Diskussion:Legationsrat
In dem Artikel "Legationssekretär" wird dieses Amt als das Eingangsamt im Auswärtigen Dienst bezeichnet, hier der "Legationsrat". Was stimmt denn nun?
- Legationsrat ist die Amtsbezeichnung nach der Anstellung, Legationssekretär vor der Anstellung. Ich habe das entsprechend eingefügt.--HolgerB 18:33, 31. Jan. 2007 (CET)
(dieser Beitrag wurde gelöscht, da er absolut nichts zur Sache beiträgt)
Nette Idee. Aber vielleicht solltest du vorher mal was für deine Rechtschreibung tun?
Frank
Es wird behauptet, die Stufe A 16 entspreche einem Ministerialrat. Das ist falsch. Nach dem Regierungsdirektor (A 15) kommt der Leitende Regierungsdirektor (A 16). Der Ministerialrat ist schon in Besoldungsgruppe B eingeordnet. Die Bezeichnungen "Zweiter Sekretär", "Erster Sekretär" etc. sind keine Amtsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst. Ein Legationsrat, der ins Ausland versetzt wird, behält selbstverständlich diese Amtsbezeichnung. "Zweiter Sekretär" etc. sind nur die Bezeichnungen, unter denen ein Mitglied einer diplomatischen Vertretung gegenüber dem Gastland angemeldet wird und in Erscheinung tritt. Über seinen Status und seine Amtsbezeichnung innerhalb des Auswärtigen Amts sagen diese anderen Bezeichnungen nichts aus, denn das geht das Gastland nichts an. Auch Beamte des gehobenen Dienstes (bis A 12) werden bei kleinen Botschaften als 2. Sekretär angemeldet. (Beitrag stammt von: 82.135.64.44)
- Die Amtsbezeichnung für Beamte der allgemeinen Verwaltung der Besoldungsgruppe A 16 bei obersten Bundes- und Landesbehörden, sowie beim Bundeseisenbahnvermögen ist
"Ministerialrat" [1] und nicht "Leitender Resgierungsdirektor". --HolgerB 19:44, 5. Okt 2006 (CEST)
- Passt das hier rein? Wikisource: Verordnung, betreffend die Kaution des Kassirers der Legationskasse (Deutsches Reich, 1887) – Quellen und VolltexteGruß--WagnerAndreas 18:49, 8. Mai 2010 (CEST)