Diskussion:Landkreis Bad Tölz

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von JostGudelius in Abschnitt Gemeindegrenzenkarte von 1961
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Falsche Aussage

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1972 wurden der Landkreis Bad Tölz im Zuge der Gebietsreform in Bayern dem Landkreis Wolfratshausen zugeschlagen. Am 1. Mai 1973 legte der Kreistag den Namen Bad Tölz-Wolfratshausen fest.

das ist eindeutig falsch: in der Gebietsreform wurde zum 1.7.1972 der Landkreis Wolfratshausen aufgelöst und der größte Teil dem Landkreis Bad Tölz eingemeindet (siehe z.B. Historisches Gemeindeverzeichnis für Deutschland ISBN 3-17-003263-1). Am 1.5.1973 wird dann der Landkreis Bad Tölz in Bad Tölz-Wolfratshausen umbenannt. (nicht signierter Beitrag von 141.40.1.10 (Diskussion) 08:02, 3. Mai 2012 (CEST)) Beantworten
Ich habe die Aussage vorhin korrigiert. MfG Harry8 18:01, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Flächenangabe

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Kann man nicht hier und den anderen ehemaligen Landkreisen die Gesamtfläche hinzufügen, da das sicher allen interessiert die diese Artikel anklicken.--WolfgangCyrus68 (Diskussion) 19:37, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Auflösungsdatum

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Es gibt keins. Der Landkreis Bad Tölz wurde am 1. Juli 1972 um große Gebietsteile des Landkreises Wolfratshausen vergrößert. Am 1. Mai 1973 wurde er in Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen umbenannt. MfG Harry8 17:59, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das liest sich in der seinerzeitigen Rechtsverordnung aber ganz anders. Demnach wurden 1972 ALLE bestehenden bayerischen Landkreise formal aufgelöst und ALLE heutigen bayerischen Kreise formal neu gegründet, nicht nur die mit einem anderen Namen. Unter anderem erhielten explizit ALLE alten Kreise einen neuen Kreis als Rechtsnachfolger. Gruß --Definitiv (Diskussion) 18:59, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Gemeindegrenzenkarte von 1961

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Servus Floriwori, in o. a. Karte sind großen Flächenanteile dunkel eingefärbt. Sind diese Flächen die "gemeindefreien" Gebiete, die bis 1970 von der Bayerischen Staatsforstverwaltung verwaltet wurden, um den ewig währenden Streit der Bauern und Söldner um ihre Forstrechte zu erschweren? Mit dem Teil-und Zinswaldgesetz von 1964/1969 war diese Sonderbehandlung überflüssig und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1970 abgeschafft. Die Flächen wurden wieder "gemeindeeigen". Gruß --JostGudelius (Diskussion) 18:42, 3. Mär. 2024 (CET)Beantworten