Diskussion:Legalzession (Deutschland)
Ich habe aus Cessio legis einen Redirect gemacht. Der alte Inhalt ist hier. Villeicht schut mal jemand, ob noch übernommen werden sollte. --Siehe-auch-Löscher 14:13, 1. Jun 2005 (CEST)
Soweit ich sehe ist die Legalzession kein rein >zivilrechtliches< Institut. Der erste Satz definiert auch nicht was die Legalzession ist, sondern übersetzt den Begriff. Meines Erachtens besser wäre: Lemma in Deutsch "Gesetzlicher Forderungsübergang" mit redirect von "cessio legis" und "Legalzession", auch wenn juristische Sprach-Puristen ("das sagt kein Jurist") das vielleicht nicht so toll fänden (im übrigen sagen es so auch Juristen).
Jedenfalls sollte eine Definition in den ersten Satz, wie z.B.: "gFÜ ist die vom Gesetz vorgesehene Übertragung einer Forderung, ohne dass es der Handlung einer Person bedarf" - naja, oder so ähnlich, war ein langer Tag.
Außerdem scheint mir der Begriff "Institut" (im juristischen Sinne; kenne ich nur vom Verfassungsrecht) hier unpassend. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. - 84.155.186.251 22:05, 10. Okt. 2006 (CEST)