Diskussion:Landstände des Großherzogtums Hessen
Überarbeitungsbedarf
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt Vorgeschichte ist wirr und unverständlich (was hat Westfalen mit dem Großherzogtum Darmstadt zu tun?), die Feststellung, „Der Großherzog war ein überzeugter Monarchist“ im folgenden Absatz ist an Trivialität kaum noch zu übertreffen (oder kennt jemand einen Großherzog der überzeugter Republikaner ist?) … usw. Die Artikelqualität findet sich hart am Rand für die Nominierung zum „Löschkandidaten“. Er muss dringend überarbeitet werden. -- Reinhard Dietrich 12:42, 9. Apr. 2008 (CEST)
- Das Herzogtum Westfalen gehörte von 1803 bis 1816 zu Hessen-Darmstadt (ab 1803 zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, ab 1806 zum Großherzogtum Hessen). Aus diesem Grund war die Auflösung der Landstände dort (wie in den anderen beiden Provinzen) 1806 Teil der Verfassungsgeschichte des Großherzogtums Hessen.
- Die Reformbegeisterung der Herscher war in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. So war Herzog Friedrich August im Herzogtum Nassau ein relativ liberaler Denker und hatte daher bereits 1814 eine Verfassung erlassen. Ludwig war dort eher Bremser und auch die Verfassung von 1820 war ihm sicher kein Herzensanliegen. Aber sprachlich ist es natürlich richtig: Unter den damaligen Monarchen gab es keine Republikaner. Wie wäre es mit folgender Formulierung: "Der Großherzog vertrat die Positionen eines aufgeklärten Absolutismus lehnte aber ..."?Karsten11 13:41, 9. Apr. 2008 (CEST)
- also, die Vorgeschichte ist in der Tat etwas unverständlich. Das mit hart am Rand zum Löschkandidaten ist aber arg übertrieben. Wenn man ein paar Sachen und Unklarheiten noch verbessert, ist es sogar ein sehr guter Artikel, vor allem verglichen mit den sonst kaum über einige grobe Daten herausgehenden anderen Artikeln mit dem Großherzogtum Hessen zum Thema. Auch ist der Satz, dass der Großherzog überzeugter Monarchist war, keineswegs trivial. Es gibt auch Monarchen, die demokratische Reformen einleiteten. Was damit zum Ausdruck kommt, ist, dass sich Ludwig I. gegen die liberale Bewegung gestellt hat und am Absolutismus festhalten wollte. Dagegen gab es auch Herrscher, die den Reformbedarf von sich aus sahen und nicht aufgrund politischen Drucks dazu gedrängt wurden. Dass deutlich zu machen, halte ich für enorm wichtig, denn Ludwig I. wird bis heute gerne als großer Reformer dargestellt, der den Absolutismus abschaffte und damit den ersten Schritt in Richtung Demokratie ebnete. Das hat aber mit der Realität nichts zu tun.
- Verbesserungsbedarf im Artikel sehe ich allerdings noch an einigen anderen Stellen, z.B.: "Aufgrund eines geänderten Wahlrechtes gewann Ludwig nach den folgenden Neuwahlen wieder eine Mehrheit in den Landständen". Da stellt sich doch zwingend die Frage, wie denn das Wahlrecht nach dieser Änderung aussah, so dass Ludwig eine Mehrheit in den Landständen bekam. Und was bedeutet in dem Fall "Mehrheit in den Landständen", gemeint ist damit wohl, dass die dem Großherzog nahestehenden Parteien/Fraktionen(?) die Mehrheit hatten, er selbst aber wohl nicht, da er ja gar kein Organ des Landtages war.
- In diesem Zusammenhang steht auch dieser Abschnitt: "Erneut löste Ludwig (im Oktober 1834) die Landstände auf. Ab dem 7. Landtag (1835) konnte Ludwig dann wieder auf Mehrheiten in den Kammern zählen. Die liberale Opposition war marginalisiert." Wie hat Ludwig die Opposition marginalisiert? Diesmal hat er doch scheinbar das Wahlrecht nicht geändert. 84.167.132.194 14:28, 9. Apr. 2008 (CEST)
- Das ist eine gute Frage. In der mir vorliegenden Literatur wird dies nicht deutlich. Zunächst: Parteien/Fraktionen ist die falsche Begrifflichkeit. Es handelte sich um eine Persönlichkeitswahl. Parteien im heutigen Sinne gab es nicht. Fraktionen werden sich wohl faktisch gebildet haben, formal bestanden auch diese nicht. Dennoch gab es nach 1830 eine Mehrheit im Parlament, die den Grundzügen der Politik des Großherzogtums gegenüber opositionell eingestellt war.
- Über die Inhalte der Wahlrechtsänderung habe ich nichts gefunden. Da ist weitergehende Literatur notwendig. Man muss aber bedenken, dass die Wahl eine indirekte Wahl über 2 Stufen war. Eine Beeinflussung der Wahl war damit sehr leicht möglich.Karsten11 16:48, 9. Apr. 2008 (CEST)
- Also, ich hab meine Bücher jetzt auch mal überflogen und da auch nichts gefunden. Eckhart Franz erwähnt jedoch die Einführung eines Dreiklassenwahlrechts nach preußischem Vorbild, dies jedoch erst nach der 1848er Revolution. Das hat jedoch sicherlich die liberalen Kräfte weiter geschwächt. Eine Wahlrechtsreform in den 1830er-Jahren finde ich nirgends? Hat Ludwig vielleicht einfach nur (so wie es bis heute in England immer wieder gerne gemacht wird) die Wahlkreise neu eingeteilt, so dass "seine" Kandidaten eher gewählt wurden?79.216.221.203 09:02, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Vielleicht hat es auch gereicht, dass Du Thil dem einen oder anderen Wahlmann ans Herz gelegt hat, keine liberalen Kandidaten zu wählen... In jedem Fall gibt es keine validen Belege für die Wahlrechtsänderung. Ich habe den entsprechenden Halbsatz im Artikel einmal herausgenommen. Wenn wir Quellen über konkrete Wahlrechtsänderungen finden, kann das ja wieder aufgenommen werden.Karsten11 10:35, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Also, ich hab meine Bücher jetzt auch mal überflogen und da auch nichts gefunden. Eckhart Franz erwähnt jedoch die Einführung eines Dreiklassenwahlrechts nach preußischem Vorbild, dies jedoch erst nach der 1848er Revolution. Das hat jedoch sicherlich die liberalen Kräfte weiter geschwächt. Eine Wahlrechtsreform in den 1830er-Jahren finde ich nirgends? Hat Ludwig vielleicht einfach nur (so wie es bis heute in England immer wieder gerne gemacht wird) die Wahlkreise neu eingeteilt, so dass "seine" Kandidaten eher gewählt wurden?79.216.221.203 09:02, 10. Apr. 2008 (CEST)
Ich bin kein Spezialist für Hessen-Darmstadt (eher schon für Kurhessen). Aber damit mein "Gemecker" (oben) nicht so im Raum stehen bleibt, habe ich den Artikel mal überarbeitet - vor allem hinsichtlich Stilblüten und Rechtschreibung, weniger hinsichtlich der Inhalte. Ich hoffe, die ursprünglichen Initiatoren des Beitrags damit nicht all zu sehr zu irritieren. -- Reinhard Dietrich 16:02, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Prima, Danke.Karsten11 17:23, 13. Apr. 2008 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/verfassungsdokumente_von_der_magna_charta_bis_ins_20_jahrhundert/verfassung_des_grossherzogtums_hessen_17_dez_1820/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Großherzogtum Hessen (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 05:41, 10. Jan. 2016 (CET)
Wahltermine zur 2. Kammer
[Quelltext bearbeiten]Wahltermine zur 2. Kammer sind nicht angegeben. Wäre schön, wenn man die noch ergänzen könnte! --LichtStrahlen (Diskussion) 17:00, 11. Feb. 2016 (CET) Dem würde ich mich anschließen.--Uriehm 14:37, 29. Sep. 2018 (CEST)
Wahlrechtsreform 1849 - Wahl des 12. und 13. Landtags
[Quelltext bearbeiten]Bei diesem und dem folgenden Abschnitt "Landtag nach dem Sieg der Reaktion" bleibt unklar, wie der 13. Landtag gewählt wurde.
