Diskussion:Landgericht Karlsruhe
Ich würde gern folgenden Passus einfügen: (nicht signierter Beitrag von *DuckundWeg* (Diskussion | Beiträge) 01:04, 18. Apr. 2009 (CEST))
Entscheidungen
[Quelltext bearbeiten]Aufgefallen ist das Landgericht Karlsruhe auch durch seine kompetente Entscheidung, das Verlinken einer nicht-deutschen anti-kinderpornographischen IP-Sperrliste im Rahmen journalistischer Tätigkeit sei ausreichend Grund anzunehmen, der Verlinker besitze selbst tatsächliche Kinderpornographie, deshalb eine Hausdurchsuchung durchzuführen und Computer zu beschlagnahmen. Dies umso mehr, wenn die Person dies bereits zuvor mit weiteren Listen getan hat, mit dem expliziten Ziel aufzuzeigen, wieviele nicht-kinderpornographischen Sites auf diesen Listen landen. --*DuckundWeg* 01:04, 18. Apr. 2009 (CEST)
Gibt es zu sowas a) Quellen? Wer sagt insbesondere, dass die Entscheidung kompetent ist? b) Inwiefern wurde das öffentlich wahrgenommen?--Kriddl Disk. 07:54, 18. Apr. 2009 (CEST)
- Er meint wohl diese Geschichte. Ob die gerade in einen Artikel über das LG Karlsruhe gehört ? Jedenfalls ist die ironische Fassung ("kompetent") unenzyklopädisch, und der Inhalt der Entscheidung mit den Worten "...sei ausreichend Grund anzunehmen" unzutreffend wiedergegeben.-- Albtalkourtaki 11:45, 18. Apr. 2009 (CEST)
- Ja das ist natürlich polemisch formuliert, aber im Prinzip könnte der Sachverhalt doch in den Artikel? --*DuckundWeg* 04:44, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Warum? Hältst du diesen kleinen Beschluss für repräsentativ für die Rechtsprechung dieses Gerichts? Oder die Information darüber für wesentlich? Weit Aufsehen erregender waren z.B. die Prozesse Carl Hau, Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003, Flowtex-Amtshaftung, Utz Claassen#EnBW und viele andre, über die nix drinsteht. - Die Information über den Beschluss vom 23.3. steht im Übrigen im Artikel Hyperlink; dorthin passt sie wohl auch besser. -- Albtalkourtaki 11:13, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Ja das ist natürlich polemisch formuliert, aber im Prinzip könnte der Sachverhalt doch in den Artikel? --*DuckundWeg* 04:44, 19. Apr. 2009 (CEST)
- Er meint wohl diese Geschichte. Ob die gerade in einen Artikel über das LG Karlsruhe gehört ? Jedenfalls ist die ironische Fassung ("kompetent") unenzyklopädisch, und der Inhalt der Entscheidung mit den Worten "...sei ausreichend Grund anzunehmen" unzutreffend wiedergegeben.-- Albtalkourtaki 11:45, 18. Apr. 2009 (CEST)
Carl Hau steht unter "Geschichte" drin... Die anderen sachen könnte man tendenziell durchaus einarbeiten. Die Kinderporno-Geschichte erscheint mir in der Tat eher verzichtbar. Scheint ein nicht besonders Aufsehen erregende Einzelentscheidung zu sein.--Kriddl Disk. 14:54, 19. Apr. 2009 (CEST)