle?--> - m.E. sollte man das streichen, solange es keine gute Quelle dazu gibt. --Cholo Aleman (Diskussion) 17:29, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

PS: der offenbar schnelle erste Auftritt im Fernsehen (XY) galt ja vor allem der Rettung der Entführten und weniger dazu, den Täter zu ergreifen. --Cholo Aleman (Diskussion) 17:33, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Beitrag in NZZ

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In einem Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung 2017 wurde der Fall B. von einem schweizer Kriminalbeamten bezüglich des persönlichen Hintergrunds etwas anders dargestellt. Frau B. hatte offenbar Monate vor den Ereignissen eine schwere Erkrankung und hielt sich unter anderem für einige Tage in Stanz/Schweiz auf. Der Autor äußert den Verdacht, dass B. hier in das Visier der Entführer geraten könnte.

Theoretisch - aber das ist jetzt reine Spekulation - ist dieser Verdacht sogar logisch, da im direkten Umfeld des Opfers/Tatraums keine wirklichen Verdächtigen ermittelt werden konnten. Daher besteht durchaus die Möglichkeit, dass der oder die Täter aus der Schweiz gekommen sind. Dafür würde auch die kuriose Stückelung des geforderten Geldes sprechen- Beim Umtausch wären kleine oder große Scheine in diesen Mengen aufgefallen. Ich bin mit meinen Mitarbeitern diese These durchgegangen und dazu auch Mitarbeiter von Banken hinzugezogen. Die haben das genauso gesehen. --91.17.46.156 11:46, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Na ja, wirklich reine Spekulation. Dagegen spricht aber zum einen der Dialekt des Anrufers. Dazu kommt auch die offenbar genaue Ortskenntnis des Täters / der Täter. Ich meine dabei nicht nur sich in der Gegend zurechtzufinden, sondern auch zu wissen wo man sehr wahrschenlich vor zufälligen Begegnungen mit Spaziergängern sicher ist, etc.


Durch Zufall bin Ich gestern im Rahmen einer Vorbereitung für einen Vortrag wieder einmal über den Fall gestolpert. In den Unterlagen tauchen tatsächlich immer wieder zwei Personen auf die aus der Schweiz stammten und häufig mit der Familie B Kontakt hatten. Einer von beiden wohnte seit einigen Jahren sogar praktisch in direkter Nachbarschaft der B´s. (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:A71B:E000:9943:74CE:FF94:1E60 (Diskussion) 11:03, 9. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Unter und über

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"Die Geldübergabe an einer Unterquerung (⊙)[1] der A 7 in Richtung Würzburg ..." Ist das nicht eine Überquerung der A7? (nicht signierter Beitrag von 2.201.137.150 (Diskussion) 18:58, 13. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Podcast

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https://www.swp.de/suedwesten/staedte/heidenheim/swp-podcast-akte-suedwest-der-kriminal-podcast-der-suedwest-presse-folge-3-der-mordfall-maria-boegerl-49895412.html --Buchbibliothek (I know me out here) (Diskussion) 18:26, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Laut Podcast sind die fehlehaften Daten in der Telefonanlage der Fam. Bögerl auf einen Stromausfall zurückzuführen.--Buchbibliothek (I know me out here) (Diskussion) 22:45, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten