Diskussion:Landratsamt

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Opihuck in Abschnitt Neues Foto für Artikel
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Nicht-personalisierte Behördenbezeichnungen mögen im Süden Deutschlands üblich sein. In Schleswig-Holstein beispielsweise heißt diese Behörde schlicht Der Landrat. -- JensMueller 13:15, 11. Aug 2004 (CEST)

Funktion Landrat

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Müsste es im zweiten Abschnitt nicht richtigerweise in Bezug auf den Landrat heißen: "...wird an das Land entliehen" oder "....wird vom Landkreis entliehen"?

--Lucorient (Diskussion) 08:29, 24. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Artikel missglückt

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Aus meiner Sicht ist der Artikel inhaltlich missglückt. Er hat ohne Zweifel eine Berechtigung. Aus der Sicht eines Einwohners von Hessen - für die soll der Artikel ja auch eine gewisse Geltung haben - ist so ziemlich alles falsch, was nur falsch sein könnte.

In Hessen wird die Bezeichnung "Landratsamt" in der Umgangssprache zumeist für die frühere staatliche Verwaltung noch verwendet, die es seit 13 Jahren nicht mehr gibt. Ansonsten wird in Hessen meist nur vom "Kreis" gesprochen, wenn die Kreisverwaltung gemeint ist, das Gebäude heißt auch schon mal "Kreisverwaltung" oder "Kreishaus". Die Bezeichnung "Kreisverwaltungsbehörde" ist in Hessen absolut unüblich (anders steht's im Artikel).

Das, was in Hessen materiell Kreisverwaltung ist, teilt sich in den hessischen Kreisen auf die Behörde des "Landrats" und die Behörde des "Kreisausschusses" auf. Der "Landrat" war mal untere Landesbehörde, ist es aber schon seit 2005 nicht mehr. Die Doppelfunktion (so im Artikel) gibt es seitdem nicht mehr. Der Landrat wird auch nicht mehr entliehen, sondern ist Beamter beider kommunaler Behörden. Die Auflistung der Ämter der "staatlichen Verwaltungsbehörde" und der "Kreisbehörde" trifft ebenfalls nicht zu; selbst bezogen auf die Zeit vor 2005 sind die meisten Angaben falsch (Baugenehmigungen hat es in Hessen noch nie von einer staatlichen Behörde gegeben; Jugendhilfe war ebenfalls noch nie staatliche Angelegenheit in Hessen) usw. usw. usw. Also hust hust hust ..., der Artikel ist nahezu unverdaulich.

Das Dilemma ist: Die Bezeichnung Landratsamt ist nicht gesamtdeutsch definiert. Die Bezeichnung wird vor allem in den süd- und ostdeutschen Bundesländern (traditionell vor allem in Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, seit der Vereinigung auch in Sachsen und Thüringen, vereinzelt auch in Sachsen-Anhalt und Meckenburg-Vorpommern) verwendet und ist im Norden und Westen unbekannt. Der Artikel tut aber so, als sei letzteres der Fall, eine klassische WP:TF.

Ein guter Artikel unter diesem Lemma müsste auf die Rechtslage in den Bundesländern eingehen, die ein Landratsamt kennen, und das dortige Organisationskonzept darstellen. Da es sich um eine Materie des Kommunalrechts handelt und keine Materie so wenig harmonisiert ist wie diese (ein "Bundeskommunalrecht" gibt es nicht; schon die Kommunalverfassungen von Hessen und Rheinland-Pfalz weisen viele Unterschiede auf), ist bereits die Darstellung von Bayern und Baden-Württemberg "ein Auftrag". So wie jetzt, ist der Artikel jedenfalls unbrauchbar und inhaltlich größtenteils falsch. SCNR an die Vorautoren für die Kritik. --Opihuck 22:30, 29. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @Opihuck: Ich habe auf deine Kritik hin mal versucht, im Artikel klarzustellen, in welchen Ländern es wirklich eine Behörde namens Landratsamt gibt, und wie die entsprechende Behörde in anderen Ländern heißt. Ausgerechnet Hessen (und Niedersachsen) habe ich aber ausgelassen, weil ich da selbst nicht recht durchblicke und ehrlich gesagt zu faul bin, mich da einzuarbeiten. Weder in meinem ursprünglichen Heimatland, noch in dem Land meiner juristischen "Sozialisation" gibt es einen Kreisausschuss (der Artikel ist übrigens auch überarbeitungsbedürftig) und ich habe Mühe, mich in das Konzept dieses Organs (und wie sich seine Existenz auf die Rolle der anderen Organe auswirkt) hineinzudenken. Vielleicht kannst du da weiterhelfen.
Nach dem, was du oben schreibst, scheint ja auch Hessen den Weg der Vollkommunalisierung gegangen und der Landrat nur noch kommunales und nicht mehr Landesorgan zu sein. Allerdings steht in § 1 Abs. 2 HKO "Das Gebiet des Landkreises bildet zugleich den Bezirk der unteren Behörde der Landesverwaltung." und in § 55 HKO wird der Landrat als "Behörde der Landesverwaltung" bezeichnet. – Diese Regelungen sprechen eher für die Doppelfunktion, die Länder mit Vollkommunalisierung kennen sie nicht. Vielleicht nimmt Hessen aber auch eine Mittelposition zwischen den beiden Modellen ("Teilkommunalisierung"?) ein. Sind dir eventuell Quellen zugänglich, um hier bei der Aufklärung zu helfen? Viele Grüße, --Bujo (Diskussion) 16:08, 23. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo Bujo, ich bin eben mal über deine Änderungen hinweggeflogen: Jaaaaaa, das geht in die richtige Richtung. Danke dir dafür. Zu deiner Frage: Ich baue die Situation des hessischen Landrats gerne in den Artikel ein, wenn das sinnvoll ist (passt ja nicht so ganz, weil wir kein Landratsamt in Hessen haben). Das [Hessische] Gesetz zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung (Kommunalisierungsgesetz) vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 229, 230) hat eine Kommunalisierung der ehemals staatlichen Aufgaben des Landrats als untere Landesbehörde vorgesehen. 99 % der Aufgaben sind auf den neu geschaffenen kommunalen Landrat übergegangen. Tatsächlich gibt es aber - als dritte Behörde auf Kreisebene neben Kreisausschuss und kommunalem Landrat - immer noch als Reminiszenz den Landrat als Behörde der Landesverwaltung. Eigentlich keiner Erwähnung wert. Nun ja, ich habe das in meinem Beitrag vom 29.12.2017 unerhörterweise verschwiegen bzw. nicht ganz korrekt dargestellt. Der sog. staatliche Landrat hat aber im Wesentlichen nur noch zwei Aufgaben: 1. Kommunalaufsicht über die Gemeinden, 2. Behörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vor Erlass eines Widerspruchsbescheids gegen Maßnahmen der Gemeinden und des Kreises (Anhörungsausschuss - § 7 HessAGVwGO). Man sieht und hört von ihm im Alltag eigentlich nichts. Deswegen vergisst man ihn auch so leicht. Beste Grüße --Opihuck 20:04, 23. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Aufklärung. Also heißt die relevante Behörde auch in Hessen "Der Landrat"? Dann schlage ich vor, im zweiten Absatz, dritter Satz, nicht mehr die ganzen Länder aufzuzählen, in denen es "Der Landrat" heißt, sondern zu schreiben: "In allen übrigen Flächenstaaten heißt die entsprechende Behörde „der Landrat“ ...", weil das ja quasi der Regelfall ist und es nur in den 5 südlichen Ländern eine abweichende Behördenbezeichnung gibt. Das Problem mit solchen personalisierten Behördenbezeichnungen ist immer, dass sich Laien unter "Die Oberbürgermeisterin", "Der Landrat" oder "Der Generalbundesanwalt" genau eine Person vorstellen und nicht eine Behörde mit zig Bediensteten. Deshalb stellen sich oft in der Umgangssprache Ersatzbezeichnungen wie "Stadtverwaltung" (statt "Der (Ober-)Bürgermeister"), "Kreisverwaltung" oder "Landratsamt" (statt "Der Landrat") oder "Bundesanwaltschaft" (statt "Der Generalbundesanwalt") ein. Ich weiß nicht, wie sinnvoll es ist, die Situation in Hessen mit im hiesigen Artikel darzustellen, wenn es dort gar keine Behörde namens Landratsamt gibt (sagt man denn umgangssprachlich Landratsamt oder ist das gar nicht üblich?) Vielleicht passt die hessische Rechtslage besser in den Artikel Landrat (Deutschland), auch wenn der leider Landrat als Person, Organ und Behörde in einen Topf wirft, was vermutlich für Leser "ohne mindeste Ahnung" nicht so leicht verständlich ist. Man könnte auch Hessen im Artikel Vollkommunalisierung erwähnen, als ein Land, das offenbar ganz kurz vor der Vollkommunalisierung halt gemacht hat. --Bujo (Diskussion) 21:34, 23. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Neues Foto für Artikel

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Hallo liebe Community,

ich würde gerne ein neues Foto für den Artikel vorschlagen und das erste ersetzen.

Das neue Foto ist aktueller, hat weniger Mängel (bspw. weniger chromatische Aberrationen), ist perspektivisch korrigiert und zeigt das Subjekt vollständig. Darüber hinaus ist die Detailtiefe höher.

Grüße, --PantheraLeo1359531 😺 16:54, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Finde das Gerüst auf der linken Seite extrem störend. Finde die beiden bisherigen Fotos besser. Ein Altbau und ein Neubau als Landratsamt. Gute Auswahl. --Berlinschneid (Diskussion) 18:04, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Es wäre schön, wenn das Wort "Landratsamt" deutlich im Bild zu erkennen wäre. So ist das nur ein Bild wie viele andere. Aus meiner Sicht keine Verbesserung. --Opihuck 09:52, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten