Diskussion:Kumulieren

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Perrak in Abschnitt Vorkumulieren ?
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kumulieren im sinne von anhäufen o.ä. wird serh wohl auch außerhaklb des wahlrechtes verwendet, schau mal in ein wörterbuch---217.95.168.162 11:04, 16. Sep 2004 (CEST)

Evtl. kann das mit Kumulation zusammengefügt werden, dort befindet sich sowieso doppelte Information --Wikimensch 14:04, 16. Sep 2004 (CEST)

Hi Tillmo, Bremerhaven hat eine Magistratsverfassung und damit ein gesondertes Kommunalwahlrecht gegenüber Bremen. Ich habe daher deine Löschung rückgängig gemacht. Gruß --ST 13:22, 21. Jan 2006 (CET)

aber keine gesonderte Lantagswahl. --Braunbaer 20:15, 27. Aug 2006 (CEST)

Kumulieren und Panaschieren

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Die Artikel sollten zusammengefügt werden. -- You Like It? 02:58, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Vorkumulieren ?

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"Bei manchen Wahlen, bei denen der Wähler auch eine Liste als Ganzes ankreuzen kann, gibt es die Möglichkeit der Vorkumulation seitens der Wahlvorschlagsträger. Dabei werden die Stimmen dieser Wähler nach einem festgelegten Schema auf die einzelnen Kandidaten verteilt; häufig sind die Kandidaten, die dabei mehrere Stimmen erhalten sollen, auf dem Stimmzettel mehrfach aufgeführt."

Wo soll es denn so was geben? --129.13.72.197 17:11, 27. Mai 2014 (CEST)Beantworten

in Rheinland-Pfalz ist das so, die Bezeichnung "Vorkumulieren" für dieses Verfahren ist hier allerdings nicht gebräuchlich. Zur Möglichkeit der Mehrfachbenennungen auf dem Stimmzettel siehe Paragraph 29 Kommunalwahlgesetz --Update (Diskussion) 23:31, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ja fast überall angeblich. Unfassbar! Wahlrecht ist offenbar eine riesengroße Dauerbaustelle. Trotzdem versteh ich immer noch nicht wie das überhaupt funktioniert und der Artikel erklärt leider gar nichts. --2003:70:CF0E:126E:FDE0:4AD0:EB40:2823 22:25, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe es mal ergänzt. Da ich nicht sicher bin, ob es anderswo genauso gehandhabt wird, habe ich das bayerische System erläutert. Sehr viel anders wird es aber vermutlich nicht sein. -- Perrak (Disk) 00:12, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das Verfahren gibt es scheinbar nur bei den Kommunalwahlen in Bayern und in Rheinland-Pfalz. Mit dem Begriff "Vorkumulieren" (obwohl er auch in diesem Buch) verwendet wird, habe ich etwas Probleme, weil das Verfahren weder im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Art. 25, Abs. 4 GLKrWG) noch im rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetz (§ 29 KWG) so bezeichnet wird. Vielleicht ist "Mehfachkandidatur" eher selbst erklärend. --Update (Diskussion) 01:05, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Könnte man im Text ergänzen. Der Begriff "Vorkumulieren" ist aber zumindest für Bayern üblich, siehe zum Beispiel hier auf wahlrecht.de. -- Perrak (Disk) 21:14, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 15:54, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten