Diskussion:Landkreis Elbe-Elster/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von LutzBruno in Abschnitt Sorbisch
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mundart

Wie hört sich die lokale Mundart eigentlich an? Klingt das so ähnlich wie in Leipzig oder eher so wie in Potsdam? 85.177.190.35 22:24, 6. Feb. 2007 (CET)

Die Sprachgrenze zieht sich quer durch den Landkreis. Wenn ich sie mit einer Linie markieren sollte, würde ich diese in ungefährer West-Ost-Ausrichtung südlich von Herzberg und nördlich von Falkenberg platzieren. Grob vereinfacht und unter Missachtung der berühmten fließenden Übergänge lässt sich feststellen: Abgesehen von uralten, langsam verschwindenden niederdeutschen Mundarten klingt der Norden eher nach Potsdam und der Süden schon ein wenig nach Dresden. - C. Frost, 195.93.60.137 13:00, 17. Aug. 2007 (CEST)

Sorbisch

  • (Aktuell) (Vorherige) 23:57, 10. Feb. 2007 Dundak (Diskussion | Beiträge) (Fake-Sorbisch entfernt, dieser Landkreis hat keine amtl. sorb. Bezeichnung, schon gar keine erfundene)

...nicht "Fake" ich bin nicht Kool Savas!!!

...Rechtsgrundlage:

  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)

a) Einigungsvertrag - Protokollnotiz (Nr. 14) zum Artikel 35: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären im Zusammenhang mit Artikel 35 des Vertrags:

  1. Das Bekenntnis zum sorbischen Volkstum und zur sorbischen Kultur ist frei.
  2. Die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und der sorbischen Traditionen werden gewährleistet.
  3. Angehörige des sorbischen Volkes und ihre Organisationen haben die Freiheit zur Pflege und zur Bewahrung der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben.
  4. Die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt unberührt.”

b) Einigungsvertrag - (Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 ) Anwendung der sorbischen Sprache vor Gericht (Gerichtsverfassungsgesetz) In der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 zum Einigungsvertrag ist unter Buchstabe r) folgende Anpassungsvorschrift enthalten: „Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, wird durch § 184 nicht berührt.”

c) Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. April 1993 zur Geltungsdauer der Protokollnotiz Nr. 14 zum Artikel 35 des Einigungsvertrages „Durch die Protokollerklärung zu Art. 35 des Einigungsvertrages (EV) werden - wie die dazugehörige Denkschrift formuliert - "die Rechte der Sorben im vereinten Deutschland unter Wahrung der Kompetenzen von Bund und Ländern gesichert". Diese Bestimmungen blieben nach Wirksamwerden des Beitritts geltendes Bundesrecht (Art. 45 Abs. 2 EV). In dem Vertragswerk ist ein späteres Außerkrafttreten oder eine Befristung der Geltungsdauer der Protokollerklärung nicht vorgesehen.”


...Brandenburgische Landesverfassung:

4. Abschnitt: Rechte der Sorben (Wenden), Artikel 25: (Rechte der Sorben [Wenden])

  • (1) Das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung dieses Rechtes, insbesondere die kulturelle Eigenständigkeit und die wirksame politische Mitgestaltung des sorbischen Volkes.
  • (2) Das Land wirkt auf die Sicherung einer Landesgrenzen übergreifenden kulturellen Autonomie der Sorben hin.
  • (3) Die Sorben haben das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten.
  • (4) Im Siedlungsgebiet der Sorben ist die sorbische Sprache in die öffentliche Beschriftung einzubeziehen. Die sorbische Fahne hat die Farben Blau, Rot, Weiß.
  • (5) Die Ausgestaltung der Rechte der Sorben regelt ein Gesetz. Dies hat sicherzustellen, daß in Angelegenheiten der Sorben, insbesondere bei der Gesetzgebung, sorbische Vertreter mitwirken.


...würde bedeuten, würde Leipzig in Brandenburg könne man davon Gebrauch machen.

Falsche niedersorbische Name

Die Niedersorbische Name kann nicht "Wokrejs Łobjo-Hałštrow" heißen. Zuerst, Google zeigt keine amtlichen Webseiten, die eine sorbische Name fürs Land angeben. Die einzige glaubwürdige Quelle, die ich sehe, ist Sorbische Kulturinformation Lodka, und dort wird "Elbe Elster-Kreis" als "wokrejs Łobjo-Halštrow" übersetzt, also mit "l" statt "ł". Die Liste bei Lodka scheint aber ein bisschen bedenklich und meine Meinung nach soll nicht als die einzige Quelle benutzt werden; für mich es wäre am besten, im Fall der Zweifeln keine niedersorbische Name geben. Was auch problematisch aussieht ist, dass Elster auf Niedersorbisch "Halšter" heißt [1]. "Halštrow" ist ein obersorbisches Wort. --Derbeth talk 23:17, 1. Jun. 2010 (CEST)

Nachträgliche Zustimmung, und in dem Gebiet leben auch kaum Sorben. Es liegt auch klar außerhalb des von Smoler erstellten Kartenmaterials, über den Sorbischen Sprachraum 1843 grüße --LutzBruno Schreib mal wieder 00:03, 2. Jun. 2010 (CEST)