Diskussion:Kritische Infrastrukturen
Einzelnachweise
[Quelltext bearbeiten]Der zweite Link in den Einzelnachweisen zur PDF-Datei "Definition „Kritische Infrastrukturen“ nach Bundesministerium des Inneren (BMI) (PDF-Datei)" ist nicht mehr aktuell; die Seite ist nicht mehr vorhanden.
Ich habe das auf einen Link zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geändert. --Vilsecker (Diskussion) 13:17, 20. Apr. 2020 (CEST)
Verweis
[Quelltext bearbeiten]Der Link " § 74 Z 11 Strafgesetzbuch" im Abschnitt Österreich verweist auf eine nicht mehr aktuelle Fassung des Paragraphen.--Helenmariea (Diskussion) 12:09, 23. Mai 2020 (CEST)
Beispiele von Angriffen
[Quelltext bearbeiten]https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/datenschutz/das-internet-kennt-keinen-lockdown/ --Fonero (Diskussion) 07:58, 12. Jan. 2021 (CET)
Bericht: Erneuerte KRITIS-Verordnung ab 2022
[Quelltext bearbeiten]--37.201.199.240 17:52, 22. Aug. 2021 (CEST)
Lemma im Plural?
[Quelltext bearbeiten]Das Lemma Infrastruktur steht in der Singular-Form. Dieser Artikel hier hingegen im Plural. Warum? Laut WP:NK#Singularregel sollte dieser Artikel doch auch besser Kritische Infrastruktur heißen, oder?--Plantek (Diskussion) 21:04, 10. Nov. 2021 (CET)
- Gute Frage. Der Begriff wird oft im Plural angewendet, aber auch die RICHTLINIE 2008/114/EG (Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen) definiert in Artikel 2:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a) „kritische Infrastruktur“ die in einem Mitgliedstaat gelegene Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf einen Mitgliedstaat hätte, da diese Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten; - Von daher spricht nichts dagegen, das Lemma auf den Singular umzuschreiben, auch wenn im Text des Artikels dann bevorzugt der Plural genommen wird. --Gunnar (Diskussion) 07:05, 19. Sep. 2022 (CEST)
Abschnitt "Geschichte", 2. Absatz, letzter Satz
[Quelltext bearbeiten]Dieser Satz: Im selben Monat löste ein Blitzschlag an der Ostküste einen großflächigen Stromausfall aus, als Stromleitungen nicht mehr funktionierten, was zur Überlastung von Kraftwerken führte, die sich automatisch abschalteten. bedarf, meiner Meinung nach, einer Überarbeitung. Dieser Satz lässt einige Fragen offen, vor allem: Schlug der Blitz in: eine Leitung ein xoder in ein Umspannwerk? Andererseits führt aber auch die Abschaltung eines ! Kraftwerkes zur Überlastung anderer !! KWe.
Ich vermute mal, dass die Reihenfolge der Ereignisse etwa diese war: 1. Blitzeinschlag in eine Leitung. 2. Diese eine Stromleitung funktionierte nicht mehr. 3. Überlastung des betreffenden Kraftwerkes. 4. Automatisches Abschalten dieses einen KWes. 5. Überlastung eines benachbarten KWes. 6. Automatische Abschaltung dieses ! KWes, 7. und so fort. Kaskaden- oder Domino-Effekt. Falls das so war, dann sollte das auch deutlich so erkennbar sein.
-- 77.185.17.8 04:35, 26. Mär. 2022 (CET)
- Ich möchte diesen Absatz streichen. Was macht diesen Angriff erwähnenswert: Weil er der mit den weitreichendsten Folgen ist? Steht da nicht. Wegen einer Verbesserung des Schutzes? Steht da nicht. Letztlich ist es heute nur eine Anekdote.—Hfst (Diskussion) 07:42, 30. Mär. 2022 (CEST)
Allgemeines
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt ist total wischi-waschi. Nach der dortigen "Definition" umfassen KI alles und jedes, so daß man sich fragen muß, was denn eigentlich keine KI sein sollen. Und dann steht da "Es bedarf auch des Schutzes KI" - "auch" heißt also "genauso wie" und bezieht sich auf was? Das sieht verdächtig nach einer c&p-Fehlleistung aus. --77.10.20.183 02:36, 5. Dez. 2022 (CET)
Was ist denn nun KI und wie weit greift der Schutz?
[Quelltext bearbeiten]"ist eine Kritische Infrastruktur eine Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung" und wo anders: "Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen". Also doch nur IT-Technik? Die blanke Schienentrasse der Bahn ist also dann keine KI oder es ist KI aber die muß ich nicht schützen?
Und dann noch die Frage,die sich mir stellt: Wie weit greift der Schutz? Darf man dann auch nicht über die KI öffentlich reden? Extrem gesagt: Wenn ich einem Attentäter sage, "da ist das Bahn-Stellwerk, da drin ist im Keller die IT der KI", ist das ein Verstoß gegen irgendwas? Oder muß sich der Betreiber einfach darauf einstellen, daß darüber Infos kursieren (Baupläne vom AKW) und er muß seine Einrichtung entsprechend schützen.