Diskussion:Liebigstraße 22 und 24 (Heilbronn)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Rosenzweig in Abschnitt "höheren Angestellten"
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Fragen an den Text

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Unten ist unter Kategorisierung "Heimatschutzstil" angegeben. Dem architekturhistorisch interessierten Laien stellt sich da die Frage, ob das Gebäude ein typischer Vertreter dieses Stils ist, oder wie der Stil des Gebäudes im Rahmen des Stils - der ja bis 1945 recht gebräuchlich war - zu bewerten ist. Dann könnte z.B. ein Satz dazu "Gebäude XY wegen YX architektonischer Merkmale typischer Vertreter der frühen Phase des Heimatschutzstils" ... so in der Art vielleicht. Wer sich mit Architektur befasst, dem wird eventuell der Link am Ende der Seite schon genügen, der braucht da vielleicht gar nicht mehr nachzusehen, allein: der Laie würde sich vielleicht über so eine Anmerkung freuen. Ich kann das nicht leisten, da das überhaupt nicht mein Themengebiet ist, aber wer das kann: bittesehr! LagondaDK 20:58, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten

"höheren Angestellten"

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Bei dem Begriff "höheren Angestellten" liegt eine Begriffsverwechslung vor, denn dieser Begriff stammt aus der Beamtenhierarchie. Siehe Höherer Dienst, ansonsten werden die leitenden Angestellten, auch ohne wikilink, früher und heute als leitende Angestellte bezeichnet!--Reinhardhauke 08:47, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Leitende Angestellte ist ein rechtlich fest definierter Begriff für eine in der Regel sehr kleine Gruppe von Mitarbeitern, s. Artikel. Ob diese Gruppe gemeint ist, wenn in der Denkmaltopographie von den höheren Angestellten die Rede ist, oder ob es um irgendwelche rechtlich nicht genau definierten höhergestellten Angestellten geht, ist fraglich. Ohne jeglichen diesbezüglichen Erkenntnisse nur deswegen, weil man hier eine „Begriffsverwechslung“ vermutet, den Artikel einfach abzuändern, ist eine nicht zulässige Verfälschung. -- Rosenzweig δ 12:33, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Neben dem arbeitsrechtlichen Begriff des "leitenden Angestellten" (s. WP), der hier garnicht gemeint ist, gibt es einen allgemeinsprachlichen Begriff des leitenden Angestellten, den nahezu jeder sofort versteht. Im Gegensatz dazu gibt es den "höheren Angestellten" weder im Arbeitsrecht noch in der Umgangssprache! Wo also ist die "Verfälschung"?--Reinhardhauke 12:44, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Einen „allgemeinsprachlichen Begriff des leitenden Angestellten“ kennt unser Artikel Leitender Angestellter (den du verlinkt hast) nicht. Wenn manche diesen Begriff verwenden und damit nicht diese rechtlich genau definierte Gruppe meinen, sind sie ungenau, was in der Umgangssprache normal ist, nicht aber in einer Enzyklopädie. Wenn du den Begriff in einen Enzyklopädie-Artikel einfügst und sogar noch verlinkst, implizierst du, es gehe um eben diese genau definierte Gruppe. Ob das der Fall ist, wissen wir nicht, daher sollten wir es auch nicht behaupten. Wer es dennoch tut, verfälscht die Aussage des Artikels. -- Rosenzweig δ 13:00, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten