Diskussion:Linux-Klausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von SiriusB in Abschnitt Allgemeinerer Name?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"einfaches" Nutzungsrecht

[Quelltext bearbeiten]

"soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt"

Mir ist nicht klar, was hier mit dem "einfachem" Nutzungsrecht gemeint ist.

Geht es vielleicht um Nutzungsrechte, die zu "einfach" für Verträge sind? wie z.B. CC-Lizenzen, die lediglich festlegen, was mit dem Werk gemacht werden darf, aber keine Gegenleistungen, außer höchstens der Neupublikation unter gleicher Lizenz stellt? ... Die also lediglich ein "Du darst X unter Y Bedingungen" ausdrücken und nicht ein "du darfst x wenn du dafür y leistest". --BiGBeN87 01:18, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
M.E. nicht. So, wie ich das verstehe, ist es anders: Ein "einfaches" Nutzungsrecht erlaubt dem berechtigten Nutzer die Nutzung, der Urheber kann aber auch anderen Nutzern, ggf. unter anderen Lizenzbestimmungen, ebf. ein solches Recht einräumen. Gegenteil wäre ein ausschließliches Nutzungsrecht, das nur dem einen Nutzer eingeräumt wird. 62.206.52.181 14:27, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ein einfaches Nutzungsrecht ist in der Tat das Gegenteil von einem ausschließlichen Nutzungsrecht. Wer letzteres hat darf ein Werk (z.B. als Verwerter auch gegen den Willen des Autors) exklusiv nutzen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:32, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Aber nur wenn der Autor auch der Nutzer ist und eine gespaltene Persönlichkeit hat denn der Autor kann nur einfache Nutzungsrechte abtreten, vielleicht noch ausschliessende aber niemals den Autor ausschiessende, den seine Interessen wird er nicht los. Zb. wenn er die Verwendung als unmoralisch erachten würde. --Mot2 00:14, 21. Okt. 2007 (CEST)----Beantworten

Allgemeinerer Name?

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist sehr auf Software ausgerichtet und selbst der Artikelname "Linux-Klausel" schränkt es nochmal ein - dabei gibt es noch mehr Gründe für ein einfaches unentgeltliches Nutzungsrecht, auch abseits von OpenContent / Wikipedia. Ein Beispiel fand ich gerade in der Lizenzbeschreibung von Pressematerial beim TÜV SÜD: http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/presse/bilddatenbank

Die Bildrechte der angezeigten Bilder liegen bei der TÜV SÜD Gruppe; alle Fotos können jedoch unter Angabe der Quelle (Foto: TÜV SÜD) kostenfrei verwendet werden.

Dies entspricht exakt den Anforderungen der gezeigten Klausel mit Urheber, unentgeltlich, jedermann, einfaches Nutzungsrecht. (ich bin durch den Querlink von Vorlage:Bild-by hierher gelangt). GuidoD 13:21, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Linux-Klausel" ist einfach der Name, unter dem diese Ausnahmeregelung bekannt geworden ist. Daher macht es auch Sinn, den Artikel danach zu benennen. Sollte es einen anerkannten Fachterminus geben, könnte man natürlich den Artikel umbenennen und eine Weiterleitung setzen. Mir ist aber kein solcher Fachbegriff bekannt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch die Frage, ob es politische Bestrebungen gibt, die Linuxklausel wieder einzuschränken und z.B. auf den Bereich Software, Wissenschaft+Technik und Bildung/Dokumentation (in letztere Kategorie würde Wikipedia fallen) zu begrenzen bzw. einzelne Bereiche wie z.B. Musik auszuschließen. Zumindest aus privater Kommunikation sind mir Argumente bekannt, wonach die Argumente des IfrOSS nicht auf den Bereich Musik anwendbar seien und freie Lizenzen wie Creative Commons eher schädlich seien, da sie u.a. die Position der GEMA schwächen würden (vgl. auch C3S). Leider liegt mir bisher nichts Zitierbares hierzu vor, und die GEMA selbst hält sich diesbezüglich relativ bedeckt, aber vielleicht kennt jemand andere zitierfähige Quellen bzgl. einer solchen Diskussion.--SiriusB (Diskussion) 10:07, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten