Diskussion:Lippischer Hausorden
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[Quelltext bearbeiten]Bitte, es wäre doch sinnvoll erst einmal die Quellen anzuschauen und vorab darüber eine Diskussion zu starten. --Uwe-franz-lutze (Diskussion) 14:40, 1. Okt. 2018 (CEST).
- Das ist keine Frage von Quellen. Es handelt sich um keine qualitative, inhaltliche Verbesserung des Artikels. Die I. Klasse wurde bspw. auch an Generale verliehen. Siehe dazu Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 2: Limburg–Reuss. Daher erfolgt keine Sichtung und ein Revert. Nimro (Diskussion) 15:10, 1. Okt. 2018 (CEST)
Original Statuten besitzen keine Relevanz?
[Quelltext bearbeiten]https://ordensmuseum.de/historische-oe/fuerstlich-lippischer-hausorden/ Auf dieser Seite haben Sie alle Relevanten Daten und jeder Veränderung der Statuten abgedruckt
Revidirte Statuten des am 25. October 1869 gestifteten Fürstlich Lippischen Ehrenkreuzes.
Vorab zum Ehrenkreuz
Statuten des für die beiden Fürstenthümer Lippe und Schaumburg – Lippe gemeinsamen Ehrenkreuzes.
Detmold und Bückeburg den 25. October 1869 gez. Leopold, Fürst zur Lippe gez. Adolph Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe (L. S.) ggez. Heldman. (L. S.) ggez. v. Lauer.
Wir Paul Friedrich Emil Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg, Souverain zu Vianen und Ameiden, Erbburggraf zu Utrecht etc. etc. und Wir Adolph Georg, von Gottes Gnaden regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe, Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc. Um besondere Verdienste um Uns und Unser Land zu belohnen und Einzelnen einen Beweis Unserer Huld und Zuneigung geben zu können, haben Wir beschlossen, ein gemeinschaftliches Ehrenkreuz zu stiften und darüber nachstehende Anordnungen getroffen. § 1. Das von Uns gestiftete Ehrenkreuz trägt die Benennung: „Ehrenkreuz des Fürstlich Lippischen Gesammthauses.“
§ 2. Das Ehrenkreuz besteht aus drei Klassen und wird mit demselben noch eine goldene und eine silberne Verdienst-Medaille in Verbindung gebracht.
so heiß t es weiter in
§ 5. Die Verleihung des Ehrenkreuzes erfordert bei Inländern in der Regel für die erste Klasse den Rang oder die Stellung als Vorstand einer höheren Behörde, für die zweite Klasse den Rang eines Mitgliedes der höheren Collegialbehörden. Die Verleihung der dritten Klasse ist an keinen Rang gebunden.
Die Anlegung des Sterns nebst Cordon zu diesem Ehrenkreuze behalten Sich beide Landesherrn ausschließlich Höchstselbst vor.
Danach wurden die Statuten revidiert
Revidirte Statuten des am 25. October 1869 gestifteten Fürstlich Lippischen Ehrenkreuzes.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen gemeinschaftlichen Unterzeichnung und Beidrückung Unserer Fürstlichen Insiegel. Detmold und Bückeburg gez. Leopold, Fürst zur Lippe gez. Adolph Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe (L. S.) ggez. Heldman. (L. S.) ggez. v. Lauer.
und es wurden September 1977 erneuerte Statuten erlassen.
Erneuerte Statuten des für die beiden Fürstenthümer Lippe und Schaumburg-Lippe gemeinsamen Lippischen Hausordens.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen gemeinschaftlichen Unterzeichnung und Beidrückung Unserer Fürstlichen Insiegel. Detmold und Bückeburg den 10. September 1877. gez. Woldemar, Fürst zur Lippe gez. Adolph Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe (L. S.) ggez. Eschenburg. (L. S.) ggez. Höcker.
in diesen Statuten von 1977 heißt es in
§ 3. Der Hausorden besteht aus vier Klassen: dem Ehrenkreuze l. Klasse, dem Ehrenkreuze Il. Klasse, dem Ehrenkreuze III. Klasse, dem Ehrenkreuze VI. Klasse. Als besondere Auszeichnung gedenken Wir einzelnen Inhabern die zweite Klasse mit über dem Kreuze angebrachten Eichenlaube zu verleihen. § 4. Mit diesem Orden wollen Wir zugleich ein goldenes und ein silbernes Verdienstkreuz verbinden. § 5. Die Ordenszeichen sollen bestehen: Für die erste Klasse: In einem goldenen, achtspitzigen, weiß emaillirten Kreuze; in der Mitte desselben der goldene Stern von Schwalenberg und Sternberg, auf diesem – so daß die 8 Strahlen darunter hervorstehen – roth emaillirt auf weißem Grunde die Lippische Rose, letztere in Goldschrift umgeben von der Devise: „Für Treue und Verdienst.“ Die Reversseite des Kreuzes enthält auf dem Mittelschilde desselben auf blauer Emaille die gekrönten Initialen der Durchlauchtigsten Stifter. Ueber dem Kreuze schwebt die Krone in Gold. Die Decoration wird an einen 6 cm breiten rothen, seidenen, gewässerten, gold eingefaßten Bande um den Hals getragen. Dieselbe entspricht der früher ausnahmsweise verliehenen ersten Klasse mit der Krone. Für die zweite Klasse: In einem gleichen Kreuze, jedoch ohne die Krone, an einem gleichen Bande um den Hals zu tragen. Dieselbe entspricht dem früheren Ehrenkreuze erster Klasse.
und weiter
Die Anlegung des Sterns nebst Cordon zu diesem Hausorden behalten Sich die beiden Landesherren ausschließlich Höchstselbst vor.
Erneuerte Statuten des für die beiden Fürstenthümer Lippe und Schaumburg-Lippe gemeinsamen Lippischen Hausordens.
Das Ehrenkreuz 2. Klasse mit Eichenlaub wurde mit Statut vom 4. November 1887 gestiftet
den 23. Oktober den 4. November 1887. gez. Woldemar, Fürst zur Lippe gez. Adolph Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe (L. S.) ggez. Freiherr v Richthofen. (L. S.) ggez. Spring.
Das Ehrenkreuz 2. Klasse mit Eichenlaub wurde mit Statut vom 4. November 1887 gestiftet
Ergänzung zum § 5 des unterm 18. April 1890 erneuerten Statuts des Fürstlich Lippischen Hausordens, vom 30. Mai 1906.
Ergänzung des unterm 18. April 1890 erneuerten Statuts des Fürstlich Lippischen Hausordens wegen Verleihung der Schwerter zum goldenen und silbernen Verdienstkreuz, vom 24. September 1906.
Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1907.
Nachtrag zu dem unterm 30.Mai 1907 erlassenen revidierten Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1911.
Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., urkunden hiermit, daß Wir unter Abänderung der für Unseren Hausorden bestehenden Statuten folgende Bestimmungen getroffen haben: Der Stern nebst Cordon zu Unserem Hausorden, dessen Anlegung bisher ausschließlich Uns Selbst vorbehalten war, soll künftig auch an fremde Souveräne und Prinzen regierender Häuser zur Verleihung kommen. Der achtstrahlige silberne Stern zeigt in der Mitte das vorderseitige Mittelschild des Ordens, die rote Rose auf weißem Emaillegrund, umgeben in Goldschrift von der Devise auf blau emailliertem Ringe und wird auf der linken Brust getragen. Diejenigen Prinzen Unseres Fürstlichen Hauses und Mitglieder anderer regierender Häuser, die Inhaber der 1. Klasse Unseres Hausordens sind, erhalten hiermit das Recht, diesen Orden am großen rotseidenen gewässerten gold eingefaßten Bande von der rechten Schulter zur linken Hüfte zu tragen und den Stern anzulegen. Den Prinzen Unseres Hauses bleibt es unbenommen, den Orden auch um den Hals zu tragen. Eine weitergehende Verleihung des Großkreuzes, welche nie nachgesucht werden kann, behalten Wir Uns ausschließlich und allein für den Sonderfall vor, daß es Unser Wunsch sein sollte, besonders hervorragende Verdienste um Unser Haus oder Land und bewährte Treue gegen Unsere Person durch ein außerordentliches Zeichen Unserer Wohlgewogenheit und Dankbarkeit zu ehren. Urkundlich Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels. Gegeben Detmold Schloß am 30. Mai 1911. (L.S) Leopold. Fürst zur Lippe. Frhr. von Gevekot.
30.Mai 1911 oder 1913 musste die Trennung der Orden nach den Häusen Schieder, Detmold und Lippe erfolgt sein
Nachtrag zu dem unterm 30. Mai 1907 erlassenen revidierten Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1913?
Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., urkunden hiermit, daß Wir unter entsprechender Abänderung der §§ 4 und 5 des zum Lippischen Hausorden unterm 30. Mai 1907 erlassenen Statuts folgendes bestimmt haben: I. Das Ehrenkreuz III. Klasse mit Eichenlaub (III A) kommt hinfort nicht mehr zur Verleihung. An dessen Stelle tritt ein Offizierehrenkreuz. II. Das Offizierehrenkreuz hat die Form und Größe des Ehrenkreuzes III. Klasse (III B), jedoch sind die 8 Kreuzesspitzen mit je einer kleinen goldenen Kugel geziert. Das Ordensabzeichen, dessen Rückseite unverziert ist, wird wie das Kreuz des Johanniterordens auf der linken Brust getragen. Im übrigen finden die für den Hausorden geltenden Bestimmungen auch auf das Offizierehrenkreuz entsprechende Anwendung. Urkundlich Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels. Gegeben Detmold Schloß am 30. Mai 1913. (L.S) Leopold. Biedenweg.
Nachtrag zu dem unterm 30. Mai 1907 erlassenen revidierten Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 22. Juni 1913.
Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., urkunden hiermit, daß die Bezeichnung „Zivil-Ehrenkreuz“ in Fortfall kommt und die betreffenden Bestimmungen der §§ 4 und 5 des unterm 30. Mai 1907 über Unseren Hausorden erlassenen Statuts folgt geändert werden: I. Der § 4 erhält unter Berücksichtigung der Abänderung vom 30. Mai d. J. nunmehr folgende Fassung: Der Hausorden besteht aus folgenden Klassen: dem Ehrenkreuze l. Klasse, dem Ehrenkreuze Il. Klasse mit Eichenlaub (Il A), dem Ehrenkreuze Il. Klasse (Il B), dem Offizierehrenkreuze, dem Ehrenkreuze III. Klasse, dem Ehrenkreuze IV. Klasse 1. Abteilung (IV A), dem Ehrenkreuze IV. Klasse 2. Abteilung (IV B). II. Der letzte Absatz des § 5 erhält folgenden Wortlaut: Für die Klasse IV B: In einem silbernen Kreuze von derselben Form wie das Ehrenkreuz IV A mit dem gleichen Mittelschilde auf der Vorderseite, jedoch ohne den goldenen Stern von Schwalenberg und Sternberg. Die Rückseite trägt auf silbernem Mittelschilde die gekrönte Initiale des Durchlauchtigsten Stifters. Das Ehrenkreuz wird an dem Bande der III. Klasse und wie diese getragen. Urkundlich Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels. Gegeben Schieder Schloß am 22. Juni 1913. (L.S.) Leopold. Biedenweg.
Nachtrag zu dem unterm 30. Mai 1907 erlassenen revidierten Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 9. November 1918.
Wir Leopold, von Gottes Gnaden regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Biesterfeld, Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc. etc., haben Uns bewogen gefunden, nachdem den Mitgliedern der Erbherrlichen Linie Lippe-Weißenfeld der Prinzentitel verliehen worden ist, in Erläuterung des Nachtrages vom 30. Mai 1911 zu dem Statut des Fürstlich Lippischen Hausordens vom 30. Mai 1907 festzustellen: Die Bestimmungen des Nachtrages vom 30. Mai 1911 über die Verleihung des Sterns und Cordons Unseres Hausordens und das Anlegen derselben durch die Prinzen Unseres Fürstlichen Hauses bezogen und beziehen sich nur auf die Prinzen der Fürstlichen regierenden Linie Unseres Hauses. Eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf die erst später durch die Verleihung des Prinzentitels ausgezeichneten Mitglieder der Weißenfelder Linie ist nicht vorgesehen. Urkundlich Unserer Höchsteigenhändiger Unterschrift und Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels. Gegeben Detmold Schloß am 9. November 1918. Leopold. Fürst zur Lippe. Biedenweg.
Das sollte doch schon etwas mehr stehen, als das wenige was Sie dort stehen haben möchten
--Uwe-franz-lutze (Diskussion) 16:05, 1. Okt. 2018 (CEST)
Prinz Bernhard der Niederlande
[Quelltext bearbeiten]Auch er trug, als er heiratete, diesen Hausorden. In diese Liste wurde er nicht erwaent.
Robert Prummel Groningen Niederlande (nicht signierter Beitrag von 2001:1C01:3B06:1900:8996:3B0C:D034:9FA3 (Diskussion) 15:36, 26. Jan. 2024 (CET))