Diskussion:Lamuv Verlag
Die folgenden beiden Sätze habe ich aus dem Artikel gestrichen:
- (1)"Er (der Verlag; Anm. Pismire) wurde weiteren Kreisen durch Bücher von Heinrich Böll, die in diesem Verlag erschienen, bekannt."
- "Ein anderer bekannter Autor dieses Verlages war Jürgen Roth, der unter anderem das Buch ,,Die Türkei-Republik unter Wölfen" in diesem Verlag mitverfasst hat."
(zu 1) Von Heinrich Böll sind im Lamuv-Verlag (laut ddb-opac) 16 Bücher erscheinen (darunter 2 Übersetzungen zusammen mit seiner Frau und einmal ein Vorwort zu einem Buch von Petra Kelly), die u.a. dadurch zustande kamen, dass der Verlag von seinem Sohn René mitbegründet wurde. Die Verlagsrechte, Übersetzungsrechte und Nebenrechte liegen heute bei Kiepenheuer & Witsch, Köln, die Taschenbuchrechte bei dtv (lt. www.heinrich-boell.de Der Verlag wurde in den 80'er Jahren hauptsächlich (aber das ist jetzt mein eigener subjektiver Erinnerungsstand) durch das übliche Programm alternativer Kleinverlage zu Themen, über die sonst wenig zu erfahren war (Nord-Süd, Menschenrechtssituation im Trikont etc.) bekannt, die Böll-Lizenzen könnten da eher ein finanzielles Rückrat gebildet haben. Mittlerweile ist Böll nicht der einzige Lit-Nobelpreisträger, der dort veröffentlicht wird (s. Miguel Angel Asturias).
(zu 2) Jürgen Roth hat (lt. ddb-opac) 2 Bücher bei Lamuv verlegt: Dunkelmännder der Macht und das o.g. Buch (zusammen mit Kamil Taylan). Aus meiner bisherigen Erfahrung mir den Artikeln von Benutzer: Sarcelles gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es letztendlich um die Bekanntmachung von "Die Türkei. Republik unter Wölfen" geht.
In der bisherigen Form ist der Artikel weder gut für die Wikipedia, noch für den Verlag, noch für die genannten Autoren und ihre Werke. --Pismire 14:14, 23. Dez 2004 (CET)
Verlagsort
[Quelltext bearbeiten]Ich hab ne Quelle, darin ist 1981 als Verlagsort Bornheim-Merten angegeben. Gruß --Hedwig Storch 11:25, 2. Feb. 2008 (CET)
online "tot"
[Quelltext bearbeiten]den Verlag scheint es nicht mehr zu geben
falls das stimmt, müsste der Artikel in die Vergangenheits-Form umgeschrieben werden