Diskussion:Lastzug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 212.95.6.65 in Abschnitt Namensgebung für Sattel...
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ladeflächenvergleich mit Sattelzug

[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Ich habe diesen Edit einer IP rückgängig gemacht, da die Änderung unbelegt und für mich nicht zu überprüfen war:

Für gewöhnlich kann ein EURO-Gliederzug drei Europlatten mehr Fracht laden, als ein EURO-Sattelzug

Kann das jemand bestätigen oder der Bearbeiter selbst eine Quelle nachliefern? --Fridel 20:46, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wie im ausgangstext beschrieben, ist der Gliederzug bezüglich seiner LAdefläche 1,2 Meter länger als ein Sattelzug. Das MAß einer Euro-Pal beträgt 1.20m x 0.80. Daraus folgt das bei einer Fahrzeuginnenbreite von ca 2,45m 3 EUP mehr geladen werden können. (nicht signierter Beitrag von 87.186.116.50 (Diskussion) 22:15, 18. Sep. 2008 (CEST))Beantworten
Üblicherweise kann ein EURO-Gliederzug drei Europlatten mehr Fracht laden als ein EURO-Sattelzug
Diese Formulierung ist ungenau und nur grob geschätzt. Ein Standard-Sattelzug hat normalerweise bis zu 34 Europalettenstellplätze (siehe z.B. [1]), und Jumbo-Gliederzüge können bis zu 39 Stellplätze haben(siehe z.B. [2]). Insofern ergäbe sich im Optimalfall ein Vorteil von bis zu 5 Paletten. --Scandi 22:09, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Namensgebung für Sattel...

[Quelltext bearbeiten]

Sattelzug ist falsch, es muss Sattelkraftfahrzeug heißen --Der sebbl 01:22, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Umgangssprachlich auch in D korrekt. In A ist Sattelzug die offizielle Bezeichnung --JARU 22:58, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Absatz "Typen von Lastwagen": was ist der Unterschied zwischen Hängerzug und Gliederzug? Meines Erachtens bezeichnet beides den selben LKW-Typ, wobei Hängerzug lediglich die umgangssprachliche Bezeichung für einen Gliederzug ist. Ein Gliederzug kann aus Motorwagen plus einem Anhänger, als auch Motorwagen plus mehreren Anhängern bestehen, wobei Letzteres in Deutschland nicht zulässig ist. --Scandi 22:09, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Richtig Scandi, denn man siehe auch: Nutzfahrzeug - Maße und Gewichte. Dort steht geschrieben, In der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996[3]:

Zu Scandi: Richtig, aber bedenke, dass der Drehschemelanhänger nur deshalb unter Gliederzug fällt, weil er vom Prinzip her wie 2 kleine Anhänger zu rangieren ist. Damit wäre die lenkbare Achse durch einen Dolly und der Drehschemel durch einem Sattel ersetzbar. (nicht signierter Beitrag von 212.95.6.65 (Diskussion) 22:36, 22. Nov. 2020 (CET))Beantworten

18,75 m bei einem Lastzug (Lastkraftwagen mit Anhänger)
16,50 m bei einem Sattelkraftfahrzeug (Kraftfahrzeug mit einem Sattelanhänger (Auflieger))
In der Rand-Nr. 13 steht z.B. nur Lastzug und das Wort:Gliederzug habe ich dort im Text nicht gefunden, denn es wird höchtens von einer Fahrzeugkombination geschrieben, die eine Ladefläche von höchstens 15,65 m haben darf. Wieso hat der Jumbo Lastzug nur 15 m Ladefläche?. Gruß vom -- Elkawe 00:00, 19. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

[Quelltext bearbeiten]
  1. Sattel-Stellplätze, Abruf 18. August 2009
  2. 39 Stellplätze, Abruf 18. August 2009
  3. Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft

Umladen

[Quelltext bearbeiten]
In einem modernen Fuhrparkmanagement und bei Beachtung der Logistik muss Fracht oft an sogenannten „Gates“ oder „Ports“ umgeschlagen werden.
Um das mit den Lenk- und Ruhezeiten in Übereinstimmung zu bringen, ist es oft nötig, Komplettladungen ab- und aufzuladen.

Was genau ist denn damit gemeint? Ich vermute (bin mir aber nicht sicher), dass der ursprüngliche Verfasser damit zum Ausdruck bringen wollte, dass bei einem Sattelzug einfach umgesattelt werden kann, wohingegen ein konventioneller Lastzug ohne Wechselaufbauten über ein Lager umgeladen werden muss, wenn das Antriebsfahrzeug gewechselt wird. Dann ist aber die Formulierung etwas unglücklich gewählt. Vor allem, was muss ich mir unter "Beachtung der Logistik" vorstellen? --Scandi 21:12, 19. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so und habe es deswegen etwas geändert. Gruß vom -- Elkawe 00:45, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit der Höchstgeschwindigkeit

[Quelltext bearbeiten]

"Wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge von 18,75 m nicht überschritten wird, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann allerdings nicht mehr 80, sondern nur noch 61 km/h."

ist da nicht ein nicht zuviel in dem Satz? (nicht signierter Beitrag von Pleindespoir (Diskussion | Beiträge) 13:10, 15. Mai 2010 (CEST))Beantworten

Die Aussage im Artikel ist schon richtig, allerdings viel zu kompliziert formuliert. Außerdem ist es überflüssig, denn in der StVO gibt es keine Sonderregelungen für Lastzüge bezüglich der Höchstgeschwindigkeit, auch nicht für zwei Anhänger. Für vergleichbare Transporte gelten auch die gleichen Höchstgeschwindigkeiten, egal, ob mit Lastzug oder mit Sattelzug transportiert wird. Über 3,5 t zGG gilt auf Bundesstraßen („außerorts“) 60 km/h, auf Autobahnen 80 km/h. Deshalb habe ich diesen Satz entfernt, weil er mehr verwirrt als hilft. --FlugTurboFan (Diskussion) 17:20, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Anzahl zugelassener LKW+ Lastzüge + Sattelzüge Dtl.`s fehlt

[Quelltext bearbeiten]
  • Ferner fehlt, wieviel Dieselverbrauch vom gesamten verbrannten Diesel im Verkehrswesen incl. Diesel-PKW, rein auf das Transportwesen fällt!
  • Wieviele Last- u. Sattelzüge sind in Dtl. zugelassen?
  • Das ist eine wichtige Größe, da in ca. 40 Jahren Erdöl zu Ende geht und der Schwerlastverkehr nicht mit Lithiumbatterien angetrieben werden kann.
  • Da bleibt nur Pflanzenöl [ca. 12 kWh/kg], künstliche erzeugtes Erdgas u. (gefrorener) Wasserstoff 33 kWh/kg]. Alle anderen "fuels" haben zu wenig Energiedichte.
  • Beim Fliegen ist es ebenso!
  • Wer es wo findet, bitte gleich nachtragen! 22.7.2012, Dr. No (nicht signierter Beitrag von 188.174.131.17 (Diskussion) 15:59, 22. Jul 2012 (CEST))

Hackenkupplung

[Quelltext bearbeiten]

Gem. Artikel Anhängerkupplungen sind sie nicht verboten. Bitte Belegen. 92.194.13.24 12:51, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Also, im Moment ist da kein Widerspruch erkennbar. Die automatisch schließende Hakenkupplung (ohne ck) ist erlaubt, die nicht automatisch schließende verboten. So steht es in beiden Artikeln. --FlugTurboFan (Diskussion) 17:20, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten