Diskussion:Leo Reichsgraf von Lüttichau
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mondrian v. Lüttichau in Abschnitt Und weiter
Und weiter
[Quelltext bearbeiten]Wie ging es nach 1950 weiter? Wieso sind die beiden in Möckmühl begraben? -- Rosenzweig δ 14:46, 23. Mai 2012 (CEST)
- Ich kann für dieses Lemma eigentlich keine enzyklopädische Relevanz finden. Außerdem ist das mit dem Reichsgraf so'ne Sache. Wie alle heutigen "Grafen von Lüttichau" ist er ein Nachkomme von Christian Friedrich Tönne v. L., der 1791 in den "Reichsgrafenstand" erhoben wurde. Aber es war spätestens seit der Weimarer Republik wohl nicht mehr üblich, diesen Titel zu führen; es hieß dann nur noch Graf. Jedenfalls erinnere ich mich an eine entsprechende Erläuterung meines Vaters (als Autor der als Quelle genannten Familiengeschichte). --Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 22:45, 14. Jul. 2012 (CEST)
- Nochmal zum Thema Reichsgraf - aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel: "Die Bezeichnung Reichsgraf ist zumeist erst im 19. Jahrhundert aufgekommen, vor dem Hintergrund einer romantischen Sehnsucht nach der untergegangenen Reichseinheit, und stellte keinen offiziell zu führenden Titel dar, sondern diente lediglich – einordnend und beschreibend – der Unterscheidung von solchen Grafenerhebungen, die nicht durch den römisch-deutschen Kaiser zu Zeiten des Alten Reichs erfolgt waren. Von den Heroldsämtern wurde die Führung des (so nicht existenten) Titels „Reichsgraf“ untersagt, auch der Deutsche Adelsrechtsausschuß widerspricht der zumeist gutgläubigen, jedoch traditionswidrigen Führung dieses niemals offiziell verliehenen Titels, der auch als Teil des Familiennamens kaum je Eingang in die Pässe gefunden haben dürfte. Das Deutsche Adelsblatt lässt daher grundsätzlich das Reichs- in allen Familienanzeigen heraus."--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 11:24, 1. Mai 2016 (CEST)
- Ich kann für dieses Lemma eigentlich keine enzyklopädische Relevanz finden. Außerdem ist das mit dem Reichsgraf so'ne Sache. Wie alle heutigen "Grafen von Lüttichau" ist er ein Nachkomme von Christian Friedrich Tönne v. L., der 1791 in den "Reichsgrafenstand" erhoben wurde. Aber es war spätestens seit der Weimarer Republik wohl nicht mehr üblich, diesen Titel zu führen; es hieß dann nur noch Graf. Jedenfalls erinnere ich mich an eine entsprechende Erläuterung meines Vaters (als Autor der als Quelle genannten Familiengeschichte). --Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 22:45, 14. Jul. 2012 (CEST)