Diskussion:Lex Poetelia Papiria de nexis
Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Kpisimon in Abschnitt Es verbot Schuldnern förmlicher Darlehensgeschäfte des Zwölftafelrechts, die mutua, sich beim Gläubiger des Geschäfts in private Schuldhaft, das nexum, zu begeben
Es verbot Schuldnern förmlicher Darlehensgeschäfte des Zwölftafelrechts, die mutua, sich beim Gläubiger des Geschäfts in private Schuldhaft, das nexum, zu begeben
[Quelltext bearbeiten]Hallo Stephan, vielleicht steh ich ja auf dem Schlauch, aber "die mutua" bezieht sich doch auf die "Darlehensgeschäfte", oder? Die wiederum stehen im Genitiv Plural, also muss es doch "der mutua" heißen, oder bin ich auf einem völlig falschen Dampfer? Weihnachtliche Grüße und beste Wünsche von --Kpisimon (Diskussion) 16:17, 26. Dez. 2024 (CET)
- Lieber Kpisimon, leide heute schon den ganzen Tag an Sprachschwächen. Ich setze die lateinischen Begriffe ohne Artikel jetzt einfach hinter die deutschen Übersetzungen. So hatte ich das in meiner angespannten Überlegung eigentlich vorhin schon vor. Vielen Dank, wie so sehr oft, für Dein Aufpassen. Und viele liebe Grüße zur Restweihnacht zurück. --Stephan Klage (Diskussion) 17:41, 26. Dez. 2024 (CET)
- Danke, so gefällts mir auch deutlich besser. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 19:08, 26. Dez. 2024 (CET)