Diskussion:Leistung (Rechnungswesen)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von AHert in Abschnitt So schlicht?
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"Abgrenzung der Leistung zu Erträgen"

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Abgesehen davon, dass es eigentlich "Erlöse" anstatt "Erträge" heißen müsste, halte ich die Abgrenzung für Schmarrn. Der Satz "[...] Leistungen, die keine Erträge sind: Sogenannte kalkulatorische Erträge [...]" sagt eigentlich schon alles. Leistung ist ein veralteter Begriff für Erlös, der heute nicht mehr in diesem Kontext verwendet wird, damit keine Verwechslung mit der "betrieblichen Leistung" (i.e. Produkte, Dienstleistungen) entsteht. Daher sollte das Lemma auch umbenannt werden.--Kompakt 19:09, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Deine Äußerung ist eher Schmarrn als die Abgrenzung (sorry). Es gibt in betriebswirtschaftlicher Sicht einen Unterschied zwischen Erträgen und Leistungen.
Leistungen sind betrieblich bedingte und bewertete Zuwächse an Gütern / Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum.
Ein Ertrag hingegen ist jeder bewertete Zuwachs an Gütern / Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum. --80.143.120.183 19:14, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Ich kann mich der Meinung des Vorredners nur aschließen. Der Begriff "Leistung" ist definitiv veraltet. Richtiger ist "Erlös".

Befasst euch mal mit Abgrenzungsrechnung zwischen externem und internem Rechnungswesen!


Nur weil jemand einen Begriff nicht kennt, ist der Begriff noch lange nicht veraltet. Auch wenn jemand etwas mehr weiss oder meint, mehr zu wissen, gibt ihm das noch lange nicht das Recht sich über den anderen zu stellen. Solches Gebaren wirkt arrogant und ist für ein freiwilliges Gemeinschaftwerk wie Wikipedia nicht förderlich. Leistung und Ertrag/Erlös haben viel Gemeinsames sind aber auch verschieden. Leistung kann nicht nur mit einem finanziellen Wert ausgedrückt, sondern zum Beispiel auch mit einer Stückzahl usw. Dagegen kommen Ertrag/Erlös normalerweise nur als finanzielle Werte vor. Das Rechnungswesen ist keine exakte Wissenschaft sondern eher eine Annäherungsmethode. Deshalb gibt es verschiedene Interpretationsmöglichkeiten und Begriffe und nicht einfach ein richtig oder falsch Paebi 17:38, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Falsche Definition

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Ich halte die hier publizierte Definition für falsch, die besagt, Leistung sei eine Handlung.
Die allermeisten Publikationen und auch Definitionen bezeichnen Leistung dagegen immer als ein Ergebnis, nicht als 'Tätigkeit'.
Zum Beispiel: h t t p://www.wirtschaftslexikon24.net/d/leistung/leistung.htm:
... ist Im wirtschaftlichen Sinne jedes Ergebnis eines zielgerichteten und produktiven Einsatzes von personalen, materiellen und/oder immateriellen Produktionsfaktoren und/oder Faktorkombinationen. ... Auch immaterielle Güter, wie beispielsweise Patente, sind Bestandteil der Leistung.
Auch eine Sportleistung wie etwa 9,8s/100m ist ein 'Ergebnis'.

Der zweite Artikelabsatz bestätigt dies indirekt - durch die Aussage, dass es eines Werteinsatzes bedarf, um die Leistung zu erbringen (svw. 'erstellen'?). Also: Die Handlung (der Werteinsatz) führt zum Ergebnis (der Leistung).

Dass 'Leistung' (im Rechnungswesen*) dann auch noch mit Erlös (allerdings auch im Wirtschaftslexikon; 'Ertrag') gleichgesetzt wird, ist die dritte Interpretationen: Die Handlung, das Ergebnis, der Gegenwert der Ergebnisse.
(*) Rührt dies evtl. daher, dass im RW das Unternehmen grundsätzlich nur monetär betrachtet wird, Produkte also mit ihrem Verkaufs-Gegenwert? Aber was wäre dann mit den Produkten im 'Lagerbestand', zu denen es noch keine Erlöse gibt? Wäre dieser dann keine 'Leistung'?
Was ist also 'Leistung' nun? Ist der Begriff ein Homonym oder unsauber definiert?
--VÖRBY 19:11, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Fortsetzung siehe Benutzer Diskussion:Paebi#Leistung (Rechnungswesen) --VÖRBY 18:52, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nach kurzer Diskussion mit Paebi habe ich den Einleitungssatz geändert auf 'Resultat einer gezielten Handlung'. Ich denke, so ist der Text in sich konsistenter. --VÖRBY 08:55, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Jüngste Änderung

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In der jüngsten Änderung wurde der Bezug zur Produktion entfernt. Einerseits sollte sich der Artiel natürlich entscheiden was er erklären will (Leistung im Sinne des Rechnungswesens oder L. im Sinne der Produktionswirtschaft). Am besten wäre wohl, wenn man auf der BKL noch den Verweis einfügt auf die Produktion und hier vielleicht noch in einem Nebensatz, für den Fall das jemand fälschlicherweise hierherlinkt. Andere Meinungen? --DWI (Diskussion) 19:44, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

So schlicht?

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Die Leistung, die in manchen Branchen zu endlosen Diskussionen führt, lässt sich so einfach nicht abhandeln: Leistung ist das Resultat ... (der Aktivitäten der Mitarbeiter), das zu einem ... Erlös ... führt, ... das im Rechnungswesen betragsmäßig erfasst wird. Der Satz hat doch keinen Inhalt! Beispiel: Die Leute haben geschuftet, können aber mit ihren veralteten Produkten kaum einen Erlös erzielen. Was war da die Leistung? Welchen Wertzuwachs gab es da? Umgekehrt: jemand hat mit Klingeltönen fast ohne Aufwand ein Vermögen verdient (ist schon eine Weile her). Was bitte war da die Leistung? Wie kann ich mir einbilden, die Leistung betragsmäßig zu erfassen, wenn ich sie nur anhand der (späteren) Erlöse im Nachhinein bewerten kann? Dann kann ich doch gleich sagen, ich habe hohe Kosten, aber nur geringe Erlöse gehabt. Natürlich ist es wichtig zu wissen, wieviele Schrauben zu welchen Kosten produziert wurden, aber wenn ich die mit den erhofften Erlösen bewerte, dann erhalte ich keine Leistung, sondern Luftschlösser. Zu den Sachleistungen gehören Umsatzerlöse: das halte ich für schlichten Unsinn, mit den Leistungen will ich doch erst die Erlöse erzielen. Und was sind denn Umsatzerlöse? Ich kenne nur Erlöse (oder dient der Begriff Umsatzerlöse der Abgrenzung von den Stillhalteerlösen, von denen aber das Kartellamt und die Buchhaltung nichts wissen dürfen?). Zu den Sachleistungen gehören ... Lagerleistungen. Also, je länger meine veralteten Produkte im Lager verstauben, desto höher wird meine Leistung?? Obwohl die Lagerkosten mich bald umbringen??? Durch die Gegenüberstellung von Leistung und Kosten entsteht der interne oder betriebliche Erfolg. Das ist das häufig anzutreffende Wunschdenken. Der Erfolg entsteht erst, wenn die Erlöse in der Kasse klingeln (und die Kosten der nachfolgenden Gewährleistungen-Mängelbeseitigungen-Rückrufe die Erlöse nichtg wieder verdampfen). Wie wird denn die negative Leistung erklärt? Das ist so was ähnliches, wie der negative Überschuss, bei dem die Rechnungswesen- und Steuerleute auch nicht mehr merken, dass das reiner Unsinn ist, aber beweist, dass sie nicht mehr gerade denken können. Sorry, ich bin kein Betriebswirt, aber habe mich lange genug mit den Folgen von Wunschdenken und Luftschlössern im Rechnungswesen herumschlagen müssen. Grüße --AHert (Diskussion) 19:46, 31. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Und was hat dein POV nun mit der verbesserung des Artikels zu tun? --DWI (Diskussion) 21:06, 31. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn sich jemand mit den Argumenten auseinandersetzt, würde er wohl etwas ändern oder streichen. --AHert (Diskussion) 13:31, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Der Erfolg entsteht erst, wenn die Erlöse in der Kasse klingeln - das erzähl mal dem Finanzamt. Das hält schon weit vorher die Hand auf. Es interessiert sich ganz genau dafür, was bei dir zum Jahresende auf Lager liegt, und will es in Form von Bestandsveränderung in deiner Gewinn- und Verlustrechnung sehen, denn es fließt in die Steuerberechnung ein. Da geht es nicht um Luftschlösser, sondern um eine blanke und konkrete Zahl, die unterm Strich steht und die du zahlen musst. Wenn du auf Halde produzierst, weist du beim Verkauf im Folgejahr eine negative Bestandsveränderung aus und minderst so deine Steuerlast. Das nur mal als Beispiel, es gibt viele andere Leute, die sich dafür interessieren, ob sich eine wirtschaftliche Unternehmung lohnt, und die das sich das zu den Stichtagen ausrechnen lassen. Dass die Begriffe teils anders besetzt sind als in der Umgangssprache, ist richtig. Muss man nicht gut finden, sollte man einfach nur kennen, wenn man damit zu tun hat. Gruß --Centipede (Diskussion) 20:59, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Mir geht es darum, dass der Artikel den Eindruck erweckt, die Leistung sei ein eindeutig zu bestimmender Wert. Das FA hat einen großen Magen ... Wenn ich meine Halde mit den tollen Preisen aus dem Vorjahr bewerte, freut sich das FA, verlangt viel Geld und will im nächsten Jahr von den enormen Abschreibungen wegend des rasanten Preisverfalls eigentlich weniger wissen, erst recht nicht, wenn ich mangels erhoffter Verkäufe kaum Erlöse vorweisen kann. Die Leistung war in dem Fall doch kein eindeutiger Wert. Anderer Fall: wenn in einem Großprojekt etwas produziert und dann im Rechnungswesen eine Leistung mit schönen Preisen angesetzt wird, weil man überzeugt ist / glaubt / meint / hofft, dafür einen entsprechenden Zahlungsanspruch zu haben/zu erhalten, dann hat man zwar große Kosten, aber noch nicht einmal Vorräte auf der Halde, und ob es einen Zahlungsanspruch und später sogar einen Erlös gibt oder ob da Luftschösser gebaut wurden, stellt sich heraus. Da wurden zwar auch sachzielorientierte Handlungen vorgenommen, die aber nicht zum Erlös führten, sondern von denen man glaubte (!), dass sie zu einem Erlös führen würden. Ist also die Leistung das Ergebnis von Glauben? Grüße --AHert (Diskussion) 12:18, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Im ersten Fall musst du deine Halde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewerten (§ 253 HGB). Fallen die Preise im Folgejahr, musst du deine Halde entsprechend abschreiben, und die Abschreibungen mindern natürlich deinen Gewinn und somit deine Steuerlast. Im zweiten Fall hast du sehr wohl eine Art Vorräte, die nennen sich "unfertige Leistungen" (noch nicht abgeschlossene Dienstleistungen). Dahinter stehen Aufträge und Verträge, die eine Preiskalkulation und somit eine Bewertung zum Stichtag ermöglichen. Mit Glauben hat das also alles weniger zu tun. Und sogar die Tatsache, dass du trotz all der schönen Instrumente aus dem Lehrbuch keine Garantie auf einen Gewinn hast, wenn der Markt nicht so will wie du, nennt sich meines Wissens nicht "Glauben", sondern "unternehmerisches Risiko". Das ist aber nicht mehr das Thema dieses Artikels. Leistung kannst du errechnen. Gruß --Centipede (Diskussion) 22:54, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hier noch mal für dich, vielleicht hilft es zur Veranschaulichung. Einmal eine normale Bilanz nach dem Handelsgeseetzbucch:

Aktiva Passiva
Anlagevermögen (Betriebsgebäude und Maschinen) 10 Eigenkapital 20
Umlaufvermögen: Fremdkapital (Bankdarlehen) 20
Vorräte (Lagerbestand an noch nicht verkauften Erzeugnissen) 10
unfertige Leistungen (noch nicht abgeschlossenes Planungsprojekt) 10
Bank und Kasse 10
Bilanzsumme 40 Bilanzsumme 40

Und hier eine Bilanz nach deinem System:

Aktiva Passiva
Anlagevermögen (wer weiß ob ich das Haus jemals wieder verkaufen kann und die Maschinen will eh keiner haben) 0 Eigenkapital (Unternehmer befindet sich z.Zt. in Haft) 0
Umlaufvermögen: nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (juhu, das komplette Vermögen innerhalb eines Jahres verjubelt) 40
Vorräte (da liegt zwar was im Lager, das bewerte ich aber erst, wenn ich es verkauft habe) 0 Verlustvortrag (Anteil des Unternehmers am verjubelten Vermögen) -20
unfertige Leistungen (mein Projekt bewerte ich gar nicht erst, sind alles nur Luftschlösser) 0 Fremdkapital (hat die Bank zwar schon abgeschrieben, aber wer weiß, vielleicht kann der Insolvenzverwalter doch noch was rausholen) 20
Bank und Kasse (vielleicht gibt es nächstes Jahr eine Währungsreform, wer kann das schon wissen) 0
nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40
Bilanzsumme 40 Bilanzsumme 40

