Diskussion:Kruppscher Schieß- und Versuchsplatz (Dülmen)
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Tfjt in Abschnitt Denkmaleigenschaft
Denkmaleigenschaft
[Quelltext bearbeiten]In der Denkmalliste der Stadt Dülmen kann ich den Schießplatz nicht finden. Gibt es, außer der sehr dürftigen Erwähnung in dem Werk der Landschaftsverbände noch andere Quellen dazu? Ansonsten würde ich das nämlich gerne heraus nehmne.
Es kann ja sein, dass der Landschaftsverband dies hier als Denkmalwürdig ansieht. Aber der rechtliche Status scheint mir nicht gegeben. --Chriz1978 (Diskussion) 13:59, 23. Okt. 2023 (CEST)
- @Chriz1978: Zum rechtlichen Status lohnt ein Blick ins Denkmalschutzgesetz (Nordrhein-Westfalen): Bodendenkmäler müssen als solche nicht wie Baudenkmäler und Gartendenkmäler in Denkmallisten eingetragen sein. Sie tauchen dort i.d.R. nachrichtlich auf (§ 23 Abs. 1 DSchG NRW). Bodendenkmäler unterliegen unabhängig von der nachrichtlichen Eintragung (die bei ihnen nur deklaratorischen, nicht konstitutiven Charakter hat) dem Denkmalschutz (§ 5 Abs. 2 DSchG NRW). Daher ist das Merkmal Bodendenkmal hier im Artikel nicht herauszunehmen.--Tfjt (Diskussion) 18:58, 23. Okt. 2023 (CEST)
- Die Liste der Bodendenkmäler in Dülmen führt den ehemaligen Schießplatz nicht. Auch wenn manche Bürger es gerne hätten (ich zum Beispiel), so ist trotzdem nicht der Fall. Ich hoffe auf die Zukunft. Aber die Ausführungen zur nachrichtlichen Führung kannte ich nicht. Danke für die Info. --XRay 💬 20:19, 23. Okt. 2023 (CEST)
- Das Bodendenkmal sollte eigentlich nachrichtlich in der Denkmalliste aufgeführt sein, da es ja bekannt ist und im Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag von der Denkmalfachbehörde als Bodendenkmal klassifiziert wurde. Das ärgerliche Versäumnis der zuständigen Denkmalbehörde, es bislang noch nicht nachrichtlich eingetragen zu haben, tut seiner Bodendenkmaleigenschaft und dem erheblichen öffentlichen Interesse an seiner Erhaltung und Erforschung rechtlich keinen Abbruch.--Tfjt (Diskussion) 20:34, 23. Okt. 2023 (CEST)