Diskussion:Landkreis Harburg
kein Stadtrecht für Seevetal ?
[Quelltext bearbeiten]Warum bedauert der Autor/die Autorin dieses "kein Stadtrecht"? Es gibt doch gar keines! -- 91.58.4.163 14:55, 12. Jan. 2012 (CET)
Der "Schlossplatz" hat möglicherweise noch das alte Straßenschild, da nach der Rechtschreibreform nicht alle Straßenschilder ausgetauscht werden können, jedoch handelt es sich hier nicht um einen Eigennamen im eigentlichen Sinne. Nicht wie beim Nachbarn Herrn "Voß", der wie "Voss" ausgesprochen wird, denn der "Schlossplatz" ist nicht einfach ein Name, sondern eben der "Platz am Schloss". Selbstverständlich unterliegt auch dieser der Rechtschreibreform. --Neuroca 22:46, 20. Jan 2005 (CET)
- Es geht doch nicht um das Straßenschild, sondern um den Namen der Straße, welcher von der Stadt vergeben wird. Wenn diese ihn verändert hat, okay, wenn nicht, nicht okay. So einfach ist das. --Blaite 23:12, 20. Jan 2005 (CET)
Würden alle Schloßstraßen, Schloßalleen oder Schloßfreiheiten Deutschlands umbenannt werden, wäre das ein Fest nicht nur für die Schilderfirmen, man denke an Briefköpfe, Stadtpläne usw. Ich denke, dass auch Winsen seine (z.T. sehr alten) Straßennamen nicht an der Reform festmacht. Die Rechtschreibreform ist so neu ja nicht mehr, die Webpräsenz der Stadt schreibt aber nach wie vor "Schloßplatz". Der "Platz am Schloss" ist ist natürlich korrekt, aber ein anderes Paar Schuhe. mfg Geograv 06:58, 21. Jan 2005 (CET)
Was auch daran liegt, dass die neue Rechtschreibung bis dieses Jahr nicht verbindlich war, sondern beide Schreibungen waren erlaubt. Die Schilder und Briefköpfe etc. müssen natürlich auch nicht gleich ausgewechselt werden, aber ich glaube nicht, wenn sich die neue Rechtschreibung in den Köpfen der Leute eingepräft hat, die Straßen noch "Schloßplatz" oder "Schloßstraße" heißen. Man wird darüber lachen, weil es einfach unlogisch ist. Es ist eben kein Eigenname, wie "Litfaßsäule" oder "Herr Voß", wie oben erklärt. Das würde man nämlich aussprechen: "Schloooooßplatz" und nicht "Schlossssssplatz", wie es sich gehört. --Neuroca 08:21, 21. Jan 2005 (CET)
Also, mit Verlaub, das sieht schon sehr an den Haaren herbeigezogen aus. Ein Straßenname ist ein Eigenname, er wird nicht einfach mal so geändert, das ist eher eine lange Prozedur. Dasselbe gälte ja nach Deinem Verständnis für Ortsnamen. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock in NRW müsste dann ja ebenfalls umbenannt werden, oder Biberach an der Riß (der Fluss wird ja mit kurzem "i" gesprochen), was aber nicht passieren wird. Und wer käme im Ernst darauf, Schloß mit langem "o" auszusprechen. gruhs Geograv 09:31, 21. Jan 2005 (CET)
- Papperlapapp. Der Name wird durch die neue Schreibung ja nicht geändert. 80.171.87.106 16:28, 22. Jan. 2009 (CET)
Zum revert vom 16. März: der Landkreis liegt nicht im Süden von Hamburg, ein Landkreis bildet keine Landschaften und es werden die offiziellen Einwohnerzahlen (ohne Zweitwohnsitze!) der Statistischen Ämter verwendet. Rauenstein 12:14, 16. Mär 2006 (CET)