Viele Grüße --Centipede (Diskussion) 08:04, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Dank für die Erläuterungen und Bilanzen; besonders die zweite hat mir viel Spaß gemacht. Es wäre sicher hilfreich, wenn einige deiner klaren Sätze in der oder ähnlicher Form auch im Artikel auftauchten. Aber zu den Beispielen: Ich bewerte meine Produkte mit den hohen Herstellungskosten. Zuzüglich Lagerkosten etc. ergibt das die Leistung. Im Folgejahr muss ich radikal abschreiben (und müsste die weiteren Lagerkosten eigentlich als wertmindernd abschreiben?), was dann eine negative Leistung ergibt. Da habe ich mich oft gefragt, was diese Zickzackkurven auf den Leistungsblättern eigentlich sollen? Wenn ich mir die im Vorjahr wie im Folgejahr hohen Kosten und die sich dem Boden nähernde Kurve der Erlöse ansehe, weiß ich doch, wo ich bin. Mein Satz über den Glauben dreht sich eher um die unfertigen Leistungen, bei denen die prämienbewussten Leitenden ganz fest überzeugt sind, einen glasklaren vertraglichen Rechtsanspruch auf die Vergütung zu haben und eine entsprechend hohe Leistung melden, nur dass anschließend der Auftraggeber da mal wieder diametral anderer Ansicht ist. Da steigen die Kosten erwartungsgemäß an, werden aber erfreulicherweise von dem viel stärker steigendenden Wert der unfertigen Leistung abgedeckt. Bis der AG dann nach Monaten der Verhandlungen endgültig klarmacht, dass er nichts zahlt. Zu was diente da die ganze Leistungsermittlung, deren Kurve plötzlich senkrecht in den Boden geht ? - Unabhängig davon verstehe ich immer noch nicht: Zu den Sachleistungen gehören Umsatzerlöse. Muss das nicht gestrichen werden? Viele Grüße --AHert (Diskussion) 16:40, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Fall 1): Du produzierst und verkaufst im gleichen Jahr.
Kosten:
  Material, Personal, etc pp.           -30
Leistungen:
  Umsatzerlöse                           50
--------------------------------------------
Gewinn:                                  20
Soweit klar? Dann Fall 2): du produzierst in einem Jahr und verkaufst im Folgejahr.
Kosten im Produktionsjahr:
  Material, Personal, etc pp., wie oben -30
Leistungen im Produktionsjahr:
 Lagerleistungen
 (die fertigen Produkte in deinem Lager) 30
---------------------------------------------
Gewinn im Produktionsjahr:                0
Kosten im Folgejahr:
 nur noch Lagerkosten                    
 (z.B. Gabelstaplermiete)               -10 
Leistungen im Folgejahr:
 Lagerentnahme                         
 (das ist deine "negative Leistung")    -30
 Umsatzerlös                             50
---------------------------------------------
Gewinn im Folgejahr:                     10
Wenn die Preise gleich bleiben, mindert sich dein Gewinn insgesamt gesehen nur um die zusätzlichen Lagerkosten. Die sind aber idR ja anteilig nicht so hoch wie in dem Beispiel - kommt natürlich auf das Produkt an. Warum Leute trotz der zusätzlichen Kosten auf Vorrat produzieren, kann viele Gründe haben, z.B. weil sie immer lieferfähig sein wollen, Maschinenauslastung, etc.
Nun sagst du, die Preise fallen. Nun, fallen deine Umsatzerlöse unter deine Gesamtkosten (bezogen auf den Gesamtzeitraum), dann hast du am Ende einen keinen Gewinn, sondern einen Verlust. Viele verkaufen dann trotzdem. Weil sie nicht mehr damit rechnen, dass die Preise wieder steigen, und den Verlust möglichst klein halten wollen. Manche hoffen darauf, dass die Kunden neben dem ultrabilligen Shampoo auch die überteuerte Creme der gleichen Marke kaufen, so dass die Produktpalette insgesamt einen Gewinn abwirft, auch wenn einzelne Produkte Verlust machen. Gibt auch viele Gründe. Jedenfalls, wenn du insgesamt gesehen über längere Zeit Verlust machst, bist du irgendwann pleite. Das siehst du in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, was da unterm Strich steht, das zählt.
Warum eure unfertigen Leistungen den Verträgen nicht entsprechen, weiß ich natürlich nicht und will da auch nicht spekulieren, aber auch da gilt das gleiche: Was in der Gewinn- und Verlustrechnung unterm Strich steht, das zählt, und wenn einer der beiden Partner den Vertrag nicht einhält (entweder die vereinbarte Leistung nicht bringt oder die vereinbarte Vergütung verweigert), ist das ein Fall für das Gericht.
Zu den Sachleistungen gehören Umsatzerlöse: Warum Umsatzerlöse zu den Leistungen zählen, geht hoffentlich aus den obigen Tabellen hervor. Im Dienstleistungsbetrieb gehören natürlich die Dienstleistungen dazu. Vielleicht komm ich noch mal dazu, den Artikel zu überarbeiten, dazu müsste ich mir aber neuere Literatur besorgen als den alten Schmolke/Deitermann aus meiner Ausbildung.
Viele Grüße --Centipede (Diskussion) 17:08, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
So richtig habe ich diese Leistung und den Sinn ihrer mühsamen Ermittlung nie verstanden. In den Vorschriften über Bilanz/GuV kommt der Begriff in diesem Sinn ja gar nicht vor. Bei dem vorstehenden Fall 1) verstehe ich nur, dass ich meine Leistung, das Ergebnis meiner Aktivität, mit den Umsatzerlösen bewertet habe. Aber deshalb gehören die Umsatzerlöse, die Zahlungen Dritter, doch nicht zu meiner Leistung? Und wieso ist meine Leistung in Fall 2) gleich den Kosten? Ok, ich muss die Erzeugnisse mit den Herstellungskosten bewerten. Aber in rosigen Zeiten ist meine Leistung, bewertet mit dem Marktpreis, doch höher? Umgekehrt müsste ich in der Erkenntnis, dass ich kaum verkäufliche Ladenhüter produziert habe, doch sofort die Vorräte an (un)fertigen Erzeugnissen abwerten, um mir ein Bild über meine Lage zu machen (auch wenn das vielleicht den (steuerlichen) Bilanzierungsvorschriften nicht entspricht)? Mein Beispiel mit den unfertigen Leistungen stammt aus dem Anlagenbau/der Bauwirtschaft, die ja, anders als ein Zirkus, nicht nur ständig an einem neuen Ort, sondern auch jedesmal mit einem neuen Programm auftritt. Da muss ich meine intern zu berichtende monatliche Leistung mit den (miserablen) Vertragspreisen ansetzen, auch wenn meine Kosten deutlich höher waren. Aber mit den zusätzlichen Leistungen/Änderungen etc. etc. muss ich auf einen grünen Zweig kommen und deshalb mit dem Auftraggeber gute Preise (für die längst erbrachten Leistungen) verhandeln. Weil ich eine schöne Jahresprämie haben will, bin ich mir ganz sicher, dass der AG meine Vorschläge akzeptiert und kann dann auch die entsprechende Leistung melden. Umso größer ist das Erstaunen der Geschäftsleitung, wenn sie (möglichst erst nach der Zahlung der Jahresprämie) erfährt, dass der AG ganz unverständlicherweise Zahlungen ablehnt. Das ist keine Frage von dem Vertrag entsprechen, weil die Verträge da mehr als wachsweich sind und oft strittig ist, ob es denn überhaupt eine zusätzliche Leistung/Änderung ist. Ein Fall für das Gericht mag es sein, aber da gibt es nach ein paar Jahren einen 50/50 Vergleich. Im Ergebnis sollte ich mich an die Diskussionen über die Leistung erinnern, die ich erlebt und nicht verstanden habe, und mich als Nicht-Betriebswirt möglichst nicht einmischen. Also weiterhin alles Gute. --AHert (Diskussion) 20:00, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten