Diskussion:Lehrrettungswache

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 88.79.67.102 in Abschnitt Beachte bitte länderspezifische Punkte!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo,

meines Wissens muss eine Lehrrettungswache zwar mindestens 800 Einsätze pro Jahr "ableisten", um eine anerkannte Lehrrettungswache zu sein. Lediglich bei der Anzahl der Notfalleinsätze, die der Auszubildende im Rahmen seiner 1600 Stündigen Tätigkeit dort ableistet, war mir mit 120 bekannt. Soweit ich weiss, gelten die 400 Notfalleinsätze nur für Auszubildende, die den Ergänzungslehrgang vom RS zum RA machen und schon 1600 Stunden als RS gefahren sind und so ihre 400 Fahrten haben. Nach erfolgreichem Lehrgang sollen dann noch 320 Stunden geleistet werden, da nur 1280 geleistete Stunden anerkannt würden. Ich bitte um Stellungnahme.

Beachte bitte länderspezifische Punkte!

[Quelltext bearbeiten]

Die einzige Definition, wie viele Stunden auf einer Lehrrettungswache zu verbringen sind, liefert das RettAssG selbst. Und hier gibt es nur einige wesentliche Punkte:

- Nach dem Staatsexamen sind 1600 Stunden abzuleisten. - Falls der Kollege nach § 4 RettAssG ausgebildet wurde, muss er dafür auf eine Lehrrettungswache. - Wer schon RS war, kann sich die praktische Arbeit im Rahmen der Gleichwertigkeit anrechnen lassen. - Diese Kollegen müssen auch nicht auf eine Lehrrettungswache.

Dabei ist die Anzahl der Notfalleinsätze nicht definiert. Auch das Verhältnis KBF zu Notfallrettung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Im Gesetz steht "überwiegend" Notfallrettung, Das wären rein rechnerisch 801 Stunde.

Auch 200 Notfalleinsätze für RS werden meines Wissens nur in Schleswig-Holstein verlangt ("RS 200")

Es wäre also gut, hier nur die reinen bundeseinheitlichen Fakten des RettAssG anzubringen und Eigenarten der Länder entweder tabellarisch aufzuführen oder sie wegzulassen.

Quelle: Rettungsassistentengesetz RettAssG

200 N-Einsätze für RS? In 160 Std.? Ist ja wohl kaum möglich! Laut RettAss Gesetz sind es 20 N-Einsätze! 88.79.67.102 15:39, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten