Diskussion:Landesgericht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Romwriter
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„Als Landesgericht bezeichnet § 154 GVG jedes staatliche Gericht …“ – Ist als Quelle das hier gemeint: http://www.bundesrecht.juris.de/gvg/__154.html ? Aus meiner Sicht steht das dort nicht. Tattoo 13:48, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht auch nicht. Aber beachte diese Löschdiskussion. --[Rw] !? 15:29, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten