Diskussion:Kutenholz
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Proofreader in Abschnitt Aus- und Eingliederung von Mulsum
Geografische Koordinaten
[Quelltext bearbeiten]Geografische Koordinaten mit der Bite um Einbau:
- 9° 19' Ost
- 53° 28' Nord
- Höhe über NN: 20 m
Pm 13:07, 10. Sep 2004 (CEST)
Kein Wappen?
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
soweit ich mich an meine Jugend in Kutenholz erinnere, ist das Wappen von Kutenholz ein Baum mich Eicheln dran, auf rotem Hintergrund. Oder ist das nicht offiziell?
- Also, laut Hauptsatzung der Gemeinde Kutenholz (dort muss so etwas stehen, wenn es offiziell sein soll) hat die Gemeinde kein Wappen. Ich habe den Text bezüglich des Kutenholzer (Dorf-)Wappens ein wenig überarbeitet. Ich hoffe, damit treffe ich auf deine Zustimmung. Bitte deine Beiträge immer mit vier Tilden (--~~~~) unterschreiben. --134.100.1.175 20:24, 11. Nov 2004 (CET)
- Das Dorf Kutenholz führt das besagte Wappen entsprechend des Ratsbeschlusses vom 05.11.1947. Zusammengefasst hat das Wappen lt. dem zitierten Beschluss folgendes aussehen: Eine urwaldartige Eiche, die dem Alter des Dorfes Audruck verleiht, der Hintergrund des Wappens ist rot, die Darstellung für Stamm und Blätter ist silber, für die Eicheln gold.
- Die Gemeinde Kutenholz, nach der Gebietsreform bestehend aus den Orten Aspe, Essel, Mulsum und Kutenholz, hat kein egenes Wappen.
- --XManTie 21:32, 9. Jul. 2010 (CEST)
Aus- und Eingliederung von Mulsum
[Quelltext bearbeiten]Nach den mir vorliegenden Infos des StBA soll Mulsum am 1. September 1990 aus Kutenholz ausgegliedert worden sein und somit die Selbstständigkeit wiedererlangt haben. Allerdings soll die neu gebildete Gemeinde schon am 14. Oktober 1990 wieder eingemeindet worden sein. Wer weiß hierüber Bescheid? Harry8 16:59, 22. Jan. 2011 (CET)
- Da scheint tatsächlich etwas dran zu sein, jedenfalls existiert hier ein Hinweis auf die "Verordnung zur Eingliederung der Gemeinde Mulsum in die Gemeinde Kutenholz" vom 10.10.1990 und die ergäbe ja nur Sinn, wenn es einen Ablauf, wie du ihn schilderst, gegeben hat. --Proofreader 17:29, 26. Sep. 2011 (CEST)
- Herzlichen Dank für die Info!
- Und hier steht der Hinweis über die Neubildung der Stadt Aschendorf sowie der Gemeinden Langförden, Vörden und Mulsum (mit seltsamer englischer Übersetzung;-). Den genauen Zeitpunkt kann ich der Quelle leider nicht entnehmen, da mir der Zugriff versagt wird. MfG Harry8 17:42, 26. Sep. 2011 (CEST)
- Im Fall der Stadt Aschendorf etc. hat es wohl ein Verfassungsgerichtsurteil gegeben. Bei Gründe, Abschnitt I, Nr. 2 steht, dass das Gesetz zur Neubildung der oben genannten Gemeinden am 1. September 1990 in Kraft treten sollte. Es wird jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine einstweilige Anordnung erlassen, sodass die Gesetzesmaßnahmen (noch) nicht durchgeführt werden können. Die Gemeinde Kutenholz hatte allerdings nicht geklagt. Klägerinnen waren die Gemeinde Neuenkirchen sowie die Städte Vechta und Papenburg. Harry8 17:53, 26. Sep. 2011 (CEST)
- Hier steht der Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Da Kutenholz nicht geklagt hat, war Mulsum nur indirekt betroffen. Die Ausgliederung Mulsums wurde wegen der Parallelfälle vom niedersächsischen Gesetzgeber verfügt. Daher existierte die wieder selbständige Gemeinde nur für kurze Zeit. Harry8 18:02, 26. Sep. 2011 (CEST)
- Ist, wie ich sehe, auch schon im Artikel kurz ergänzt. Ich denke, das reicht auch so. Wenn es mal einen eigenen Artikel Mulsum (Kutenholz) gibt, kann man ja dort die Hintergründe etwas detaillierter darstellen. Danke jedenfalls für die Recherche. --Proofreader 18:22, 28. Sep. 2011 (CEST)
- Hier steht der Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Da Kutenholz nicht geklagt hat, war Mulsum nur indirekt betroffen. Die Ausgliederung Mulsums wurde wegen der Parallelfälle vom niedersächsischen Gesetzgeber verfügt. Daher existierte die wieder selbständige Gemeinde nur für kurze Zeit. Harry8 18:02, 26. Sep. 2011 (CEST)
- Im Fall der Stadt Aschendorf etc. hat es wohl ein Verfassungsgerichtsurteil gegeben. Bei Gründe, Abschnitt I, Nr. 2 steht, dass das Gesetz zur Neubildung der oben genannten Gemeinden am 1. September 1990 in Kraft treten sollte. Es wird jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine einstweilige Anordnung erlassen, sodass die Gesetzesmaßnahmen (noch) nicht durchgeführt werden können. Die Gemeinde Kutenholz hatte allerdings nicht geklagt. Klägerinnen waren die Gemeinde Neuenkirchen sowie die Städte Vechta und Papenburg. Harry8 17:53, 26. Sep. 2011 (CEST)