Diskussion:Landkreis Sankt Ingbert

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2001:A61:5DD:D01:55F7:BC:1E20:2D5 in Abschnitt Weiterer Verbleib des Bezirksamts St. Ingbert
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Weiterer Verbleib des Bezirksamts St. Ingbert

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Es ist vielleicht bemerkenswert, dass eine trotz der bevorstehenden Abtretung vorgesehene Erhebung der Stadt St. Ingbert zur kreisunmittelbaren Stadt (Gesetz- und Veordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1919, S. 838) zum 1. März 1920 nicht verwirklicht wurde (Bayern war ja schließlich nicht mehr zuständig). Von daher fragt sich auch, ob die Verwaltungseinheit unter der Bezeichnung "Bezirksamt St. Ingbert" ab 1920 noch weiterbestand. Schließlich ist auch hier im Artikel betr. 1935 bereits von einem Kreis St. Ingbert die Rede. --2001:A61:5DD:D01:88F1:DDCD:3AD9:B504 14:06, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Anmerkung; Bayern war vielleicht formell noch zuständig (das abgetrennte Gebiet blieb wohl, rein staatsrechtlich, Teil Bayerns - ? - hatte aber de facto, offensichtlich, keine Staatsgewalt mehr in dem Gebiet. --2001:A61:5DD:D01:55F7:BC:1E20:2D5 07:27, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten