Diskussion:Landgericht München II
Manfred Genditzki
[Quelltext bearbeiten]Es wäre daran zu denken, die wichtigsten Verfahren, z.B. den Fall Manfred Genditzki, wenigstens in knappen Worten zu skizzieren. --84.147.52.228 12:35, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Hans Holzhaider hat sich per eMail mit folgendem Text bei einer Vielzahl von Lesern seines Artikels gemeldet. Er schreibt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Briefen und e-mails an die SZ oder an mich persönlich auf meinen Artikel über den Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki in der SZ vom 11. März reagiert. Die Zuschriften auf diesen Bericht waren so zahlreich, dass ich Ihnen leider nicht allen persönlich antworten kann. Ich bedanke mich aber ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Anteilnahme am Schicksal des Herrn Genditzki. Einen Teil Ihrer Zuschriften wird die SZ voraussichtlich Anfang nächster Woche auf ihrer Leserbriefseite veröffentlichen. (Nachtrag von Neun-x: sueddeutsche.de 11./12. März) Falls Sie sich darüber hinaus persönlich für Herrn Genditzki einsetzen wollen, bitte ich Sie, sich mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön in Verbindung zu setzen, die die Interessen von Herrn Genditzki vertritt: Rechtsanwältin Dagmar Schön Sebastiansplatz 3 80331 München Tel. 089/28806677 info@kanzlei-schoen.de Sie können natürlich auch an den Bayerischen Staatsminister der Justiz, Prof. Winfried Bausback, schreiben: Bayer. Staatsministerium der Justiz 80097 München winfried.bausback@stmj.bayern.de oder ihre örtlichen Landtagsabgeordneten auf den Fall ansprechen. Von Seiten der Politik wird man Ihnen entgegenhalten, dass die Staatsregierung und der Bayerische Landtag keinen Einfluss auf die Entscheidungen der unabhängigen Justiz ausüben können. Das ist im Prinzip auch richtig. Der Fall Mollath hat aber gezeigt, dass die Staatsregierung über ihre Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaften durchaus in der Lage ist, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustoßen, wenn sie das politisch für opportun hält. Angefügt finden Sie den Artikel aus der SZ als pdf. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Text auch unkompliziert an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Interesse und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Hans Holzhaider Dr. Hans Holzhaider Gerichtsreporter Süddeutsche Zeitung Hultschiner Str. 8 81677 München Tel. 089/2183-478 Fax 089/2183-96478" --84.147.52.159 13:27, 8. Apr. 2017 (CEST)
- Ich denke, die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, Näheres darüber zu erfahren, unter welchen Bedingungen Hans Holzhaider seinen Artikel über den Fall des Manfred Genditzki verfasst hat. Zu diesem Thema gebe ich deshalb nachfolgend die Stellungnahme der Angela Walser, Gerichtsreporterin des Münchner Merkur, im Originalwortlaut wider:
"Sehr geehrter Herr ...,
über viele Umwege ist Ihre Mail mit dem Wikipedia-Eintrag zu mir gelangt. Ich bin seit 1996 Gerichts-Reporterin des Münchner Merkurs. In dieser Eigenschaft habe ich beide Verfahren im so genannten Badewannen-Mord am Landgericht München II intensiv verfolgt – im Gegensatz zu meinem hoch geschätzten SZ-Kollegen Hans Holzhaider, der immer wieder sporadisch im Gericht auftauchte. Seine mehrseitige Berichterstattung über den Fall im Buch zwei, Ausgabe Nr. 59/2017 der Süddeutschen Zeitung hat mich dann doch überrascht. Sie wirkt stimmig, entbehrt meines Erachtens aber etlicher Tatsachen wie z.B. zwei zurückgenommene Gutachten aufgrund wissenschaftlicher Mängel oder die genauen Umstände zum Verletzungsbild. Ich werde wieder über den Badewannenmord schreiben, sobald es neue Tatsachen zu vermelden gibt, bspw. ein Wiederaufnahme-Verfahren. Vorher sehe ich aufgrund meiner Erkenntnisse keinen Anlass.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Walser"
--79.197.199.191 12:24, 4. Jun. 2017 (CEST)
Zwei verschiedene Strafkammern des LG II haben in den beiden "Durchgängen" dieses Rechtsfalles zwei verschiedene Sachen falsch gemacht:
1) Im ersten Durchgang hat die eine Kammer des LG II unter dem Vorsitz von Ralph Alt vor allem falsch gemacht den Punkt Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (Deutschland). Diese Kammer des LG II hat nämlich den nach § 265 StPO zwingend erforderlichen richterlichen Hinweis unterlassen.
2) Und im zweiten Durchgang hat sich eine andere Kammer des LG II schlicht und ergreifend einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht. Holzhaider stellt ja in seinem Artikel sehr schön die Parallelen zum sog. Pistazieneisfall dar. Die Rötung habe ich übrigens absichtlich gesetzt, der Pistazieneisfall ist nämlich durchaus ein tauglicher Gegenstand für einen separaten WP-Artikel.--84.147.52.92 08:44, 11. Apr. 2017 (CEST)
- Wenn Holzhaider mit seinen Vorwürfen an die Adresse der beiden Strafkammern beim Landgericht München II Recht hat, dann muss er die Dinge auch beim Namen nennen: Dann muss er explizit schreiben, dass sich zumindest die 4. Strafkammer des Landgerichts München II im zweiten Durchgang seines Erachtens einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht hat. Und dann muss er schreiben, dass der Wiederaufnahmegrund in genau ebenjener gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB zu suchen ist. Und dann muss er schreiben, dass die Tatsache, dass zugunsten der Richterinnen der 4. Strafkammer inzwischen Verjährung eingetreten ist, vernünftigerweise einer solchen Wiederaufnahme nicht entgegensteht.--87.165.251.71 10:53, 24. Apr. 2017 (CEST)