Der 12. Landtag ist der erwähnte, der im Dezember 1849 erstmals zusammentrat und im Januar 1850 bereits wieder aufgelöst wurde. Genauer: 27.12.1849 bis 21.1.1850.
Es gab allerdings auch den 13. Landtag, der ebenfalls bereits nach 17 Tagen von Ludwig III. am 27.9.1850 aufgelöst wurde.
Quelle: Verhandlungen der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogthums Hessen / 1850 = 13. Landtag. Darmstadt : Leske, 1850; BSB Bayerische Staatsbibliothek. MDZ Münchner DigitalisierungsZentrum Digitale Bibliothek https://opacplus.bsb-muenchen.de/search?id=6254648&db=100&View=default ; urn:nbn:de:bvb:12-bsb10562106-0
Wenn richtig ist, was hier ohne Quellenangabe steht, dass das "reaktionäre" Wahlgesetz im Oktober 1850, also nach der Auflösung des 13. Landtags in Kraft gesetzt wurde, dann würde das bedeuten, dass sowohl der 12. als auch der 13. Landtag nach dem reformierten Wahlgesetz von 1849 gewählt wurde.
--Uriehm 14:37, 29. Sep. 2018 (CEST)
- Ja, der 12. und der 13. Landtag wurden nach dem Wahlgesetz von 1849 gewählt. Nach der Auflösung der 13. Landtags erfolgte mit Verordnung vom 7. Oktober 1850 ("betreffend die Berufung einer außerordentlichen Ständeversammlung"). Dies war der 14. Landtag. Quelle ist Ruppel/Groß, S. 13.--Karsten11 (Diskussion) 15:49, 29. Sep. 2018 (CEST)
Löschung der akademischen Grade
[Quelltext bearbeiten]Ich weiß, daß ich hier gegen Gummiwände laufe aber aus Anlaß des "Großreinemachens" von Gut informiert auf der Vorderseite mit dem Hinweis auf Wikipedia:WSIGA#Akademische Grade unbefriedigend. Wenn ich einen Artikel über eine bestimmte Person suche, dann will ich doch auch wissen über welche Verdienste der- oder diejenige verfügt. Und da gehört ein akademischenr Grad unbedingt dazu. Und wenn es wirklich so ist, daß in Lexika oder Enzyklopädien ein akademischer Grad auch nicht genannt werden, dann sollten sich doch Lexika und Enzyklopädien ein Beispiel an Wikipedia nehmen statt ungekahrt. Ich finde das einfach, entschuldigt, nur bescheuert. Sinn macht das doch nur, wenn es im Lemma nicht genannt wird aber in einem Fließtext oder in einer Liste, so wie hier, gehört der Titel einfach zum Namen. Wem tut es eigentlich weh, wenn es so gehandhabt wird? --Nixnubix (Diskussion) 11:08, 23. Feb. 2017 (CET)
- Volle Zustimmung, wir sollten uns in solchen Darstellungsfragen an die Darstellung in der Literatur halten. Ist aber a) umstritten und b) kein spezifisches Thema dieses Artikels hier.--Karsten11 (Diskussion) 11:16, 23. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Karsten, ich hab' das auch nur aus aktuelllem Anlaß auf dieser Seite geschrieben. Kürzlich hatten wir einen ähnlichen Fall, ich erinnere mich nicht mehr wo das war, und auch dort ging es aus wie das Hornberger Schießen. Es ist doch egal wo darüber diskutiert wird. Das Ergebnis wird ja wohl immer dasselbe bleiben :-( Gruß --Nixnubix (Diskussion) 11:30, 23. Feb. 2017 (CET)