Diskussion:Lette-Verein
Ausbildungsbezeichnungen und Angabe zum Schulprogramm entsprechend dem derzeitigen Ausbildungsangebot aktualisiert. Quelle Infomaterial des Lette-Vereins. JH (nicht signierter Beitrag von 91.61.74.200 (Diskussion) 19:51, 5. Mai 2014 (CEST))
Daten und Fakten zur Geschichte, Literaturangaben und Persönlichkeiten ergänzt. Link entfernt, da nicht mehr funktionsfähig. (nicht signierter Beitrag von 84.189.84.65 (Diskussion | Beiträge) 00:32, 27. Mär. 2010 (CET))
Folgender Titel der Literaturangabe ist nicht verständlich: Hirsch, Jenny: Geschichte der fünfundzwanzigjährigen Wirksamkeit (1866 bis 1891) des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich stehenden Lette-Vereins zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts. - Berlin 1891^. Wer ist "Königin Friedrich"? --LeaCaloni 11:01, 19. Jun. 2011 (CEST)
Die Titelangabe ist exakt und entspricht dem bibliothekarischen Regelwerk. Königin Friedrich ist die Ehegattin des Königs Friedrich. So waren im 19. Jh. die standesgemäßen Personenbezeichnungen. JH (nicht signierter Beitrag von 91.61.74.200 (Diskussion) 19:51, 5. Mai 2014 (CEST))
Modellprojekt "Eigenverantwortliche Schule" in Berlin lt. Auskunft Hauptstadtportal seit 2007 beendet http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/eigenverantwortliche_schule/
-- 85.178.136.193 18:14, 23. Jan. 2012 (CET)
Lette als Arbeitgeber
[Quelltext bearbeiten]Es wird immer wieder die "Frau" in die mitte gestellt. Ich finde es heuchlerisch, denn man darf ihn nicht mit heutigrn Verhältnissen messen. Warum wollte Lette oder Schulz-Hencke diesen Verein? Zur Gründung 1866, lag nicht der Gedanke der Gleichberechtigung zu Grunde. Es war ein wirtschaftlicher, und noch heute beschmieren sich die Frauen, des Vereins damit, dass sie Vorreiterinnen waren. Dummerweise ist es heute noch so, es geht nicht um Gleichberechtigung, sonder um Bevorzugung. Zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen, aber anders als im Land Berlin, gibt es bei uns eine Frauenbeaufragte, nicht eine Gleichstellungsbeauftragte. (nicht signierter Beitrag von 2.202.119.92 (Diskussion) 13:17, 24. Jan. 2015 (CET))
Ein lexikalischer Artikel hat die historischen Fakten und den gegenwärtigen Stand kurz und klar darzustellen. Die Situation der gegenwärtigen Beschäftigten ist m.E. nicht gegenstand eines Lexikonartikels. Laut Angabe auf der Homepage der Einrichtung gibt es dort eine Frauenvertreterin, was im Einklang mit dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz ist. Diesem gesetz zufolge haben die Ein richtungen des öffentlichen Dienstes gewählte Frauenvertreterinnen, die für die beschäftigten in Frauen- und Familienangelegenheiten zuständig sind und die Bezirksämter haben bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die für die Bürger und Bürgerinnen in der Kommune zuständig sind.