Diskussion:Löschungsbewilligung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 80.245.147.81
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Die Klassifizierung des Artikels als Stub ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt. Es handelt sich hierbei um einen Fachbegriff, zu dem einfach nicht mehr zu sagen ist.

[1] Definition Löschungsbewilligung

[2] Definition Löschungsbewilligung

[3] Definition Löschungsbewilligung

[4] Definition Löschungsbewilligung

[5] Definition Löschungsbewilligung

[6] Definition Löschungsbewilligung

Allerdings ist eine Auffüllung mit sinnfreien und inhaltsleeren Füllsätzen durchaus möglich. --Anton-Josef 10:27, 18. Jul 2005 (CEST)

Es muss für das Verständnis der Leser klargestellt werden, dass eine Bewilligung nur für das formelle Grundbuchrecht von Bedeutung ist und nicht eine materiell-rechtliche Willenserklärung darstellt oder unmittelbar materiell-rechtliche Wirkungen herbeiführt. --D.Meixner 23:37, 7. Jun 2006 (CEST)

Warum darf man die (beglaubigte) Löschungsbewilligung nicht selber (beim Grundbuchamt) einreichen, warum braucht man einen Notar? Wie relevant ist eine Löschungbewilligung z.B. als Beleg, dass keine Grundschuld vorliegt ? Wie kann sich ein Käufer davor schützen, dass eine Grundschuld nach dem Ausstellungsdatum der Löschbewilligung wieder in Anspruch genommen wurde - wenn ich das richtig verstanden habe erfolgt ja kein neuer Eintrag im Grundbuch! -- SixtyEight 02:46, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Meines Wissens nach darf jeder Eigentümer für sein Grundbuchblatt eine beglaubigte Löschungsbewilligung beim GBA einreichen. Allerdings reicht allein die Löschungsbewilligung nicht aus. Zur Wahrung der Löschungsbewilligung, also zur Löschung der Belastung, ist noch ein zusätzlicher formloser Löschungsantrag mit einzureichen. Löschungsbewilligung und Löschungsantrag können aber in einem Schriftstück verfasst sein [[7]]. Hab den Artikel mal überarbeitet und das auch mit eingefügt. Gruß Thogru 14:32, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten

darf nichts kosten wer weiss was die Löschbewilligungen kosten? --62.143.74.253 21:34, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der Zweite Link - ↑ Entscheidung BGH - Az. XI ZR 244/90 - führt in Leere (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 17:33, 6. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

notariell beglaubigte Form

[Quelltext bearbeiten]

gibt es nicht.