Diskussion:Löbach
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Silvicola in Abschnitt Lemmaänderung
Lemmaänderung
[Quelltext bearbeiten]@Bungert55, Elop, Leit, Olbertz, TOMM:
Der Hennefer Ortsteil Löhbach ist noch kleiner als der Mucher, beide bleiben unter 30 Gebäuden. Ich schlage Änderung seines Lemmas vor:
- Löbach (Begriffsklärung) →
LöhbachLöbach korrigiert --Silvicola Disk 09:06, 22. Feb. 2017 (CET) - Löbach →
Löhbach (Much)Löbach (Hennef) korrigiert --Silvicola Disk 09:06, 22. Feb. 2017 (CET)
Meinungen dazu? --Silvicola Disk 05:37, 22. Feb. 2017 (CET)
- Klares ja; falls dringend erforderlich auch ohne Wartezeit. :-)
--TOMM (Diskussion) 08:52, 22. Feb. 2017 (CET)
- Eher
- Löbach → Löbach (Hennef)
- Löbach (Begriffsklärung) → Löbach
- Also andere Verschiebungsreihenfolge, je ohne "h" und andere Klammer für den bislang klammerfreien Artikel. --Elop 09:02, 22. Feb. 2017 (CET)
- Übrinx steht im Bröl-Artikel für den Bach Löhbach. Aber weder auf OSM noch im BfN-Dienst "Landschaften" ist ein h. --Elop 09:09, 22. Feb. 2017 (CET)
- Auf TIM als Löbach in der Gewässerliste zu finden und auf der Karte selbst sowohl auf feinem wie auf grobem Maßstab auch so beschriftet. BfN kann ich nicht konsultieren (Flash); ggf. solltest Du einen Alternativnamen dazustellen (und entsprechend unter Löhbach (Begriffsklärung)). Von mir aus auch den Link der anderen Namensform spendieren, falls Du den Eindruck gewonnen haben solltest, das die BfN-Karte zuverlässiger ist. --Silvicola Disk 09:21, 22. Feb. 2017 (CET)
- @ ohne „h“: Damit liegt Elop selbstverständlich richtig, denn:
- Wer künftig in Löbach unbegründet ein h (oder mehrere) reinmogelt und zum Beispiel in Diskussions-Verkehr bringt,
wird mit Löbach Hintereinander-Schreiben nicht unter 100mal bestraft. :-) - @ Löhbach bzw. Löbach im Bröl-Artikel:
- Schreibweise mit h laut GSK3C;
- Schreibweise mit UND ohne h laut TIM: Gewässerstationierungskarte (blaue Schrift) / DGK5 (schwarze Schrift).
- Schreibweise ohne h (auch) laut BFN-Karten.
--TOMM (Diskussion) 09:41, 22. Feb. 2017 (CET)
- Das Original war ausführlicher: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.“ Da musste man beim Fälschen immer verdammt gut aufpassen, ja nichts zu vergessen! Und diese Pingeligkeit der Formulierung war irgendwann die größere Seelenbelastung gegenüber dem drohenden Zuchthaus. Ich bin deshalb irgendwann auf die Fälschung von Juristen umgestiegen, die ich bis zur Auslieferung sicherheitshalber alle verkorkt gelassen habe. --Silvicola Disk 13:33, 22. Feb. 2017 (CET)
- Verschoben, eingehende Links allle umgebogen, Löschung für nachfolgende Verlagerung der BKL beantragt. --Silvicola Disk 22:36, 22. Feb. 2017 (CET)