Diskussion:Lex Rhodia de iactu
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Malabon in Abschnitt Formulierungen
Formulierungen
[Quelltext bearbeiten]Ich halte das Wort „verhältnismäßig“ im Einleitungssatz für überflüssig, ja missverständlich. Schon die Stellung unmittelbar nach dem Relativpronomen stört; außerdem kann das Wort auch als Adverb angesehen werden. Was damit ausgesagt werden soll, erschließt sich an dieser Stelle dem nicht kundigen Leser nicht; es wird erst im Folgenden erläutert. Vorschlag: Das Wort streichen.
„Anteilmäßig“ und „proportional“ sind nicht selbsterklärend und sollten präzisiert werden. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:24, 17. Jul. 2017 (CEST)
- „Verhältnismäßig“ war der Ausgleich wohl geplant; der saldierte Schaden wurde anteilmäßig auf alle vom Verlust betroffenen Eigner verteilt. Etwas überarbeitet, um die Rechtsstruktur zu verdeutlichen.--Stephan Klage (Diskussion) 08:59, 19. Jul. 2017 (CEST)
- Okay, danke. --Malabon (Diskussion) 22:36, 19. Jul. 2017 (CEST)