Diskussion:Lehenartikel

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von LeoDavid in Abschnitt Der Lehenartikel, auch articulo feudali genannt
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Lieber Leo David, ist es nicht ein Grundsatz der Wikipedia, dass Literatur nur das belegen kann, was auch in ihr publiziert wurde? Wird nicht alles andere als Theoriefindung gewertet? Wie wird es eigentlich gewertete, wenn etwas auf WP belegt werden soll, dass in der angeführten Literatur überhaupt nicht steht? Fragen über Fragen, die bei erneutem Aufkommen am besten durch eine VM geklärt werden.

so wurde die Lehenbesitzfähigkeit von Lehen, deren Besitz eigentlich die Ritterbürtigkeit voraussetzten, erteilt.

Das steht weder bei Lieberich noch bei Karigl. Da Du die beiden Belege anscheinend nicht zur Hand hast, helfe ich gerne aus.

Zitat Lieberich S. 67: „Die frühen Wappenbriefe mit Lehnsartikel lässt der Gotha als Adelsbriefe gelten. Das ist berechtigt, wenn man den neuzeitlichen Adelsbegriff zugrundelegt. Im Rahmen mittelalterlicher Vorstellungen handelt es sich um die Zubilligung der Rittermäßigkeit.“

Zitat Karigl S. 428: „Der zweite Einwand bezieht sich auf die Feststellung, dass der Lehenartikel im bürgerlichen Wappen ein Wiederspruch sei (S. 24.) Wohl jedoch ist mit dem Lehenartikel das Kriterium der Rittermäßigkeit gegeben, dem Beliehenen wurde somit adelige Qualitäten zuerkannt, obwohl er nicht adelig war; die Verleihung eines Wappens mit Lehenartikel stufte den Begünstigten zwischen Wappenträger ohne Lehenartikel und Geadeltem ein.“

Gruß -- Hector et Achilleus (Diskussion) 15:07, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Salve!1. Hätte ich mir eine etwas weniger aggressionsbeladene Ansprache gewünscht. Wir kennen uns nicht und hatten vorher nie miteinander zu tun, da wäre ein freundlicherer Ton ein schönerer Einstieg in eine Diskussion gewesen. Aber das sind nur meine Befindlichkeiten, die tragen nichts wirklich zur Sache bei. 2. „Der durch einen Wappenbrief mit Lehenartikel begnadete, trug die adelige Qualität der Rittermäßigkeit“-so geben das beide Zitate (nachgelegte Einzelbelege) eben nicht her! Das sollte man doch schreiben, dass man sich auf etwas bezieht, und nicht, dass etwas soundso gegeben ist. Also etwa: Es folgert Karigl: „dem Beliehenen wurde somit adelige Qualitäten zuerkannt, obwohl er nicht adelig war; die Verleihung eines Wappens mit Lehenartikel stufte den Begünstigten zwischen Wappenträger ohne Lehenartikel und Geadeltem ein.“ Hier zu lesen, dass beim Bürger mit Wappenbrief von „Wappengenosse“ gesprochen wurde, bei adeligen Wappenträgern nota bene jedoch „edle Wappengenossen“ oder „Edle und Wappengenossen“ geschrieben wurde: Felix Hauptmann: Das Wappenrecht. Historische und dogmatische Darstellung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze: ein Beitrag zum deutschen Privatrecht, Bonn 1896, S. 104–106.. Gruß! --LEODAVID 21:38, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Du verwechselst da was. Rittermäßigkeit ist nicht gleich Adel. Bürger konnten im Mittelalter durchaus rittermäßig sein. Siehe hier. Die Kanzleiformulierung „edle Wappengenossen“ oder „Edle und Wappengenossen“ ist den Adelsbriefen vorbehalten, über die wir hier nicht diskutieren. Es heißt ganz klar: „Im Rahmen mittelalterlicher Vorstellungen handelt es sich um die Zubilligung der Rittermäßigkeit.“ Weiter: „Wohl jedoch ist mit dem Lehenartikel das Kriterium der Rittermäßigkeit gegeben.“ Zitat Frank S. 11: „Hier ist das Kriterium der Rittermäßigkeit gegeben. Das heißt also, dass der Beliehene berechtigt wurde solche Lehen zu tragen, deren Besitz an die Ritterbürtigkeit gebunden war. Diese wiederum setzte die Abstammung von vier adeligen Großeltern voraus (Vierahnenprobe). Dem Beliehenen wurden damit also adelige Qualitäten zuerkannt, obwohl er de facto nicht adelig war. In vielen Fällen erfolgte die Verleihung des Lehensartikels zugleich mit jener der Helmkrone und auch der Öffnung des Helmes (Spangenhelm), was in der späteren Heraldik den Adelswappen zukam. Tatsächlich wurden solche Wappen mit Lehensartikel (und Krone) in den meisten Ahnenproben in der obersten Reihe als vollwertig toleriert.“ Notabene: Es gibt kein kodifiziertes Wappenrecht. Damit auch keine Wappenfähigkeit, wie Hauptmann meinte. Hauptmann ist in der Heraldik als Historische Grundwissenschaft übrigens widerlegt und daher out of interest. Gruß -- Hector et Achilleus (Diskussion) 23:06, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Der Lehenartikel, auch articulo feudali genannt

[Quelltext bearbeiten]

Ein Substantiv im Nominativ, erläutert im Ablativ? --Malabon (Diskussion) 22:01, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Erledigt. Gruß, --LEODAVID 23:44, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten