Diskussion:Landgericht Hamburg
Justizforum Hamburg
[Quelltext bearbeiten]Das Justizforum Hamburg ist ein denkmalgeschütztes Gebäudeensemble. Ich sehe keinen Grund, diesen Artikel in mehere aufzuspalten, nur damit es besser in das Kategorieschema des Portal:Recht passt.--Staro1 19:21, 2. Jul 2006 (CEST)
- Genau. Und das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg sind keine Gebäude, sondern von ihrer Unterbringung unabhängige Institutionen. Bitte lies Artikel verschieben. Es lag weder einer der dort angeführten Gründe vor, noch hast Du Dich an das vorgesehene Verfahren gehalten. Beispielsweise hast Du (hier zum Glück) keine Links korrigiert. Bist Du ernsthaft der Ansicht, in einem Artikel zu Rechtsthemen soll bei dem Zitat einer Oberlandesgerichts- oder Landgerichtsentscheidung auf ein "Gebäudeensemble" verwiesen werden? Bitte informiere und diskutiere künftig vorher. Deine Verschiebung mache ich rückgängig. Du kannst dann einen neuen Artikel Justizforum Hamburg anlegen. --Bubo 容 22:11, 2. Jul 2006 (CEST)
Zuständigkeit Internet/neuen Medien/Handys
[Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Hamburg scheint ja für alles was mit dem Internet/neuen Medien/Handys (iphone-t-mobile Bindung/vodaphone-Klage) etc zu tun hat, zuständig zu sein. Warum eigentlich? Ein Zusatz hierzu wäre sicherlich hilfreich, wer's weiß...
- Das liegt am sogenannten "fliegenden Gerichtsstand". In bestimmten Fällen kann jeder klagen, wo's ihm passt. Gerade im Internetrecht sind sich die Gerichte noch nicht einig und so passiert es auch nicht so selten, dass manche Gerichte fast schon traditionell sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten als andere. --Evilboy〒 (remember en:Wikipedia:Assume good faith) 12:40, 11. Jan. 2008 (CET)
Kritische Seite über LG Hamburg
[Quelltext bearbeiten]Hier eine Seite, die sich kritisch mit den Urteilen des LGs auseinandersetzt. [http://www.buskeismus.de/ Kritik an den Urteilen des LG Hamburg] (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Lukie.80 (Diskussion • Beiträge) --Bubo 容 21:20, 13. Feb. 2008 (CET))
- Und nun? --Bubo 容 21:20, 13. Feb. 2008 (CET)
Ich halte die Aufnahme dieser Seite für absolut gerechtfertigt, sie ist "vom feinsten" und betrifft zentral das LG Hamburg bzw. die Pressekammer --Nobelhobel 23:41, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist eine reißerisch aufgemachte Schmähseite einer Privatperson. Sorry, eine Website mit einem als „Lexikon“ bezeichneten Wiki, wo das Stichwort [http://lexikon.buskeismus.de/index.php?title=Pressekammer&redirect=no Pressekammer] eine Weiterleitung auf [http://lexikon.buskeismus.de/Zensurkammer Zensurkammer] ist, hat sicher auch irgendeine Form von Existenzberechtigung in der Blogosphäre, aber nicht gerade in der Wikipedia. Den Kriterien für Weblinks genügt diese Website IMHO nicht, denen für Belege erst recht nicht, wird aber auch gar nicht benötigt, weil es bessere gibt. --Entlinkt 02:41, 31. Jul. 2009 (CEST)
- Ich würde es nicht ganz so hart formulieren. Die Site enthält durchaus auch interessante Informationen und ist allein schon wegen ihrer ständigen Bedrohung durch klagende Betroffene dazu gezwungen, keine Falschbehauptungen zu verbreiten. Sie ist nicht NPOV, aber für Weblinks ist das auch nicht zwingend. Wenn es einen Artikel zu Andreas Buske geben würde (Buskeismus wurde ja letztes Jahr gelöscht), würde ich ihre Aufnahme als Weblink deswegen durchaus für vertretbar halten. Soweit es keine anderen Quellen gibt und es sich nicht um POV-verdächtige Tatsachen handelt, würde ich sie wohl sogar als Einzelnachweis gelten lassen.
