Diskussion:Lübecker-Bucht-Fall
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Hammermatz in Abschnitt Grenzlinien im Lot?
Hoheitsrechte zuzeiten der DDR
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt "Hauptsacheentscheidung" heißt es, die Gebietshoheitsgrenze, wie sie vom Staatsgerichtshof erkannt worden ist, gelte noch heute. Galt die Abgrenzung der Hoheitsrechte auch zuzeiten der DDR?--Hammermatz 22:46, 17. Feb. 2011 (CET)
Grenzlinien im Lot?
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt "Fischereihoheit und Schifffahrtshoheit" heißt es, das Gericht habe sich "als Grenze nach Nordwesten" für "das vom Brodtener Grenzpfahl [...] auf vorgenannte Linie gefällte Lot" entschieden. In der beigefügten Karte bilden diese beiden Linien allerdings keinen rechten Winkel. Handelt es sich hier um eine normale kartografische Verzerrung oder einen Fehler?--Hammermatz 22:53, 17. Feb. 2011 (CET)