Diskussion:Leonid Abramowitsch Anulow
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mfgsu in Abschnitt § 436?
§ 436?
[Quelltext bearbeiten]Leonid Abramowitsch Anulow wurde gem. Artikel, nach § 436 verurteilt. Aber welches Gesetz? Sowjetisches Baugesetzbuch? Sowjetische Kleingartenordnung? Was besagt dieser Paragraf? (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.38 (Diskussion) 14:16, 24. Aug. 2020 (CEST))
- Keine Grund, *dumm* zu fragen. Zu Haft verurteilt, also vermutlich Strafgesetzbuch. Im russischen Artikel steht allerdings nicht "436", sondern "43b" (russisch 43б). Den gab es aber offenbar nicht (im § 43 geht es überhaupt um etwas anderes). Um die Möglichkeit der Verurteilung zu "Arbeitslager in abgelegenen Gebieten" (sprich: "Sibirien") geht es dagegen in § 20 (b). Unklar, ob der gemeint ist, und woher die 43 eigentlich stammt. Könnte man auch ganz löschen. --AMGA (d) 18:59, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Der Artikel stammt ursprünglich aus WP.ru und wurde übersetzt. Stand 29. Februar 2020 ist in WP.ru noch immer vom Paragraphen «43б» die Rede. § 436 ist offensichtlich falsch. Richtige deutsche Schreibweise wäre wie Amga oben sagt. Obwohl mir der Papagraph nicht bekannt ist, würde ich es erstmal nicht löschen, sondern nur korrigieren. Analog dem Artikel 58. Also "43b". --Mfgsu (Diskussion) 01:18, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ja. (Ich meinte, woher die 43b in der russischen WP stammt. Da ist zwar eine Quelle angegeben, aber offline.) --AMGA (d) 08:25, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Vergleiche dazu Text des Strafgesetzbuches der RSFSR. Abgerufen am 4. März 2018 (russisch). Dort taucht er im Abschnitt „Раздел четвертый“ auf. Was der Zusatz „b“ bedeutete, dafür habe ich keine Erklärung. Wahrscheinlich ist aber, dass der „43er“ wie der „58er“ später nach 1934 ergänzt, das heißt verschärft wurde. Wenn es den Zusatz „b“ gab, muss es auch logischerweise einen Zusatz „a“ gegeben haben. Oder noch mehr wie beim Artikel 58.1. Jedenfalls ist die Existenz des § 43 nicht aus der Luft gegriffen und mit der russischen PDF-Quelle hinreichend belegt. --Mfgsu (Diskussion) 03:48, 28. Aug. 2020 (CEST)
- Den Link kenne ich, bzw. vielmehr habe ich für meine Aussage oben genau da nachgeschaut. Das ist das StGB von 1926 (gültig ab 1.1.1927) mit allen Änderungen bis 1956. Und wie gesagt, in Art. 43 geht es um etwas völlig anderes. (Etwa "Eine Verwarnung wird vom Gericht nur im Falle eines Freispruchs angewendet, wenn das Gericht feststellt, dass das Verhalten der freigesprochenen Person Anlass zur Sorge gibt, dass sie in Zukunft eine Straftat begeht." Krass.) Kein b bis 1956, und selbst dann wäre schwer denkbar, wie ein Art. zu Freispruch/Verwarnung in Richtung "Verurteilung zu 15 Jahren Arbeitslager" ergänzt werden könnte. Wie gesagt, darum geht es in (mehreren) völlig anderen Artikeln (zB 20 b). Zudem ist hier auch nur die Strafe, also das *Ergebnis* der Verurteilung angegeben, nicht aber die *Begründung*. Passen würde ja aufgrund seiner früheren Tätigkeit 586 (da wäre die "falsche" 6!), Spionage. Worauf laut Art. 28 über 10 bis max. 25 Jahre Freiheitsentzug (Freiheitsentzug ab 3 Jahren immer in Lagern) oder Todesstrafe steht - passt. Aber das ist bei der Quellenlage (auch im russischen Artikel) Spekulation. --AMGA (d) 08:01, 28. Aug. 2020 (CEST)
- PS Aha, ich habe eine Spur: in В. М. Лурье: ГРУ: дела и люди (2002) steht, dass er im Juli 1937 "gemäß Artikel 43 b" aus der Armee entlassen wurde. Dann wäre das kein Artikel des StGB (sondern wovon?) und hätte mit der späteren (April 1938) Verurteilung gar nichts (bzw. nur indirekt) zu tun. Gut möglich, dass hier einfach zwei Fakten vermischt wurden. --AMGA (d) 08:16, 28. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe zwar deiner Spur folgend nicht den entsprechenden Hinweis finden können, gebe dir aber Recht, dass von den fraglichen Artikeln des Strafgesetzbuches keiner so recht zum Text passt. Einzig § 58.6 (Spionage) wäre halbwegs passend. Der hatte allerdings keinen Zusatz „b“. Damit ist dieser mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Solch grobe Schreibfehler bzw. Verwechslungen sind mir auch bisher in WP.ru nicht begegnet. Meiner Mng ist die Bezeichnung als Artikel „43b“ richtig. Fragt sich nur, auf welche Rechtsgrundlage er sich bezieht. Könnte es nicht das Militärstrafrecht sein? Schließlich waren besagte Personen auch Offiziere der Roten Armee. Unter Militärgericht#Sowjetunion steht nur was über die Zeit nach 1945, aber Militärtribunale hat es schon zu Zeiten des Großen Terrors und schon früher gegeben. Bekanntlich wurde fast die gesamte Führungsspitze der Roten Armee von Militärtribunalen zur „Höchststrafe“ veruteilt. Niedere Offiziersränge unterlagen meines Wissens auch nicht der zivilen Gerichtsbarkeit. Insofern wäre es ungewöhnlich, wenn ein Major den gewöhnlichen „58er“ abgefasst hätte. Zumal als „Kundschafter“ und „Geheimnisträger“. Zum Militärstrafrecht der Sowjetunion kann ich leider nichts beitragen. Es gibt dazu bisher, soweit ich das Thema überblicke, keine verwertbaren Aussagen und Quellen. --Mfgsu (Diskussion) 03:20, 30. Aug. 2020 (CEST)