- Allerdings gilt für diesen Artikel hier eigentlich laut WP:WEB: Ein weiterführender Weblink am Ende eines Artikels muss sich direkt auf das im Artikel besprochene Thema beziehen, also weder auf einen Oberbegriff noch auf einzelne Teilaspekte. Da das Landgericht und nicht die Pressekammer oder Andreas Buske das Thema ist, müsste man den Weblink eigentlich entfernen. Ich werde das allerdings trotzdem nicht tun (und so tun, als hätte ich ihn nicht gesehen;-)), kann aber keinem widersprechen, der es doch tut.-- Grip99 20:26, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Link aus den von Entlinkt und Grip99 genannten Gründen entfernt. --Bubo 容 18:39, 3. Aug. 2009 (CEST)
Ich finde es unpassend, dass gerade zu der kritischen Diskussion um die Medienrechte und die, nennen wir es mal "ungewöhnliche", Rechtsprechung aus Hamburg und Richter Buske nicht einmal ein Verweis, geschweige denn ein erläuternder Text, aufgenommen wird. Immerhin betrifft die aktuelle Diskussion rund um Medien- und Persönlichkeitsrechte auch die Wikipedia selbst, und es ist durchaus möglich, in einer Enzyklopädie die Standpunkte und Sichtweisen sachlich darzustellen. Die o.g. kritische Webseite www.buskeismus.de ist zwar satirisch gestaltet, aber sachlich begründet und fachlich fundiert, und die Bezeichnung "reißerisch aufgemachte Schmähseite einer Privatperson" wird den eigentlichen Inhalten nicht gerecht. Eine Aufnahme dieses Links wäre für den interessierten Leser hilfreich. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Link und die Beschreibung der Standpunkte von der deutschen Wikipedia deshalb nicht aufgenommen wird, weil man ebendiese Hamburger Rechtsprechung fürchtet. Das wäre dann "Selbstzensur" und sehr schade. -- 94.79.149.230 09:57, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Trotz aller Vorbehalte gegen seine Rechtsprechung im Internet-Bereich glaube ich kaum, dass das LG Hamburg uns einen Strick daraus drehen könnte, wenn wir hier www.buskeismus.de verlinken würden. Die Verlinkung als Weblink entspräche nur allein schon wegen des oben von mir kursiv gesetzten Satzes aus WP:WEB nicht unseren Regeln. Und kritische Einzelnachweise stehen im betreffenden Absatz ja schon vier Stück (früher waren es noch mehr, aber 7Pinguine hat ein paar entfernt). Buske selber ist ja inzwischen ans OLG befördert worden, wie Du als Buskeist sicher weißt. Mal sehen, ob sich dadurch die Rechtsprechung seines ehemaligen Senats verbessert. Ich fürchte, nicht wesentlich. Und wenn doch, hat er als Vorsitzender am Berufungsgericht alle Möglichkeiten, diese Verbesserung zu revidieren. --Grip99 01:39, 5. Jun. 2012 (CEST)
Pressekammer
[Quelltext bearbeiten]Es heißt, es würden "oft" Verfahren in Hamburg geführt, bei denen keine Partei aus Hamburg stamme. Wieviele Verfahren sind das, was ist "oft"? Einer unpräzisen Presseberichterstattung kann man zu diesem Thema nicht trauen, da die Presse zu diesem Thema nur selten neutral berichetet. Bei der Diskussion um den fliegenden Gerichtsstand wurde kürzlich bei den Gerichten angefragt, was sie davon halten. Ein Richter am Kammergericht erzählte mir, sie hätten mal gezählt, es gebe gar nicht soviele Verfahren die "einfliegen". In mindestens 90% hätte zumindest eine Partei erkennbar etwas mit Berlin zu tun. Bezeichnend finde ich auch, dass gerade die Gerichte selbst den fliegenden Gerichsstand nicht abschaffen wollen, obwohl sie sonst jede Gelegenheit nutzen, sich Arbeit vom Hals zu halten. Ich kenne keine Fundstelle für eine solche Studie, aber eigentlich sollte der Beleg für die Häufigkeit solcher Verfahren ohnehin dem obliegen, der sie behauptet. --89.247.71.165 17:57, 24. Okt. 2009 (CEST)
- "Oft" soll nicht "oft in Relation zur Gesamtzahl der Fälle am LG Hamburg" bedeuten, sondern signalisieren, dass es sich nicht um exotische Ausnahmefälle handelt. Es ist also eine absolute Angabe (zugegebenermaßen eine unbestimmte) und keine relative. Wenn ich genaue Zahlen hätte, würde ich die natürlich lieber reinschreiben. Quelle ist der angegebene Artikel von Adrian Schimpf.
- Welches sind "die" Gerichte, die den fliegenden Gerichtsstand nicht abschaffen wollen? Für Richter wie Buske ist es ja vielleicht ganz angenehm, wenn die Reichen und Schönen sich auf der Suche nach Hilfe an ihn wenden.;-) Und den anderen Gerichten erspart das LG Hamburg damit sogar Arbeit, darüber können sie natürlich froh sein.--Grip99 00:21, 25. Okt. 2009 (CEST)
- Ich habe jetzt noch drei weitere Belege eingefügt.
- Zu dem Einwand oben, dass "die Presse zu diesem Thema nur selten neutral berichtet": Es ist in einer Angelegenheit, die maßgeblich mit der Veröffentlichung von Informationen und der juristischen Verfolgung der Veröffentlicher zu tun hat, naturgemäß sehr schwierig, tatsächlich absolut neutrale veröffentlichte Sekundärquellen, wie wir sie in der Wikipedia bevorzugen, zu finden. Letztlich ist jeder, der irgendwas veröffentlicht (selbst ich als weitgehend anonymer Wikipedia-Autor), Partei. Das muss aber nicht zwangsläufig heißen, dass alles von derart Betroffenen Geschriebene deshalb als Quelle für die Wikipedia wegfällt.--Grip99 01:27, 27. Okt. 2009 (CET)
Quelle
[Quelltext bearbeiten]- Experiment zum fliegenden Gerichtsstandt Telepolis, 17.05.2012. Nemissimo RSX 20:03, 17. Mai 2012 (CEST)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Es fehlen Angaben zur Geschichte (Gründungsjahr etc.) -- Aspiriniks (Diskussion) 10:15, 3. Mai 2015 (CEST)