Diskussion:Landesverwaltungsverfahrensgesetz
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[Quelltext bearbeiten]... ist zwar gut gemeint, in der Sache aber weitgehend misslungen. Es geht schon mit dem ersten Satz los Ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz enthält Regeln für das Verwaltungsverfahren in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. In der Ländern gibt es auch Bundesbehörden. Und wie ist es mit denen (siehe nächster Satz)? Gemeint ist doch was ganz anderes: Die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten für die Behörden der Länder einschließlich der Kreise und Gemeinden und anderer jur. Personen. Dann: In fast keinem Land heißt das VwVfG "Landesverwaltungsverfahrensgesetz", und schon gar nicht in Schleswig-Holstein (dort heißt es "Landesverwaltungsgesetz (LVwG)", enthält zusätzlich viel materielles Recht, z. B. das gesamte Polizeirecht und das gesamte Vollstreckungsrecht). In Hessen heißt es amtlich "Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)", und viele Länder haben überhaupt kein eigenes Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern verweisen auf die Geltung des Bundes-VwVfG. Die einzige Fundstelle (von Baden-Württemberg) ist falsch; hier ist die letzte Bekanntmachung (war im Jahre 2005) und die letzte Änderung (war im Dez. 2009) anzugeben. Also: An diesem Artikel ist fast alles zu berichtigen. So kann's auf keinen Fall bleiben. --Opihuck 15:51, 28. Okt. 2012 (CET)
- Weiter überarbeitet. Schau es bitte noch einmal durch. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 16:35, 28. Okt. 2012 (CET)
- Schon besser und Angaben zu den Fundstellen ergänzt, aber der Einleitungssatz gefällt mir immer noch nicht; das ganze Lemma ist fragwürdig. --Opihuck 19:26, 28. Okt. 2012 (CET)
- Ich habe die Einleitung inzwischen neu geschrieben und zusammengetragen, was mir adhoc zu dem Thema eingefallen ist. --Opihuck 21:03, 28. Okt. 2012 (CET)