Diskussion:Lieferung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Kinetics in Abschnitt Lieferbedingungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lieferungsverzug

[Quelltext bearbeiten]

Es heißt Lieferverzug. es sollte ein extra artikel erstellt werden zu diesem thema, da es für den schuldnerverzug auch einen extra artikel gibt.

text z.b. wie hier: Lieferverzug

Lieferverzug = Nicht–rechtzeitig–Lieferung

Vorraussetzungen:

1. Lieferung muss fällig sein, das bedeutet: der Lieferer hat nicht rechtzeitig geliefert. 2. Er ist allerdings nur im Verzug, wenn keine höhere Gewalt aufgetreten ist (wie z. B. Sturmschaden, Feuer, Überschwemmung, nicht verschuldeter Unfall)

Pflichten des Käufers:

Mahnung mit Nachfrist 1. wenn die Lieferung kalendermäßig unbestimmt ist.(Das sind Angaben wie z. B. ab Anfang Juni; frühestens Sommer; Lieferung sofort) 2. Lieferung muss nach der Fälligkeit angemahnt und aufgefordert werden, die außenstehende Lieferung mit einer angemessenen Nachfrist nachzuliefern. (angemessen bedeutet, dass es demjenigen möglich ist, die Leistung während einer gewissen Zeit zu erbringen)

Ohne Mahnung, aber mit Nachfrist 1. wenn der Lieferungstermin kalendermäßig bestimmt ist. (Das sind Angaben wie z. B. bis spätestens 6.Juni;am 21.10; 30 Tage ab Rechnungsdatum; bis Ende März;...im Mai; Mitte März)

Ohne Mahung und ohne Nachfrist 1. eine Nachfrist ist nicht notwendig, wenn es sich um einen Fix- oder Terminkauf handelt 2. oder wenn der Lieferer sich selbst in Verzug setzt (Selbstinverzugnahme)

Rechte des Käufers:

Ohne Nachfristsetzung 1. der Käufer kann auf die Lieferung bestehen 2. er kann auf die Lieferung bestehen und Schadensersatz aufgrund verspäteter Lieferung verlangen

Nach Ablauf einer Nachfrist mit Mahnung 1. er kann die Lieferung noch immer verlangen 2. oder vom Vertrag zurücktreten 3. er kann die Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen 4. eine eventuelle Differenz für eine Ersatzlieferung eines anderen Lieferanten muss der in Verzug geratene Lieferer übernehmen

Der Lieferer hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten, auch für den Zufall.


Quelle: http://www.lexikon48.de/6/97/wirtschaftslehre/lieferverzug.html


Lieferbedingungen

[Quelltext bearbeiten]

hierzu gibt es schon einen artikel, er nennt sich Incoterms. schau hier http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms vielleicht kann man das verknüpfen

Wenn die Lieferbedinungen durch den Verkäufer nicht offensichtlich dargelegt werden, muss die Ware dem Kunden mit allen Konsequenzen verfühgbar gemacht werden. Das heist bei Verbrauchern: Lieferung in die Wohnung ggf. mit Aufbau. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland DE-Kehl July 2014 http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/die-neuen-verbraucherrechte/onlinehandel/rund-um-die-bestellung/?type=270 --Kinetics (Diskussion) 12:28, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Effektive Lieferung

[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel sollte auch auf den Begriff der effektiven Lieferung eingegangen werden. Damit ist die Auslieferung von Aktien nach einem Kauf gemeint. --Julius-m 09:26, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten