Diskussion:Leihvertrag
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 77.6.131.222 in Abschnitt Weiterleitung; Fehlschreibung für "Laie"
Kategorie - Sachenrecht (Deutschland)
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie gehört nicht in den rechtsvergleichenden Kategorienzweig. Außerdem gehört der Vertrag wohl eher zum Schuldrecht und nicht zum Sachenrecht.--Daceloh (Diskussion) 22:58, 21. Jul. 2018 (CEST)
Weiterleitung; Fehlschreibung für "Laie"
[Quelltext bearbeiten]"Leihe" wird auf dieses Lemma weitergeleitet. Dabei vermisse ich, daß Leihe eine häufige Fehlschreibung für Laie ist; der unwissende Suchende sollte darauf aufmerksam gemacht werden, sonst verirrt er sich hoffnungslos. --77.6.131.222 06:57, 2. Apr. 2021 (CEST)