Diskussion:Landschaftsschutzgebiet
Kennzeichnung
[Quelltext bearbeiten]Eins der wenigen Dinge die der Westen vom Osten übernommen hat ist die Kennzeichnung von Gebieten nach Naturschutzrecht. Es ist jetz die schwarze Eule auf gelben Grund. Hübsch klein und unauffällig, und nicht mehr so leicht zu Verwechseln mit "Vorfahrt achten!" ;-)... Brummfuss 19:07, 17. Mär 2004 (CET)
Du meinst dieses hier: [1]? Bestehende Schilder werden aber nicht ersetzt, oder? Zumindest im Pfälzerwald stehen noch etliche der grünen Schilder. Vielleicht könntest Du einen Satz zu der Änderung der Ausschilderung von LSG im Artikel ergänzen? :) Gruß -- Sansculotte 19:26, 17. Mär 2004 (CET)
Ich kenne nur die grünen Schilder mit dem Adler als Symbol als offizielle Schilder für Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Die anderen sehen für mich als Wessi wie Tourismus-Hinweisschilder aus...((o)) Bitte?!? 11:42, 11. Feb 2005 (CET)
Zumindest in NRW sind keine neuen Schilder für Landschafts- und Naturschutzgebiete vorgesehen, und das seit 1995. Es bleibt beim angeblich "alten" Schild, siehe § 13 Abs. 2 DVO-LG NRW i.v.m. Anlage 2. Für Brandenburg gibt es einen ministeriellen Runderlass, der tatsächlich die schwarze Eule auf gelbem Grund vorsieht. Weil ich die Mehrheitsverhältnisse aus den anderen Bundesländern nicht geprüft habe, habe ich die Bildunterschriften nur vorsichtig angepaßt. Die Behauptung, das eine sei "alt", das andere "neu" stimmt aber danach sicher nicht. --Sebastian V 23:55, 13. Mai 2008 (CEST)
Andere Länder nicht geprüft.
LSG Hessen
[Quelltext bearbeiten]Wer auch immer diese Seite bearbeitet bzw. editierbefugt ist, möge folgendes berücksichtigen:
Die Angabe In der Bundesrepublik Deutschland gibt es laut Bundesamt für Naturschutz, 7229 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 10.8 Mio ha. Dies entspricht ca. 30% der Fläche Deutschlands. (Stand 31.12.2006) ist nicht nur wegen der Angabe 2006, sondern tatsächlich nicht mehr aktuell. Aufgrund von §61 HENatG idgF sind in Hessen eine nicht unbeträchtliche Menge von z.T. sehr großen LSG (z.B. Osttaunus) entfallen. TILMAN KLUGE 12:45, 7. Mai 2008 (CEST)
Befahren von Wegen Ladschaftsschutzgebiet
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand genau sagen, ob das Befahren mit dem KFZ in ein Landschaftsschutzgebiet (grünes Hinweisschild) erlaubt ist, wenn die Einfahrt nicht gesondert verboten ist (rotes Verbotsschild)? Mich interessiert hier besonders Bayern die Regelung in Bayern. (nicht signierter Beitrag von 62.158.30.56 (Diskussion) 20:14, 21. Jun. 2012 (CEST))
Windräder
[Quelltext bearbeiten]In vielen Bundesländern ist es neuerdings gestattet, Windräder zu errichten. Dies steht dem Landschaftsschutzgedanken eigentlich entgegen, da die Erhaltung des bestehenden Landschaftsbildes nicht mehr gewährleistet ist, und "insbesondere alle Handlungen, die den "Charakter" des Gebiets verändern" verboten sind. Unsere Politiker, insbesondere die der Grünen, haben offenbar nicht begriffen, was die Bedeutung eines Landschaftsschutzgebietes ist. Leider.--Salet (Diskussion) 10:53, 19. Sep. 2012 (CEST)
freilaufende Hunde in Landschaftsschutzgebieten
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand sagen, ob in Landschaftsschutzgebieten (Strandbereiche) eine Leinenpflicht für Hunde besteht? (nicht signierter Beitrag von 85.176.135.51 (Diskussion) 19:36, 10. Apr. 2016 (CEST))
- Das hängt vom Bundesland ab. In manchen BLs gibt es Leinenzwang unabhängig ob in- oder ausserhalb eines LSGs. In Bayern besteht nur in NSGs und Nationalparks Leinenzwang.--Derzno (Diskussion) 18:55, 11. Apr. 2016 (CEST)