Diskussion:Leistungszeit

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 91.32.101.51
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In §271 II BGB steht doch ausdrücklich, dass der Gläubiger zwar nicht eher fordern darf, dass der Schuldner jedoch sehr wohl eher bewirken kann.

Der Artikel hat also einen Fehler, oder?!

S. Horster (nicht signierter Beitrag von 91.32.101.51 (Diskussion | Beiträge) 19:48, 6. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten