Diskussion:Landgericht Frankfurt am Main
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Goesseln in Abschnitt Schwurgericht Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
[Quelltext bearbeiten]Zu welchem Zuständigkeitsbezirk gehört eigentlich das Amtsgericht Frankfurt am Main? --Eva K. Post 15:57, 27. Jan. 2007 (CET)
- Siehe § 3 Nr. 2 GOG. – Deine Änderung war richtig. Grüße -- kh80 •?!• 17:05, 27. Jan. 2007 (CET)
- So eine abstruse Logik traue ich selbst Juristen nicht zu, daß ein AG am Sitz eines LG ein einen anderen Zuständigkeitsbezirk fällt. Danach hatte ich entschieden. Die Aktenlage war ja unklar. --Eva K. Post 19:38, 27. Jan. 2007 (CET)
- Zumindest gibt es in München ein Landgericht, in dessen Bezirk du vergeblich nach dem Amtsgericht München suchen wirst. ;-) -- kh80 •?!• 20:16, 27. Jan. 2007 (CET)
- Glücklicherweise gibt es in Frankfurt nur ein Landgericht. Und ich hatte mir vorher die Liste der Landgerichte in Deutschland angeschaut, was da steht. --Eva K. Post 00:50, 28. Jan. 2007 (CET)
- Zumindest gibt es in München ein Landgericht, in dessen Bezirk du vergeblich nach dem Amtsgericht München suchen wirst. ;-) -- kh80 •?!• 20:16, 27. Jan. 2007 (CET)
Schwurgericht Frankfurt
[Quelltext bearbeiten]Von den vor dem Landgericht Frankfurt geführten Prozessen sollten in dem Artikel zumindest die Auschwitzprozesse genannt werden. Weiterhin könnte bei der Gelegenheit auch Klarheit geschaffen werden , weshalb das Gericht umgangssprachlich auch Frankfurter Schwurgericht genannt wird (14 Treffer) . --Goesseln 11:52, 14. Dez. 2010 (CET)