Diskussion:Licht-Test
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 85.22.23.19 in Abschnitt Regelung in der StVZO?
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.deutsche-verkehrswacht.de/home/projekte-und-aktionen/kfz-beleuchtungsaktion.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 15:14, 7. Feb. 2016 (CET)
Regelung in der StVZO?
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Artikel: „Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt vor, was im Rahmen des Licht-Tests zu überprüfen ist.“ Leider habe ich in der Gesamtausgabe der StVZO (s. zum Beispiel https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf bzw. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html) nicht einmal den Begriff „Licht-Test“ gefunden. Auf der Website des BMVI ist der Begriff ebenfalls nicht zu finden. Wo wird der Licht-Test denn aktuell geregelt? Gruß --85.22.23.19 20:09, 8. Sep. 2020 (CEST)