Diskussion:Landgericht Erlangen

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2001:A61:43B:F501:1861:14BF:F066:59D in Abschnitt Landgericht Erlangen bis 1879 ?
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Landgericht Erlangen bis 1879 ?

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Das Landgericht Erlangen bestand nur von 1812 bis 1862 (Schlag nach bei: W. Volkert "Handbuch der bayer. Ämter, Gemeinden und Gerichte", 1983, S. 607) --2001:A61:5B4:E101:D4E5:308F:4D0D:57EE 12:53, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ebendort steht, dass das Landgericht Erlangen 1879 aufgelöst wurde. 1862 wurde lediglich – wie bei allen übrigen bayerischen Landgerichten – der Aufgabenbereich auf die Gerichtsbarkeit reduziert, die Verwaltung wurde von den neu geschaffenen Bezirksämtern übernommen. Im 1879 erschienenen Gemeindeverzeichnis wird folgerichtig noch das Landgericht Erlangen aufgelistet (K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeinde-Verzeichniss für das Königreich Bayern. Hergestellt auf Grund der neuen Organisation der Regierungsbezirke, Bezirksämter und Gerichtsbezirke. Nachtrag zum Heft 36 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1879, OCLC 992516308, S. 62 (Digitalisat).). --Der Bauernseufzer (Diskussion) 08:32, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Moment. Man muß dazusagen, dass das "Landgericht Erlangen" 1862 zu einem "Stadt- und Landgericht Erlangen" wurde (vgl. link: Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins, Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. - Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 11/1862 - nach Spalte 400/53-54) --2001:A61:43B:F501:1861:14BF:F066:59D 21:31, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten