Diskussion:Kurzfassung
Ich glaube, die Aussichten, dass ich mir mit dem Hauptautor des Textes einig werde, sind nicht besonders gut. Aus diesem Grund beschränke ich mich darauf, meine Haupkritikpunkte gegenüber dem jetzt vorhandenen Text zu äußern und mich ansonsten aus der Sache rauszuhalten:
- Von Kurzfassungen als von "stark gekürzten Versionen" zu sprechen sehe ich als irreführend. Man kann nicht angeben, um wieviel Prozent ein Text gekürzt werden muss bzw. gekürzt werden darf, damit man ihn als eine Kurzfassung betrachten kann.
- Auf mich wirkt es nicht richtig überzeugend, wenn von "Arten von Kurzfassungen" die Rede ist. Man hat bei der Verwendung des Ausdrucks "Kurzfassung" viel Freiheit. Was sollte einen Menschen daran hindern, eine Kurzfassung zu einem Computerspiel zu verfassen? Und ein Reiseveranstalter, der erklärt: "Wir werden das Reiseprogramm auf eine Kurzfassung beschränken" macht damit sicher auch nichts verkehrt.
- Im Text heißt es: "Hingegen werden Kurzfassungen über Werken der Dichtkunst (z.B. bei Theaterstücken) meist als Inhaltsangabe bezeichnet." Ich sehe das als irreführend. Bei Werken der Dichtkunst sind Inhaltsangaben und Kurzfassungen zwei klar unterscheidbare Angelegenheiten. (Beispiel: Die Kurzfassung zu einem Theaterstück ist ein Theaterstück; wenn man dagegen eine Inhaltsangebe verfasst, dann erstellt man etwas, was zu einer anderen Textsorte gehört.) Anders verhält es sich bei Sachtexten. Wenn es um Sachtexte geht, dann wird im Allgemeinen auf eine Unterscheidung zwischen Inhaltsangabe und Kurzfassung nicht viel Wert gelegt. (An was sollte man denn auch so eine Unterscheidung festmachen? Man könnte allenfalls sagen, dass eine Inhaltsangabe distanzierende Formulierungen wie "Der Autor erklärt, dass ..." enthält, während in einer Kurzfassung auf derartige Zusätze verzichtet wird.)
Kerbel 19:37, 16. Apr 2006 (CEST)
Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Man sollte hier als illustrierende Beispiele noch ein paar Kurzfassungen einfügen. Ich habe ein paar vorbereitet:
Franz Kafka: Der Prozeß Da kommen zu dem die zwei vom Gericht. Erst will er nicht mit, und das Gericht ist auch ganz schäbig. Aber dann kommt er doch mit und wird erschossen.
William Shakespeare: Der Mohr von Venedig Dem Admiral seine Frau ist treu, aber die anderen sagen, sie sei untreu. Dann bringt er sie um.
J.W. von Goethe: Die Leiden des jungen Werter: Der ist verliebt in die Frau, die will ihn aber nicht. Dann erschießt er sich.
Thomas Mann: Der Zauberberg Der hat Tuberkulose und muß auf Kur. Da begegnet er dann den anderen, die ihm dauernd was erzählen.
Die Bibel: Die beiden tun, was sie nicht sollen, und dann ist der Schaden da. Später wird Gott hingerichtet. Am Ende kommt das jüngste Gericht.
Das Grundgesetz: Ist Demokratie, da können alle wählen und vor Gericht als Kläger oder verklagte.
- Ja, das finde ich gut! Das sollte man in den Artikel aufnehmen! --84.137.229.61 19:45, 14. Apr. 2008 (CEST)